Ich habe das ganze deswegen vorerst hierein geschrieben, weil ich zunächst auf eine Stellungnahme seitens vesat gehofft habe, bevor ich das ganze im Erfahrungsthread begrabe...
Es kann ja wohl nicht sein, dass man sich auf eine Stornierung mangels Verfügbarkeit beruft, wenn man ANGEBLICH eine sichere Zusage der Verfügbarkeit seitens des Providers hatte. Das steht ja hier im Thread und ich habe diese Auskunft auch noch separat via email erhalten.
Entweder lag diese Zusage seitens Telco nie vor oder es wird darauf verzichtet sich auf diese zu berufen, was sich ja generell via Drittschadensliquidation zwangsweise durchführen lassen würde, aber wer hat schon Lust, wegen einem Handyvertrag seinen Anwalt zu bemühen. :flop: