Beiträge von GlobalLude

    Zitat

    Original geschrieben von vesat
    PN leider voll....


    Es ist nicht neu und ohne Wertersatz ist ein Tausch nicht möglich (da keine direkte Reklamation zeitnah zur Lieferung). Zumal es von außen nicht erkennbar ist, daher wurde es vom Lager auch richtig zugeordnet und wahrscheinlich schon beim Lieferanten als freie Ware deklariert weswegen wir es erhalten haben.


    Mit Wertersatz ist ein Tausch möglich,wie hoch dieser ist hängt von den Gebrauchsspuren ab.


    §346 III Nr.3 !!! Also kein Wertersatz!
    Was die "Verspätung der Reklamation" angeht: so ist das nunmal bei versteckten Mängeln :D
    Es handelt sich hier auch um keinen Umtausch sondern um gesetzliche Gewährleistung. :top:


    Minderung und behalten der "Brandingware" wäre wohl die einvernehmlichste Lösung in beiderseitigem Interesse. :)

    Mein letztes Wort dazu, da es sonst langsam anstrengend wird :D


    Die Gewährleistung deckt auch Fälle in denen der Defekt nicht von Anfang an vorliegt, sondern auch solche in denen bereits der Materialfehler, was hier scheinbar der Fall war, bereits vorlag... so eng wie ihr alle die Gewährleistung auslegen wollt, würde sie grötenteils ins Leere laufen und das ist nicht die Intention des Gesetzgebers...


    Ich habe auch nicht von irgendwelchen Anscheinsbeweisen gesprochen sondern von dem Dokument bei der Vertragswerkstatt, welches den Defekt sicher genau dokumentiert. Soviel zu den Beweisen...


    ebay-Händler mit zig tausend Umsatz würde ich jetzt nicht unbedingt unter den "normalen" 08/15 Unternehmer stellen, was das rechtliche Verständnis angeht... es geht einfach darum, dass ein Händler im Allgemeinen lieber einen kleinen Verlust in Kauf nimmt als einen Rechtsstreit... im vorliegenden Fall würde dem Händler HÖCHSTENS der Gewinn entgehen, somit stelle ich mir es nicht schwer vor diesen "gefügig" zu machen. :D


    Da die meisten Händler beim Käufer gerne den Anschein hervorrufen, dass es besser wäre Probleme über die Garantie abzuwickeln, wodurch der Käufer oft ein schlechteres Ergebnis hat, sollte man die Käufer solange es geht nicht aus ihrer Pflicht entlassen....


    sooo... genug diskutiert... wer mich bezahlt, dem prüfe ich die ganze Sache auch noch komplett durch...


    MfG ;)

    Der Hersteller gibt keine Garantie auf Verschleißteile, welche nicht einmal von der Gewährleistung gedeckt werden. So ein Fall ist mir noch nie untergekommen...
    Folglich kann man, wenn der Hersteller sogar nach eigener Prüfung einen Garantiefall einräumt davon ausgehen, dass das Gerät einen defekt aufweist, welcher erst recht durch das Gewährleistungrecht gedeckt ist. Natürlich gibt es Ausnahmen, aber bei einem durch eine Fachwerkstatt geprüftes Fernsehpanel ist das nicht anzunehmen.


    Da das Panel an sich auch kein Verbrauchgegenstand ist, weiß ich auch nicht, wie ohne äußere Einflüsse innerhaöb von nur einem Jahr ein nachträglicher Mangel zustande kommen sollte.


    Was die juristischen Grundvoraussetzungen des BGB angeht, so muss man dafür nicht Jura studieren. ;-) Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man bei Händlern viel mehr Erfolg macht, wenn man Ihnen aufzeigt, dass man genügend Wege kennt um an sein Recht zu kommen. So wird einem normalerweise bei unangenehmen ebay-Händler die Ware hinterhergeworfen sobald man "arglistige Täuschung" in den Mund nimmt...


    Wenn er den Weg über den Hersteller weiterverfolgt, dann wird er falls es zu einer finanziellen Entschädigung kommt und der Händler nicht gerade günstig war, zu einem Minusgeschäft für den Kunden und das galt es zu vermeiden meiner Meinung nach.

    Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Weil jetzt kaputt und Garantie bestand?!




    ..mit dem Unterschied, dass nichts zurückgerufen wurde, sondern der Kunde von sich aus einen Mangel geltend gemacht hat.


    1. Wenn innerhalb der ersten 2 Jahre die Garantie greift, dann hätte auch die Gewährleistung gegriffen... Ein Gerät, das keine 2 Jahre funktioniert,war nicht mangelfrei.
    Wenn es sich um keinen Mangel am Gerät gehandelt hätte, dann hätte auch keine Garantie gegriffen.


    2. Die Einleitung der Verschrottung durch den Hersteller ist einem Rückruf entsprechend.


    Zu beachten: Der Mangel des Gerätes und die unmögliche Nachbesserung sind von der Vertragswerkstatt festgestellt. Der Gewährleistungsanspruch und der Gegenanspruch des Händlers auf das TV-Gerät sind ohnehin getrennt zu prüfen und haben in erster Linie nichts miteinander zu tun.


    MfG



    P.S.: Ich habe nie bestritten, dass der Käufer auch Rechte direkt gegen den Hersteller geltend machen kann, im allgemeinen habe ich jedoch die Erfahrung gemacht, dass für den Endkunden der Weg über den Händler leichter ist.

    Das ist einfach wie bei All-You-Can-Eat... Bei einer Masse von Kunden sind auch die eingerechnet, welche "zuviel" Essen bzw eben keine "Extragetränke" bestellen...
    es zahlt niemand drauf, da das System an sich auf allgemeine Gewinnmaximierung läuft und der Einzelfall KOMPLETT zu vernachlässigen bleibt (auch wenns schwer fällt ;) )...
    sowohl euer Provider und/oder Mobilfunkanbieter kennt EUCH (ja DICH meine ich) und mag euer Verhalten nicht... dennoch ist es beiden "relativ" egal, ansonsten gäbe es entsprechendhohe Subventionen nicht.



    MfG

    Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Das hier

    kann ich der Schilderung des TE nirgendwo entnehmen


    "Von Toshiba wurde dann gesagt man würde Geld an den Händler zahlen, und was der mit dem Geld macht (Neues Gerät oder auszahlung an den Kunden) liege dann nicht in den Händen Toshiba´s. Dies habe ich als Kunde selber mit dem Händler zu klären. "


    Toshiba zahlt an Händler, weil Gerät anscheinend schon ursprünglichen Defekt hatte (warum auch sonst)->Gerät muss auch bei Kauf defekt gewesen sein (anders geht es ja gar nicht, bei Defekt ab Werk)


    Man kann sich, was die Ansprüche angeht auch an einer Rückrufaktion orientieren, denn nichts anderes war das hier eigentlich...

    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Wenn du mich denn sähest, so sähest du mich beeindruckt, und das ist nicht gerade das einfachst zu erreichende. Respekt! (-:=


    thx ;-) aber wie gesagt, die Tatbestandsmerkmale sind nicht komplett durchgeprüft, sondern nur angedacht...


    Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Klingt schön, überzeugt mich aber nicht:


    Der Käufer wendet sich nicht an den Verkäufer, sondern an einen Dritten, der das Gerät verschrottet. Trotzdem sollen Gewährleistungsansprüche gegen den Händler bestehen? Mal abgesehen, von weiteren Problemen wäre ein einfacher Einwand: "Beweis mir doch bitte mal, dass das Gerät zum Zeitpunt des Gefahrübergangs einen Mangel hatte (6 Monate sind lange rum)."


    Den Beweis hat ja ohnehin der Hersteller durch die Vertragswerkstatt erbracht... das ist ja wie gesagt, das glückliche an dem Fall... normalerweise ist eine Inanspruchnahme der Gewährleistung nach Inanspruchnahme der Garantie problematisch... ABER hier liegt das anders:
    1. wichtiger Punkt: der Hersteller hat das Gerät verschrotten lassen -> warum sollte der Hersteller das Gerät verschrotten lassen, wenn er hiermit nicht die Schuld eingesteht... ausserdem wurde eine finanzielle Rückabwicklung über den Händler in Aussicht gestellt; auch das ist wieder ein Schuldeingeständnis...


    2.wichtiger Punkt: dem Kunden wurde erzählt, dass dies der Weg sei um das Ganze über den Händler abwickeln zu können -> für den Kunden lag ein objektiv fremdes oder zumindest auch fremdes Geschäft im Rahmen einer GoA vor -> der Händler hat seine Ansprüche wegen der nichtmehr möglichen Nachbesserung (welche fachmännisch ohnehin als nicht möglich attestiert wurde) hieraus zu beziehen... da der Händler mit einer Bescheinigung über die Schlechtleistung und der wirtschaftlichen Unmöglichkeit einer Nachbesserung genau so gut steht wie mit dem defekten Gerät, werden diese Ansprüche hierdurch ins Leere laufen


    [3. da es zu einer beschränkten Haftung in Folge der GoA kommen kann, muss der Kunde evtl. so oder so nicht haften, ansonsten back to 2. ;-) ]


    4. sollte man die Vertragswerkstatt nicht nur als "Garantieabwickler" sehen, sondern auch als fachkundigen Dritten für etwaige Ansprüche eines Gewährleistungsfalls -> genau das ist hier eingetreten...


    Ich empfehle dem Käufer sich dieses juristische "Halb"Wissen ungefähr anzueignen und den Händler hiermit zu konfrontieren und ihn um eine einfache Rückabwicklung zu bitten.
    Am einfachsten ist jedoch eine Kette von Anspruchsabtretungen aus ungerechtfertigter Bereicherung. -> Geld und Ware (Bescheinigung des defekten Gerätes) zurück in beide Richtungen über alle Zwischenstationen.


    Und wieder: alle juristischen Probleme nur angeprüft und nicht durchgeprüft, wobei mindestens ein Anspruch immer greift...


    MfG

    Unglücklich in dem Fall: Garantie statt Gewährleistung in Anspruch genommen. Warum? Weil die Händler meist schon bei Verkauf diese Variante empfehlen. Warum das? Angeblich wegen des zeitlichen Vorteils des Kunden. Wahrer Grund: Versuch der Befreiung von der Gewährleistung.


    Glücklich in dem Fall: Toshiba hat (so habe ich das verstanden) praktisch für den Kunden die Beweisführung übernommen, dass der Defekt schon bei Gefahrübergang vorlag. Desweiteren sehe ich in der Verschrottung durch die Vertragswerkstatt eine fachkundige Feststellung der unmöglichen Nachbesserung.


    Mögliche Lösung: Gewährleistungsanspruch geltend machen mit objektiv unmöglicher Nachbesserung (hat man ja sogar schriftlich vom fachkundigen Dritten); das in Auftrag geben der Verschrottung durch den Käufer ist wohl eine in diesem Fall eine GoA eines objektiv "auch fremden" Geschäfts. Da kein Schaden entstanden ist und keine Ansprüche dadurch untergegangen sind ist dies recht unproblematisch.


    Da vom Händler praktisch keine Leistung eines fehlerfreien Gerätes stattfand, behält der Kunde weiter seine Ansprüche aus dem Kaufvertrag gegen den Händler. Was die Rückabwicklung des Gerätes angeht, so hat jede Stufe bis zum Hersteller zurück einen Anspruch auf Abtretung des Beweisdokuments und aller damit verbunden Ansprüche. In die andere Richtung, dann auch immer vom Hersteller bis zum Kunden das Recht auf ein Ersatzgerät oder Kaufpreisrückzahlung.
    Die Problematik des eigentlichen Aspruchs des Händlers auf das kaputte Gerät wird über GoA geregelt. Da er aufgrund der "Attestierung" des Herstellers auch keinen Schaden erleidet, da sich die Ansprüche ausgleichen, führt dies letztendlich zu einem billigen Ergebnis.


    Es wurden nicht alle Tatbestandsmerkmale komplett durchgeprüft und es empfiehlt sich ohnehin eine praktische Einigung durch die jeweilige Abtretung der Ansprüche. Der Händler erleidet hierbei keinen Schaden und sollte sich somit auch nicht querstellen... (es empfiehlt sich ihm das auch zu verdeutlichen!)


    MfG

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    Original geschrieben von auktionator1965
    Vetrag läuft mit der Allnet Flat !! bereits seit dem 22.06.2010, bis jetzt kein Handy gesachweige den Sim Karte erhalten.


    Das finde ich schon richtig heftig bzgl. den bereits laufenden Kosten seit dem 22.06.2010


    Außerdem möchte ich zum 01.07. die Option ändern...


    Eine ab 22.06. laufende Option kann ohnehin nicht zum 01.07. geändert werden.... :top:

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    Original geschrieben von mollet
    Wir vehalten uns doch nicht zickig


    Zitat

    Original geschrieben von mollet
    Wenn Sie Angst haben das Sie betrogen werden, dann kaufen Sie bei Ebay eines für 1100€ per Nachnahme aus Frankfurt, irgendwann Mitte Juli.
    An die Moderatoren:
    Leider hat es nicht zu dem gewünschten Effekt geführt für welchen wir uns die letzten Tage die Arbeit gemacht haben, deshalb bitte ich Sie das Thema zu schließen.


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    Original geschrieben von mollet
    Also ich finde das Sie sich alle langsam etwas weit aus dem Fenster lehnen, vergessen Sie nicht das wir kein Privater Hans Müller sind der Handys vercheckt....
    ...Wenn Sie schon einer deutschen Firma nicht trauen, dann brauchen Sie auch ganz klar nicht zu bestellen...
    ... Ich möchte hier niemand animieren unseren Service zu nutzen...


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    Original geschrieben von mollet
    LOL ein Azubi mit 4 kreditkarten, das wird immer besser hier :top:


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    Original geschrieben von mollet
    Soche dämlichen Aussagen haben längst nichts mehr mit Kritik zu tun...
    ...Wenn Sie mehr Sicherheit als ein Bild und ein Deutsches Impressum brauchen dann Bestellen Sie bitte nicht....
    ...Kein Azubi dieser Welt bekommt von einer Bank 4 Kreditkarten, wir sind doch nicht auf den Kopf gefallen...


    und zu den 4 Kreditkarten als Azubi: Ich hab damals als angehender Student (wohlgemerkt "angehender", da zwischen Abitur und Studium noch ein Auslandsaufenthalt geplant war--->kein regelmäßiges Einkommen und keine Sicherheiten) bei meiner Sparkasse eine Kreditkarte mit 2000€ Dispo und einem Sofortkredit im 1000er Bereich bekommen...wegen dem Studentenstatus (für welchen man nichtmal Nachweise brauchte) waren auch noch die Gebühren ermässigt....
    Heutzutage dürfte das sogar noch leichter sein... also würde ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen mit Gegenbehauptungen... ;-)


    MfG :top: