Wenn über eine Rabattierung nichts da steht ist auch nicht anzunehmen, dass diese Teil des Vertrages ist. Ich finde, dass dies auch keinen Spielraum für Interpretation lässt.
Es müsste heißen, der Vertrag wird in den ersten 24 Monaten rabattiert oder sagst du in den ersten 12 und den zweiten 12 auch.
prinzpippi: so etwas stand noch nie in den AGBs eines einzigen Providers
Eine Änderung ist unwahrscheinlich, eine Garantie gibt es nicht, auch wenn dir das ein bestimmter Händler verkaufen will.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass die Vermittlung von Verträgen mit Garantien bezüglich Tarifbestimmungen, welche nicht Teil des Originalvertrages sind, gegen die Bestimmungen von T-D1 verstößt, aber da möchte ich mich nicht festlegen.
Sliders:
Mir ist es relativ egal, was dieser Händler in dem Laden in seiner Straße verkauft, aber wenn er dies hier tut und Ahnungslose vor meinen Augen ausnutzt, stört es mich eben schon. Das Problem an den ausgesprochenen Warnungen, sind die nie logisch begründeten Widersprüche seitens des Händlers, welche einen Laien dazu verleiten ihm dennoch zu glauben.
Wenn eteleon Angebote gesperrt werden, sollte das hier erst recht der Fall sein.