Beiträge von muli

    Zitat

    Original geschrieben von Fadi
    Nein, ich bin in den Fällen, wo ich nicht in der Homezone bin hier in NOH ja trotzdem im Netz von o2!


    Die korrekte Anzeige der Hütte wird über das Sim-Application-Toolkit (SAT)gesteuert. Möglicherweise ist dieses bei Deinem neuen Handy nicht sauber implementiert. Evtl. hilft Dir ein Software-Update Deines Handyherstellers, sofern schon eine neuere Software zur Verfügung steht.


    Als Workaround bietet sich die "Zonenansage" genannt Tonindikator an, den Du bspw. über den Anrufmanager IIRC kostenlos schalten kannst. Regelmäßige Gebühren fallen für diesen Dienst nicht an. Die "Zonenansage" stimmt immer, was bei der Anzeige nicht zutrifft.


    Gruß


    muli

    Re: Unfallschaden verschwiegen


    Zitat

    Original geschrieben von tomi78
    ... Habe ich nach 4 Jahren noch Regressansprüche gegen das Autohaus? ...


    Zu prüfen ist, ob seitens des Autohauses (arglistige) Täuschung oder Verschulden bei Vertragsverhandlung (culpa in contrahendo = c.i.c) vorliegt. Beides mußt Du beweisen.


    Bei arglistiger Täuschung kannst Du den Vertrag anfechten und zwar innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung (§§ 123, 124 BGB). Hast Du rechtswirksam angefochten, kannst Du Schadenersatz verlangen.


    Wenn (auch) c.i.c. vorliegt, haftet Dir das Autohaus daraus zusätzlich. Du müsstest dann so gestellt werden, als wenn der Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre. Erlangte Vorteile sind aber auszugleichen. c.i.c. war bis vor kurzer Zeit lediglich ein von der Rechtsprechung entwickeltes Rechtsinstitut, das aber zwischenzeitlich ins BGB aufgenommen wurde. Die §§ weiß ich jetzt leider nicht.


    Ich empfehle ich Dir rechtskundigen Rat bei den dafür zugelassenen Stellen (Verbraucherzentrale, Rechtsanwalt) einzuholen.


    [small]Disclaimer: Obige Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern es ist nur meine persönliche Meinung! [/small]


    Gruß


    muli

    Golf spielen bei D1? Scheint nicht wirklich zu funktionieren:


    Zitat

    Original geschrieben von ...
    nun ist die frage warum es nicht wenn ich bei d1 eingelocht bin nicht richtig oder gar nicht funktionniert


    :D


    Gruß


    muli


    <EDIT>
    Und noch ein neues Feature, welches ein TT-User entdeckt hat:


    [small]Anm.: Es geht um Handy-Rufnummern und nicht um Wurstsalat o.ä. ;)[/small]


    Zitat

    Original geschrieben von ...
    ...jetzt hab ich folgende Fragen:


    1) Wieviel kostet die Portionierung?


    2) Kann die Nr. portioniert werden, auch wenn die Nr. ...


    :D:D
    </EDIT>

    Keine Verjährung aufgrund Musterklage


    Die VZ HH gibt heute auf ihrer HP bekannt, daß für Forderungen gegen VIAG/o2 aus dem Jahr 2001 aufgrund der /T/Euro-Rundung die Verjährung droht. Die Musterklage der VZ HH hemmt die Verjährung nicht.


    Erfreulich ist, daß das LG München noch dieses Jahr die Angelegenheit entscheiden wird. Die Veröffentlichung zu diesen Punkten lautet:



    Quelle


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von AndreFo
    ... Es wurde dir ein Gesprächsguthaben zugesicht was du ja auch bekommen würdest. Das du nun aber nur für 5-10€ im Monat telefoniert, dafür kann ja o2 nichts. Heisst also, mal mehr zum Handy greifen.


    Zwar keine schöne Regelung, aber ist leider so. ...


    Das Gesprächsguthaben von 5 /T/Euro pro Monat wurde bedingungslos zugesichert. So wie sich die Bubble-Männeken nun verhalten, bekommt derjenige der ein Gesprächsguthaben aus dem Bonusprogramm einlöst, das monatliche Gesprächsguthaben nur unter der Bedingung, daß das "Bonusguthaben" bereits aufgebraucht ist. IMHO könnte man da ein vertragswidriges Verhalten unterstellen. Es kann von einem Kunden nicht verlangt werden, daß er plötzlich in einem Monat sein gesamtes "Bonusguthaben" (hier ca. 60 Euronen) vertelefonieren soll, nur damit er in den Folgemonaten das (ohne Bedingung zugesicherte) monatliche Gesprächsguthaben wieder nutzen kann. Kundenunfreundlich ist es allemal. :mad:


    Mal wieder ein typischer Fall von: o2 can't do! :flop:


    Gruß


    muli

    *hochhol*


    Ich bin heute unter folgendem Hinweis aus der Bucht ausgeschlossen worden:

    Zitat


    Sie wurden von eBay ausgeschlossen, da aus unseren Informationen hervorgeht, dass Ihr Konto in Aktivitäten verwickelt war, die gegen unsere Richtlinien verstoßen.


    Den einzigen Verstoß den ich mir vorstellen kann, ist, daß ich die Telefonnummer nicht aktualisiert habe. Ist evtl. sonst noch jemand in gleicher Weise betroffen?


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von zipzip
    ...was ist mit der sprachnachricht und deren länge?


    Die Sprachnachricht kostet nichts, man zahlt eben je nach Vertrag und Standort den Anruf zur eigenen Mailbox. Länge - IIRC 2 Min./Nachricht. Näheres findest Du auf der HP der Bubble-Männeken. ;)


    Gruß


    muli