Re: Kabelsalat
Zitat
Original geschrieben von turtleonexxl
Hi Leutz,
ich war mal auch in der Hotline bei einem Kabelnetzbetreiber. *grins*
Was in allen Postings vergessen wird zu erwähnen ist das MFH "Mehrfamilienhäuser" außen vor liegen, d.h. die gucken in die Röhre. Zum teil ist die Hausverkabelund an Netzebene 4 Betreiber verkauft und zum zweiten nicht Rückkanalfähig!
(Bei EFH "Einfamilienhäuser" keine Probs!)
Approppo Gestattungsverträge, bitte das kleingedruckte dem Vermieter (Privat) erklähren. Bei einer WBG (Wohnungsbaugesellschaft) braucht mach nicht antanzen sowie gleiche Verwalter!!!
Meine Empfehung bis denne
Gruß Turtleonexxl!
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Also Dein Posting stimmt so nicht und stiftet unnötig Verwirrung, es ist falsch das MFH aussen vor sind, dann wären in Mannheim ja 95% der Leute aussen vor.
Es ist richtig das es Netzebene 4 Betreiber gibt, dann sollte man aber wenn man so was erwähnt es auch erklären, ansonsten ist der Kunde nur verunsichert und das bringt nichts.
Also ein Netzebene 4 Betreiber ist ein Betreiber der ab dem Übergabepunkt ins Haus / oder anderen Festgelegten Punkt, das Netz betreibt.
Netzebene 4 Betreiber sind z.B. die RKS die 99% der Häuser in Mannheim Rheinau hat. Diese Netzebene 4 Betreiber können Stand der Dinge noch nicht an Kabel BW direkt angeschlossen werden. Bei RKS gibt es eine Lösung die ich in 1-2 Wochen präsentieren werde, da dort die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind.
Das EFH kein Prob. ist völliger Unsinn, wenn die auch bei RKS sind, dann gehen die auch nicht. Das EFH in der Regel beim Direktanbieter sind, ist eine andere Geschichte.
Gestattungsverträge sind in der tat Erklärungsbedürftig, dieser regelt das der Kabelbetreiber (hier Kabel BW) auf seine Kosten (der Eigentümer des Hauses muss nichts zahlen) das Kabelnetz im Haus modernisiert (z.B. Rückkanalfähig macht), dafür aber sein Vertrag, das nur dieses im Haus sein darf ab Dato wieder 10 Jahre ist.
Es heißt damit nicht das alle im Haus Kabel nehmen müssen, sondern nur das kein anderer Kabelanbieter auch Netzebene 4 Betreiber genannt dort im Haus seine Leistungen anbieten darf/kann.
Ich darf nun auch nach Absprache mit Kabel BW eine FAQ zu den Fragen zum Gestattungsvertrag euch zur Verfügung stellen, siehe hier.