Beiträge von Netzwerkservice

    :) Also Ladengeschäft in Mannheim (nicht) aber in Berlin und auch hier in Mannheim schon öfters Leute angestellt.


    Folgende Punkte soldest Du noch beachten:


    - Bundesknappschaft anrufen 08000 200 504 (wenn es um 400€ Jobs geht)
    - Berufsgenossenschaft in die musst Du rein, da Du nun Angestellte hast
    - bei Arbeitsamt Betriebsnummer geben lassen


    - IHK anrufen und den das vielleicht auch mitteilen (IHK Berlin grottenschlecht. IHK Mannheim ist recht gut)
    - beim Steuerberater anfragen ob er auch Lohnabrechnung macht oder wer das macht


    Auch ich würde schauen ob ich eine Person für mind 6 Monate mit 0€ Umsatz beim Laden halten kann?! Das ist eine Faustregel, wenn das geht dan kann man sagen ok das lohnt.


    Eine Person die Umzieht, hat erst mal recht hohe Kosten und geht ein Risiko ein, willst Du dieser Person in 3 Monaten sagen, das der Laden doch nicht so gut ging und er wieder nach Leipzig ziehen kann.


    Ladenausstattung im Mobilfunkbereich ist Verhandlungssache und kommt auf Dein Umsatz drauf an, Du weisst doch auch bei NTplus gibt es sowas ab bestimmten Schaltungen.


    Hallo eigentlich wollte ich es erst nächste Woche mit einem großen Angebot an Werbe TT sagen, aber ein paar Dinge werde ich heute hier sagen.


    KabelBWTeam ist wieder da, bzw. unser Unternehmenszweig hat die Arbeit wieder aufgenommen.


    Jetzt aber mal zu Deiner Frage:


    Für alle Studenten gilt folgendes Angebot vom 17. Mai bis 31. Juli 2004 läuft eine Sonderaktion, bei der Studenten 50 Euro der Modeminstallationsgebühr
    sparen können. Statt 99,90 Euro zahlen Studenten nur 49,90 Euro bzw. erhalten
    mit der ersten Rechnung eine Gutschrift über 50 Euro.


    Die Aktion ist gültig unter folgenden Bedingungen:
    • Alle Bandbreiten sind möglich
    • Als Nachweis muss die Kopie des Studentenausweises bei der Auftragsabgabe eingereicht werden.
    • Alle Studenten, unabhängig ob Universität, Fachhochschule, o.ä. können davon profitieren.
    • Auf dem Auftragsformular muss vom Vertriebspartner handschriftlich „Studentenaktion“ vermerkt sein.


    Ob Auf- oder Unterputzleitung verbaut werden ist Verdandlungssache, wenn überhaupt neue Leitungen gezogen werden müssen. Kabel BW zahlt die Kosten für 1. Internetfähige Kabeldose, jede weitere oder die Mehrkosten für Unterputzverlegung zahlt der Kunde.


    Das 2. ist der Gestattungsvertrag bei dem der Verimeter der in der Regel schon bei Kabel BW ist , das der Vertrag kostenfrei auf 10 Jahre verlängert.


    Es ist so das ein Upgrade jederzeit möglich ist, aber ein Downgrade erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit.


    Wenn Du über ein TT-Händler bestellen willst:


    Man braucht lediglich den Gestattungsvertrag hier.


    und


    den HSI Internetauftrag Privat oder Premium


    Hier findest die AGB.
    Hier ein kleines Benutzerhandbuch.


    Solltest Du noch Fragen zu unseren Tarifen haben, so kannst diese jederzeit über 0621 - 54 30 157 oder via eMail an kabelbw@jazayeri.de stellen.


    Einfach bei dem Auftrag neben Student auch noch TT draufschreiben, dann gibt es eine Spende für TT.


    Es kann natrüllich auch bei der UNI bestellt werden, dann gibt es aber für TT keine Spende.

    Zitat

    Original geschrieben von mobil-versand
    ... [Fremdes Angebot von anderem Händler]


    Gruß Michael Renz


    Hallo Michael Renz,


    da Du noch neu bist, kannst Du es vielleicht nicht wissen, aber es ist unhöfflich in fremden Händlerberichten seine Werbung zu platzieren.


    Dafür kannst Du als Händler doch Deine Angebote in eigenes Themen aufmachen!

    Zitat

    Original geschrieben von Chirurg
    das problem ist, das an der TAE dose die ISDN Anlage dranhängt und am NTBA die analoge Anlage, die hat jedoch nur NFN... also, ob verboten oder nicht, ich muss es so machen.... welche kabel sind wichtig? eigentlich doch nur zwei oder?


    Ok, Du hattest nicht gesagt das Du ISDN hast.


    Mich wundert es das die ISDN-Analge oder der a/b Wandler nur eine NFN Buche hat, der kleinste a/b Wandler den ich kenne hat schon 2 a/b.


    Oder hast Du eine Starterbox von Arcor mit NTBA/Splitter/kleine TK-Anlage?

    Ich will und wollte hier keinen vorführen.


    Es ist nur so das einige hier Firma und Unternehmen durcheinander werfen.


    KJNetzwerkservice ist keine Firma sondern das Unternehmen KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri.


    So kann ich sagen das ich 1999 ein Unternehmen gegründet habe und vorher bei einer großen Firma gearbeitet hatte. Der Inhaber vom Unternehmen KJNetzwerkservice (eigentlich immer mit Zusatz Inh. Kaweh Jazayeri) ist Kaweh Jazayeri und auch alleinig dafür haftend.


    MPtelecom z.B. ist MPtelecom e.K. bedeutet "eingetragener Kaufmann" und nach § 17 HGB im Handelsgesetzbuch eingetragen.


    Factory-2-you.de ist die Factory-2 you GmbH also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

    :confused: dob aus Deinem "Munde" oder von Dir geschireben, eine "illigale" Lösung. tztz


    Ich würde lieber:


    - eine Awado (ja die heissen jetzt auch T2 oder T4 Umschalter)


    oder billige analoge TK-Analge von eBay nehmen,


    Parallelschaltungen sind im Telefon-Netz verboten. Früher sagte man es könne Störungen geben, aber es hat auch eine Datenschutzkomponente, da ja einer mithören kann.


    Die obigen Lösungen lassen auch beide klingeln, aber wenn einer abnimmt ist der andere tod.


    Ein NFF war mal zu sparsamen Beschaltung von 2! Analoganschlüssen gedacht.

    Da hier gerne auch von Händlern Firma und Unternehmen vertauscht werden (siehe aktuell im Werbe), möchte ich mal hier auf die Unterschiede hinweisen:


    Entnommen aus: http://www.debs-faq.de


    Firma oder nicht?
    Firma oder nicht Firma, das ist hier die Frage.
    Ob du es glaubst oder nicht, es ist keine Frage, jedenfalls nicht hier. Umgangssprachlich bedeutet "Ich habe eine Firma" oder "Ich möchte eine Firma gründen", daß der Poster ein Unternehmen eröffnen möchte.


    Dabei kann es sich um eine Firma handeln oder auch nicht.


    Ja, wie denn nun?


    Ganz einfach:


    § 17 HGB


    Begriff


    (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.


    (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.


    § 18 HGB (Firma des Kaufmanns)


    (1) Die Firma muß zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.




    (2) Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die Eignung zur Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist.


    Wer also im Handelsregister in den Abteilungen A oder B eingetragen ist, der hat eine Firma, alle anderen nicht.


    Siehe auch: IHK Pfalz


    Alles klar?


    Fantasie-Namen
    Posting von Martin Hentrich am 10.11.03
    Markus Gronotte bemerkte:


    >Also versteh ich das richtig, dass
    >A) meine Firma dann keinen Namen hat und


    Du hast keine Firma. Du bist mit einem Einzelunternehmen ein Einzelunternehmer, der mit seinem Vor- und Nachnahmen im geschäftlichen verkehr auftreten muß. Ein Fantasiename als Zusatz ist erlaubt.


    Firma ist der im Handelsregister eingetragene Name eines Unternehmens. Lediglich im allgemeinen Sprachgebrauch ist Firma = Unternehmen. Im handelsrechtlichen also juristischen Sinne gilt das nicht.


    >B) die Firma nur einen Namen bekommt, wenn sie aus mehr als einer Person
    >besteht?


    Nein. Auch ein Einzelunternehmer kann nur (!) unter einen anonymen Fantasienamen auftreten, wenn er sich in das Handelsregister eintragen läßt, dann darf beim Unternehmensnamen (Firma) jedoch der Rechtsformzusatz nicht weggelassen werden, beispiel "SuperSoft e.K.". e.K. bedeutet "eingetragener Kaufmann" und darf nicht weggelassen werden!


    >Also wäre doch eher eine GbR für mich das richtige, oder?


    Eine GbR ist eine Gesellschaft meherer Unternehmer. Also mindestens zwei. Auch diese müssen mit Vor- und Nachnahme auftreten. Durch Handelsregistereintrag wird eine GbR zu einer OHG.


    Ausführlich wird das Thema auf den Seiten verschiedener IHK behandelt, z.B. bei der IHK Berlin.


    Weitere Fragen werden auf debs in der NG: de.etc.beruf.selbstaendig geklärt.