Es war so, das es viele Antworten im Netz gab und ich einen Kunden habe welcher bei der BNetzA arbeitet.
Ich rief Ihn also an und fragte ihn, WAS nun richtig sei, da es mich interessierte.
Er sagte mir damals das auch Gespräche welche über einen Pauschalbetrag abgegolten sind über ein EVN ausgewiesen werden können. Ich war bis dato der Meinung gewesen, das dieses nicht erlaubt sei von der BNetzA. Er sagte nur, dadurch das sie nicht Abrechnungsrelevant sind, müssen sie nicht aufgelistet werden. Wodurch sich alle Netzbetreiber das sparen.
Das ganze hat ja auch neben der Kostenersparnis durch weniger Papier z.B. den Vorteil, das der Kunde nicht nachrechnet ob vielleicht die Telefonflat sich gar nicht mehr für ihn lohnt, da z.B. alle angerufenen OnNet Gespräche sind wie Alice <-> Alice oder Arcor <-> Arcor.
Meine Frage wieviel das ganze kosten würde, wenn man einen solchen EVN wolle, das konnte er mir nicht beantworten, da seines Wissen noch kein Kunde sowas beantragt hatte bzw. dieses (noch) nicht geregelt sei. Sollte ein ISP sich aber nach schriftlicher Aufforderung weigern ein EVN rauszugeben, so könne ich oder der Kunde sich an die BNetA wenden.
Das ganze habe ich nicht weiter verfolgt, ein Kunde von Arcor wollte ein EVN von Arcor haben für seine Festnetzgespräche bei einer Telefonflat. Ich bat ihn das Ergeniss mir mitzuteilen, was leider ausgeblieben ist. Ich weiss also nicht ob er Arcor überhaupt deswegen angeschrieben hat.
Gruss
Kaweh Jazayeri
Edit: Wichtig ist das man der Speicherung der Daten über den Rechnungsversand hinaus zugestimmt hat, es gibt ISP wo man das ablehnen kann und somit die Daten dann natürlich nicht mehr vorhanden sind.