ich hab auch mal kurz mit meinem anwalt telefoniert.
imho siehts so aus,das erstmal nix strafbares vorliegt.wenn gegenüber dem inhaber der rechte an dem namen zum ausdruck gebracht wird,das man bereit ist,die domain abzutreten oder sie in seinem sinne zu führen siehts sogar noch besser aus.
was das honorar betrifft,wenn der streitwert bei 125.000 euro bleibt,dann kriegt der anwalt tatsächlich 12xx euro bis zur aussergerichtlichen einigung.
was mein anwalt nicht genau sagen konnte ist,das die summe wohl sittenwidrig(so oder ähnlich hat es mir der anwalt erklärt) ist von der höhe.das liegt aber ganz an der bedeutung des künstlers,was seine rechte wert sind und was für ihn für ein schaden entsteht(was ja durch die nichtbenutzung nicht der fall ist)
wenn du dich also anwaltlich vertreten lässt und es zu ner aussergerichtlichen einigung kommt und die anwaltsgebühren aufgerechnet werden,dann kostets ca 12xxeuro.
wenn es allerdings beim einfachen schriftsatz bleibt(aufgrund der sittenwidrigkeit ),dann soll es wohl erheblich billiger abgehen,weil dann der anwalt nicht nach streitwert abrechnet sondern nach aufwand abrechnen kann(ich hab den nicht genau verstanden.imho ist er dann rechtsberater und nicht vertreter,da gibts wohl nen unterschied bei der abrechnung)
ausserdem wird höchstwahrscheinlich auch der streitwert geändert werden müssen und dann schauts mit dem honorar auch anders aus.
frag doch am besten mal bei ner rechtsschutzversicherung an,ob die den fall übernehmen.wenn ja,dann lass deine freundin die domain verschenken.und dann kriegt der anwalt einfach nen brief,wo drin steht,das sie nicht mehr inhaberin der domain ist und wer das ist.ist zwar nicht ganz "sauber" der weg,aber imho ne chance zu nem besseren anwalt zu kommen...
alternative wäre drauf ankommen lassen.wenn es ihr wirtschaftlich eh nicht so gut geht,dann wird das gericht auch raten oder sowas festlegen,wenn sie denn überhaupt verliert.
das ist nur ne persönliche einschätzung.ich hab zwar mal meinen anwalt gefragt,damit ich hier nicht totalen müll erzähle,aber imho solltest du das zumindest dringend mal anschauen lassen.ich denke,dazu ist dieses forum auch eher ungeeignet.
was die medien betrifft,wenn es ein grosses interesse an dem künstler gibt seitens der medien,dann gibt es auch ein interesse an dem fall.die ~1300euro mein ich auch nicht in echtem geld,sondern das ein verlag/sender anbietet,den fall mit ihren eigenen anwälten zu übernehmen.und es gibt verlage,die auf die art agieren,schlicht um ihre eigenen anwälte zu bezahlen.