Beiträge von Blarney

    Ui! - Das sieht doch mal gut aus...


    Ich habe das Vaja Case fuer meinen Palm Tungsten C, und das ist von der Verarbeitung her das beste dass ich je hatte.


    Bei dem iVolution gefaellt mir besonders, dass man Display und Tasten nicht mit Folie ueberzogen hat - ist zwar etwas weniger Schutz, dafuer besser les- und bedienbar.


    Frank.


    Hi Sebastian!


    Da waren wir letzten Dezember. Von Barking (Tube) bis Downtown faehrt man ca. 45 Minuten, das kann man fuer den Preis aushalten.


    Von Barking Station bis zum Etap (nebendran ist ein Formula 1 Hotel) laeuft man ca. 500m, durch eine Fussgaengerzone und einen Park.


    Das Fruehstueck im Etap kann man weglassen (Toast, Marmelade und Cornflakes), das wuerde ich eher im Burger King um die Ecke (100m) einnehmen.


    Fuer weitere Fragen: frank@koehntopp.com


    Gruss,
    Frank.

    Re: ist das zulässig? Charge-Back-Gebühr bei Widerruf gem. §312b BGB


    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Ist es eigentlich zulässig, dass ein Händler eine "Charge-Back" Gebühr berechnet, wenn der Kunde eine Sendung, die mit Kreditkarte bezahlt wurde, im Rahmen des Widerrufsrechts zurücksendet?


    Ich denke mal nein und die Klausel in den AGB ist unzulässig. was meint ihr dazu?


    Ich wuerde die mal nett ansprechen, ich denke es handelt sich da um ein Misverstaendnis.


    Ein Chargeback findet statt, wenn ein Kunde bei seiner kreditkartenausgebenden Bank die Zahlung widerruft. In dem Fall wird dem Haendler von seinem Acquirer eine Cahrgeback Gebuehr in Rechnung gestellt, die in den meisten Faellen deutlich hoeher als 10 EUR ist.


    Bei Rueckgabe muss der Haendler jedoch lediglich ein Storno ausloesen, was keine "Strafgebuehr" kostet. Ich denke das soll eine Art "handling charge" fuer die Aufwaende des Haendlers sein. Das mag zulaessig sein, ist dann aber unverschaemt und falsch formuliert.


    Frank.