Zitat
Original geschrieben von jens-wbx
Da muß ich leider wiedersprechen!
ich habe bereits mehrfach für meine eigenen Aufwendungen eine Pauschale ich glaub von 20 od. 30 € für "Porto und Telefon" geltend gemacht und auch anstandslos erhalten.
Und bei einer Selbstreparatur erhält man die Schadenssumme abzüglich der darin enthaltenen Märchensteuer direkt ausbezahlt.
Ja, klar. Das sind aber keine RA-gebühren, sondern wirklich nur das Porto für den Unfallbericht. Oder glaubst du, dass ein RA für 30eur überhaupt sein Büro für dich öffnet?
Auch wenn ich meine Klageschrift selbst schreibe, würde ich mir mehr als 30eur dafür gönnen. Geht aber nicht, da ich nicht mein RA bin.
Und welchen Vorteil sollte man davon haben, offiziell über Selbstreparatur zu regulieren? Man schenkt so nur das Geld der gegnerischen Versicherung. Wenn man direkt dem Schädiger entgegen kommen will, weil er vielleicht keine Versicherung hat, dann einigt man sich eh per Handschlag und Barzahlung.
Also immer das Gutachten abwarten, dann kann man immer noch entscheiden, ob man es selbst billiger machen kann. Man wird in diesem Fall sozusagen für seine Arbeitszeit bei der Schadenreparatur in seiner Bastelgarage entlohnt, weil man als direkte Ausgaben ja nur die Ersatzteilkosten hat.
Dies ist ein Lohn, den man bekommen kann, im Gegensatz zu dem Fall der Selbstvertretung vor Gericht, da arbeitet man kostenlos (im Gegensatz zu dem RA, den man sich nehmen könnte, ist halt gesetzlich so geregelt)