Beiträge von stefan3

    Hab ich auch gesehen, nirgends zu finden. Die Läden haben das gar nicht erst geliefert bekommen.


    Bei ebay gehen die für 15eur weg, das ist echt der Wahnsinn.


    Anscheinend ist das der erfolgreichste Yps-relaunch aller Zeiten, hat diesmal die allgemeine retro-80er-Welle auf dem Höhepunkt erwischt.



    Naja, egal, ich hab bei ebay auf einen Packen alter Ypse zum schmökern geboten. 3eur wäre mir das wert :)

    Hab den Artikel jetzt mal gelesen und ich werde nachher am Bahnhof eins mitbringen.


    Ein "Original-Yps"-Kinderheft wäre mir wahrscheinlich auch lieber gewesen, als so ein Retro-Livestyle-Magazin, das mit dem alten Heft nicht mehr viel zu tun hat.


    Aber was soll, die Kiddies von heute kaufen keine Kinderzeitschriften mehr (zumindest nicht die, die ich so kenne, die kaufen nichtmal die Bravo) und nur als neues Heft mit neuer Zielgruppe hat das Ding auch nur eine Chance auf Erfolg.

    Sinken wird sie nicht und die GEZ wird auch bleiben. Die können ja nicht tausende Beamte plötzlich in den Vorruhestand schicken.


    Diese Abgabe ist numal so ein rumlavieren, um die bisherigen Institutionen zu erhalten und gleichzeitig mehr Geld in die Kassen zu bekommen.


    Ansonsten könnte man einen radikalen Schnitt machen und das Staatsfernsehen gleich ganz normal aus dem Gesamthaushalt bezahlen, wie das in jedem Land der Erde so üblich ist.


    In Deutschland geht das aber nunmal nicht, weil es erstens die GEZ gibt (kann man nicht einfach abschaffen) und es zweitens noch so ein paar Alibi-Gesetze gibt, die den (Staats-)Rundfunk für formal unabhängig erklären. Eine direkte Steuerfinanzierung ist also staatsrechtlich gar nicht zulässig und vorgesehen (es sei denn, man ändert das Grundgesetz).


    Mit der Abgabe hat man also die Fakten so geschaffen, wie das bisher schon in jedem Land üblich ist und dabei gleichzeitig die deutschen Besonderheiten beachtet, die sich aus der Nachkriegssituation ergaben (nie wieder staatlich finanzierten Propagandarundfunk usw...)


    Mir persönlich wäre allerdings ein ehrlicher Bruch mit den alten Regelungen und damit vielleicht eine Steuererhöhung um ein paar Promille lieber.
    Die Welt ist nunmal eine andere als vor 50 Jahren und diese ganzen gut gemeinten Regelungen aus der Nachkriegszeit werden in einer globalisierten Welt heutzutage höchstens noch irgendwie umgangen.


    Über die tatsächliche Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender und ihrer politischen Ämter (Amtsinhaber) brauchen wir hier nicht zu diskutieren :)

    Zitat

    Original geschrieben von jens-wbx
    Da muß ich leider wiedersprechen!
    ich habe bereits mehrfach für meine eigenen Aufwendungen eine Pauschale ich glaub von 20 od. 30 € für "Porto und Telefon" geltend gemacht und auch anstandslos erhalten.
    Und bei einer Selbstreparatur erhält man die Schadenssumme abzüglich der darin enthaltenen Märchensteuer direkt ausbezahlt.



    Ja, klar. Das sind aber keine RA-gebühren, sondern wirklich nur das Porto für den Unfallbericht. Oder glaubst du, dass ein RA für 30eur überhaupt sein Büro für dich öffnet?


    Auch wenn ich meine Klageschrift selbst schreibe, würde ich mir mehr als 30eur dafür gönnen. Geht aber nicht, da ich nicht mein RA bin.


    Und welchen Vorteil sollte man davon haben, offiziell über Selbstreparatur zu regulieren? Man schenkt so nur das Geld der gegnerischen Versicherung. Wenn man direkt dem Schädiger entgegen kommen will, weil er vielleicht keine Versicherung hat, dann einigt man sich eh per Handschlag und Barzahlung.


    Also immer das Gutachten abwarten, dann kann man immer noch entscheiden, ob man es selbst billiger machen kann. Man wird in diesem Fall sozusagen für seine Arbeitszeit bei der Schadenreparatur in seiner Bastelgarage entlohnt, weil man als direkte Ausgaben ja nur die Ersatzteilkosten hat.


    Dies ist ein Lohn, den man bekommen kann, im Gegensatz zu dem Fall der Selbstvertretung vor Gericht, da arbeitet man kostenlos (im Gegensatz zu dem RA, den man sich nehmen könnte, ist halt gesetzlich so geregelt)

    Da waren sich quer durch die Parteien alle einig. Angeleiert haben das die Ministerpräsidenten der Länder.


    Rundfunk ist ein wichtiges Machtinstrument für jeden Politiker, quer durch alle Weltanschauungen, den darf man nicht den Firmen überlassen. War schon so, seit es das Medium gibt.


    Wenn man das tut, hat man kein eigenes Sprachrohr mehr. Zudem ist der ganze Bereich auch oft ein Asyl für abgeschobene oder unfähige Politiker.


    Deswegen waren sich beim Thema Rundfunksteuer alle einig wie sonst bei keinem Beschlussverfahren.



    Nachtrag: ich denke nicht, dass man drumrum kommen wird, falls sich nicht noch ein formaler Fehler in dem ganzen V erfahren findet.
    Von der Sache her ist das sicher wie eine kommunale Abgabe eingeordnet. Man muss ja z.B. auch Müllgebühren an die Stadt zahlen, auch wenn die Tonne jede Woche ungefüllt "geleert" wird, weil man eh nie da ist, oder seinen Müll lieber zu seinem Wochenendhaus am kenianischen Strand mitnimmt. Gegen solche Regelungen hilft auch nichts, die sind schon alle durchgeklagt.
    Wahrscheinlich feilen sie noch etwas an der Begriffsbestimmung "Haushalt", das wars dann aber.

    Aber wenn er so schlau ist, dann wäre er wohl auch schlau genug, am nächsten Morgen beim Ausparken aus der falschen Richtung auf den Gegenverkehr zu achten.
    Wie auch immer ;)


    Um noch was zum Thema beizutragen: Die 2000eur auch nur für einen kleinen Lackkratzer sind durchaus üblich, wenn man wirklich alles aufschreibt, was zu dem ganzen Vorgang gehört und sich nach den Originalersatzteillisten der Markenhersteller richtet. Auf beides hat der Geschädigte einen Rechtsanspruch, insofern gibt es keine Schadenminderungspflicht, zumal bei neueren Wagen auch immer ein Wiederverkaufswertverlust besteht, wenn nicht die vom Hersteller vorgesehene Reparatur erfolgt.


    Wenn man natürlich seine Rechtsvertretung selbst übernimmt (eigene Schreibereien bekommt man nicht erstattet) und anschliessend Schrauber-Olli mit Gummihammer und Sprühdose den auch vorher nur bei genauestem Hinsehen erkennbaren Schaden beseitigt, ist das eine private Entscheidung, mit der man dem Schädiger entgegenkommen kann, aber nicht muss.

    Mich würde ansonsten mal interessieren, wieso es diese gesetzliche Regelung bezüglich der Abstellrichtung gibt.


    "Gesetz zur Verschönerung des Strassenbildes" ??


    Ansonsten ist mir die rechtstheoretische Bestimmung einer Owi bekannt (in Abgrenzung zur Straftat):


    "Eine Owi-Betrafung soll nicht moralisch werten, oder die Verwerflichkeit eines Tuns bestimmen, sondern lediglich eine (unter Umständen willkürliche) Ordnung in das Zusammenleben im Staat bringen"


    So ähnlich habe ich das in Erinnerung, verstehe es aber hier trotzdem nicht.