Zitat
Original geschrieben von Samsungracer
Hallo,
Zudem sind die Aufzeichnungen wertlos, weil nicht gerichtsverwertbar.
Ich denke nicht, dass das das Ziel des TE ist 
Sein wir mal pragmatisch:
Ich persönlich habe nichts dagegen, dass der Einzelne sein Eigentum durch Überwachung schützt, um den Vandalen rechtzeitig persönlich abzuwehren, oder sein bewegliches Eigentum überhaupt wieder zu finden.
Was mich nur stört, ist die grossflächige vernetzte Videoüberwachung durch Behörden, die hat nämlich langfristig ganz andere Ziele.
Für den Fall, dass man schliesslich doch vor Gericht ziehen möchte, braucht man zunächst die Identität des Täters, meist scheitert bei Vandalismus genau daran das ganze Verfahren. Wenn man diese Information hat, egal woher, bekommt man schon sein Verfahren.
Es ist ja nicht so wie im US-Kino, wo gelegentlich ein offensichtlich schuldiger Täter hochdramatisch freigesprochen wird, weil in der Beweiskette irgendwo ein unzulässiges Mittel eingesetzt wurde. Beweis bleibt immer noch Beweis.
Übrigens funktioniert das bei der polizeilichen Datensammelei genauso:
Wenn die gespeicherten Daten für andere als die ursprünglich vorgesehenen Zwecke verwendet werden, z.B. um jemanden wegen einer Verkehrsstraftat dranzukriegen, indem man irgendwelche bei anderen Gelegenheiten angefallenen Daten zusätztlich auswertet, obwohl das von den Datenschutzbestimmungen her nicht vorgesehen war, bekommt maximal hinterher der zuständige Amtsleiter einen Rüffel und muss versprechen, sowas nie wieder zu tun.
Das Strafverfahren wird trotzdem durchgeführt.