Beiträge von stefan3

    Hat hier eigentlich auch noch einer das Problem, dass er keine "Meine Suchanfragen" mehr abspeichern kann?
    Wenn man irgendeine Suche abspeichern will, kommt nur die Meldung, dass die höchstzulässige Anzahl Suchen erreicht ist. Nun kann man eine Handvoll alte Suchen löschen, bekommt aber immer noch die gleiche Fehlermeldung.


    Beschwerde an ebay bringt nichts, die kennen das Problem, "die Technik arbeitet daran".
    In Internetforen kursieren Hinweise, dass das schon monatelang so sei und die betroffenen Accounts für Suchanfragen einfach nicht mehr benutzt werden können.
    Offiziell gibts nichts von ebay.


    Ich habe mir jetzt erstmal noch zwei zusätzliche ebay-Konten neu aufgemacht, damit ich wieder Suchanfragen abspeichern kann, so gesehen stört mich das nicht mehr, weil für Käufe die Bewertungen ja egal sind, aber vielleicht hat ja schon jemand was weiterführendes gehört.

    Zitat

    Original geschrieben von jof
    Doch eigentlich eine Frechheit, sowas vorzuschlagen. Der Verkäufer hat doch geliefert...


    Ich stelle mir vor, ein deutscher Verkäufer schickt was nach China, und der Chinese will sein Geld zurück, weil der chinesis he Zoll das Ding nicht rausrücken will. Der Aufstand des deutschen Verkäufers wäre gewiss...


    Das ist doch kein Problem. Der VK wälzt die Kosten ja nicht auf Paypal ab, sondern PP belastet bei einem Käuferschutzverfahren das Verkäuferkonto mit dem strittigen Betrag.


    Ist für den Händler und für den Kunden am einfachsten, zumal so auch für beide Transaktionen keine PP-Gebühren anfallen.


    Ich verstehe aber jetzt die ganzen Spekulationen hier nicht. Einfach PP-Käuferschutz, Geld zurück und nochmal bestellen (woanders, anderer Carrier, andere Empfängeradresse).


    Ansonsten auf den amtlichen Einziehungsbescheid warten und Klage erheben, wenn man an so etwas Spass hat.


    Alles andere ist in meinen Augen reine Zeitverschwendung, mit dem Zoll-Hiwi zu diskutieren bringt erfahrungsgemäß gar nichts. Das ist so, als wenn man die Politesse mit auch noch so einleuchtenden Gründen bittet, einen angefangen Strafzettel abzubrechen und zu entsorgen.

    Gibts da beim Zoll keinen schriftlichen Bescheid? Oder bekommt den nur der Absender? Eigentlich gilt der Empfänger ja als Importeur.


    Jedenfalls kann man ohne einen schriftlichen Bescheid (z.B. über Einziehung und Vernichtung des Gerätes) nicht viel sagen.


    Für den Käufer kanns egal sein, soll er sich sein Geld bei Paypal zurückholen :)


    Die chinesischen Händler sind meist auch ziemlich locker und schicken auf Wunsch ein zweites mal.

    Denke eher nicht. Das Eigentum an der Nummer erwirbst du ja zusammen mit diesem Vertrag. Wenn du den Vertrag widerrufst, ist auch der Teilvertrag über den Kauf der Rufnummer hinfällig.


    In der Praxis klappt es vielleicht, wenn die einzelnen automatischen Prozesse nicht miteinander verknüpft sind und sich hinterher keiner mehr aufregt, denn eigentlich ist spätestens mit der Portierung der Widerruf verwirkt, genauso, wie wenn man anfängt, mit der Karte zu telefonieren :)

    Mahnbescheid darf er veranlassen, im Prinzip auch ein Inkassobüro losschicken, allerdings wird er es schwer haben, die dafür entstandenen Kosten vom Richter zugesprochen zu bekommen.


    Es hat sich nach diversen Einzelfallentscheidungen eine Kostenminderungspflicht für den Gläubiger ergeben, so dass der Richter immer überprüfen muss, ob die erhobenen Kosten für das Mahnverfahren angemessen sind.


    Bei einem Inkassobüroeinsatz ohne vorherige "innerbetriebliche" Mahnbemühungen wird das im Regelfall verneint.



    In der Regel werden auch niemals alle Kostenpositionen, die sich ein Inkassobüro so ausdenkt, vom Richter gewährt, selbst wenn die Grundforderung unstrittig ist.

    Ja gut, wie lange das jetzt dauert, weiss keiner.


    Wenn das Konto noch nicht verbrannt ist, kann es einige Tage dauern, bis PP (bzw. der eigentliche Kontoinhaber, z.B. ein deutscher Lastschriftzahler) was merkt.


    Sobald es irgendwelche Andeutungen von Unstimmigkeiten gibt, belastet PP dem VK das Geld zurück, d.h. sein PP-Konto ist im Minus und er muss es erstmal ausgleichen, wenn er zuvor das Geld abgehoben hat.


    Der VK schaut eigentlich immer in die Röhre:


    -wenn der Käufer sich beschwert, dass am Kaufgut irgendein Kratzer ist, oder es ihm aus sonstwelchen Gründen nicht gefällt (man muss nach PP-AGB jedem Käufer ein unbedingtes Rückgaberecht einräumen).


    -wenn die Lastschrift des Käufers von der Bank zurück gegeben wird (ok, gibts nur in DL)


    -wenn er an eine andere Adresse als die in der PP-Mail angegebene liefert, oder gar keine Trackingnummer hat (betrügerische Einkäufer wollen meist an eine andere Adresse geliefert haben *gg*)


    -viele andere Fälle


    Eigentlich bekommt man als VK nur sein Geld, wenn der Kunde zufrieden ist, es keine Beschwerden (und seien sie noch so konstruiert und vorgeschoben, PP prüft das nicht) gibt und wenn mit der Zahlung des Käufers auch nach 4 Wochen alles in Ordnung ist (keine Lastschriftrückgaben, KK-Rückbuchungen oder ähnliches).
    Im US-Markt behält PP das Geld gleich als Treuhänder 3 Wochen ein, um den Problemen mit einem überzogenen PP-Konto aus dem Weg zu gehen. In DL liess sich das irgendwie nicht durchsetzen.


    Was ich damit sagen will: Es ist sehr sehr unwahrscheinlich, dass der Fragesteller sein über PP eingenommenes Geld aus dieser Transaktion behalten kann.

    Nein, keine Sorge, das tun sie auf keinen Fall.


    Das weitere hängt davon ab, wie alt dein PP-Konto ist. Früher ist dann seitens PP ausser ein paar wütenden emails nichts passiert, weil sie keine nach deutschem Recht gültigen AGB hatten.
    Das Konto wurde gesperrt und die Sache war erledigt.


    Nach den aktuellen AGB hat PP eine Forderung, die sie beim Verkäufer (also bei dir) einziehen wollen. Bei der Eröffnung der neuen PP-Konten gab es ja auch eine Schufa-Abfrage, d.h. es geht seinen gewohnten Gang mit Inkassobüro und Mahnbescheid.


    Der Schutz durch PP gilt ausschliesslich dem Käufer.


    Also entweder steigst du auf den Scam ein und versuchst, mit dem Betrüger gemeinsame Sache zu machen, oder du lässt es einfach.


    Die Chance auf ein legales Geschäft ist bei dieser Konstellation gleich Null, absolut ausgeschlossen, so sehr auch deine Augen leuchten mögen.

    Aha, seltsam. Bei mir klappt das irgendwie nicht. Wenn O2 drosselt, ist bei mir alles dicht, auch in Handys, die Edge können (und kein UMTS).


    Allerdings habe ich mich damit zugegebenermassen noch nie richtig beschäftigt, denn O2 ist hier auch ohne Drossel und mit UMTS das lahmste Netz, meist hoffnungslos überfüllt und extrem schwankende Datendurchsätze.