ZitatOriginal geschrieben von wolfbln
1.) EU Roaming: Unter den Roam-like-(at)-home-Regeln der EU muss jeder Tarif, der im Inland gilt, grundsätzlich ohne Aufpreise im EU/EWR-Ausland auch gelten. Von diesem Grundsatz gibts nur die Ausnahme, wenn man überhaupt nicht im Ausland roamt oder sich komplett als Anbieter aus wirtschaftlichen Gründen davon befreien lässt.
Gerade letzteres könnte bei den derzeitigen Großhandelspreisen leider zutreffen. Na mal schauen... Sehr interessant, aber iwie unter den Tisch gefallen, ist noch folgender Teil der Mitteilung:
Änderungen der AGB für Content Partner
Im Verfahren hat die Telekom zudem eine geänderte Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Content Partner vorgelegt und verbindlich erklärt, dass diese zum 1. März 2018 in Kraft treten. Hiernach können nun auch Privatpersonen und Streaming-Anbieter, die gleichzeitig eine Downloadfunktion anbieten, als Partner an StreamOn teilnehmen.
Die Content Partner AGB sehen derzeit keine Teilnahmemöglichkeit für private Inhalteanbieter sowie für solche Inhalteanbieter vor, die zusätzlich zum Streaming eine Downloadfunktion anbieten. Von der Telekom wurde die Zulassung solcher Inhalteanbieter jedoch abweichend vom Wortlaut bereits anders gehandhabt. Nach den Änderungen an den Content Partner AGB sind die Anforderungen der Bundesnetzagentur im Hinblick auf eine offene und diskriminierungsfreie Teilnahme an StreamOn erfüllt.
Also mein Plex-Server (mit meinen selbstgedrehten Homevideos natürlich) wird dann schon mal angemeldet.
Aber wer könnte so ein Streaming-Anbieter sein? Wenn man heute bei Netflix eine Episode "downlädt", also für offline bunkert, ist das eigentlich "gezerorated"? <edit>Ja.. </edit>