Funkmast der Telekom
Herr Pesch berichtet über das geplante Vorhaben der Telekom, auf dem Gebäude Münsterstraße 1 -3 einen Funkmast zu installieren, um die Netzversorgung in der Altstadt zu verbessern. Der Mast bedürfe keiner Baugenehmigung und entspreche den Vorgaben der Gestaltungssatzung, da er auf der abgewandten Dachseite installiert werde. Da er aber rd. 7,50 m (zzgl. Blitzableiter) über den Dachfirst hinausragen werde, bedürfe es für seine Errichtung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Damit eine sachgerechte Beurteilung möglich sei, wurde mit der Telekom vereinbart, hilfsweise ein Stangengerüst zu montieren, um die Auswirkungen auf die denkmalgeschützte Umgebungsbebauung und die Stadtsilhouette besser abschätzen zu können. Dieses Stangengerüst solle am 15.03.2021 montiert werden und für 2 Wochen auf dem Dach verbleiben.
Warendorf
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