An Bahnhöfen gibt es doch meist nur Fast-Food. Mal davon abgesehen, dass Fast Food nicht wirklich günstig ist.
Klar, günstiger als ein Restaurant-Besuch aber den genießt man dann ja auch nicht im Zug.
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An Bahnhöfen gibt es doch meist nur Fast-Food. Mal davon abgesehen, dass Fast Food nicht wirklich günstig ist.
Klar, günstiger als ein Restaurant-Besuch aber den genießt man dann ja auch nicht im Zug.
Das wurde sicher auch gemacht, weil es in der Vergangenheit mit Opt-Ins schon Probleme gab, weil wahrscheinlich wegen dem „uralt“ moconta-System Nachfolgeverträge trotz im Anschluss erfolgter Kündigung des Ursprungsvertrag entstanden sind. Und ich denke dieser zusätzlichen „Stornierungsarbeit“ will man so entgehen. Und ganz ehrlich soviel Geld entgeht Vodafone jetzt auch nicht, wenn jemand nicht den ganzen Monat abgerechnet wird.
Wollte mit meinem Kommentar auch nur sagen, dass es kundenfreundlich gelöst wurde. Im Gegensatz zu wetell, die sich Transparenz auf die Fahne schreiben und dann die Restlaufzeit berechnen aber die Leistung unter den Tisch fallen lassen. Mag sein, dass dies technische Hintergründe hat, aber es gibt ja auch Anbieter, die man erst verklagen muss, bis sich etwas verändert.
Finde ich gut gelöst, der Normalkunde kündigt/portiert ja nicht, um den Tarif dann noch 1-3 Wochen weiterzunutzen. Man lässt den Kunden einfach gehen und befreit ihn damit von der Restlaufzeit. Klar, hier im Forum ist das was anderes, aber die Tarife werden ja nicht für uns gemacht sondern für die Masse.
Interessant, dass das Gericht nicht nur den Pfand in Höhe von 29,65€ sondern auch die Kosten für die Rechnung beanstandet hat - in einem Urteil.
Wer sein Geld nicht auf ehrliche Weise verdienen kann oder will, nutzt dann wohl solche Methoden
Also realistisch sind die 0KB nicht. Ich bin der Meinung gesehen zu haben, (kurz bevor dieses Kuriosum begann) das es 1,8GB waren.
Mit WLAN Unterstützung meinst Du sicherlich „intelligenter Netzwechsel“ oder? Der ist aus.
Ne meine schon die "WLAN-Unterstützung". Findest du unter Einstellungen - Mobilfunk (ganz unten unter den ganzen Apps und über iCloud Drive)
Das Problem ist der Kunde muss den erlittenen Schaden schwarz auf weiß vor Gericht nachweisen können. Da muss ganz klar ersichtlich sein weil mein Handy nicht funktioniert hat, sind mir x,xx€ Schaden enstanden weil dies und jenes und das kann ich eindeutig belegen.
Nur kann man einen solchen Schaden in der Regel nicht beweisen also gibt es auch keinen gesonderten Schadensersatz.
Ich dachte eher an die 5€-Regelung ab dem dritten Tag. Aber stimmt schon, wird schon seinen Grund haben, dass sie in jeder Information darauf bestehen, die Störung schon am ersten Tag behoben zu haben und nur wenige Kunden weiterhin betroffen waren.
Und danke für die Erinnerung an den Sim-Karten-Pfand, das war einer der übelsten Tricks in der Geschichte des deutschen Mobilfunks.
Wie sieht es mit ggf. WLAN-Unterstützung aus? Auf dem iPhone wird dies separat angezeigt, was dort verbraucht wurde.
Und sind 0kb realistisch?
Die Gutschrift von Cent-Beträgen finde ich auch lächerlich.
Der effektive Schaden durch Nicht-Erreichbarkeit lässt sich zwar nur schwer berechnen, aber die BNetzA ist hier ja eindeutig.
Wäre sinnvoller, den Kunden einmalig den ganzen Monat oder 5€ gutzuschreiben.
Wäre beides deutlich günstiger als ein Schadenersatz an die Kunden auszahlen zu müssen.
Ganz generell: Mein Telefon wechselt immer wieder zwischen den einzelnen Zellen, woran kann das liegen?
Habe jetzt schon vier verschiedene Zellen am selben Standort beobachtet.
Habt Ihr alle dem Anbieter die Störung gemeldet? Ohne Störungsmeldung gibt es anscheinend keine Entschädigung:
In diesem Fall war es ja eine Störung, deren Anfang und Ende 1&1 selbst kommuniziert hat. Und auch viele Medien berichteten.
Es geht eher darum, dass man dem Anbieter mitteilen muss, dass man betroffen ist. Sonst hat er ja keine Chance, die Störung zu beheben und man könnte erst einmal eine Woche warten, um dann die Entschädigung zu kassieren, ohne dass der Anbieter die Möglichkeit hatte, die Störung zu beheben (weil nicht bekannt).
Falls 1&1 sich auf die "fehlende" Meldung berufen sollte, kann man ja immer noch argumentieren, dass sie ja gar nicht erreichbar waren über die Kontaktmöglichkeiten.