Hallo,
Zitat
Mich würde mal interessieren, wie das bei anderen so geregelt ist, wenn sie in der Bereitschaft ran müssen (vorallem natürlich im IT Bereich).
Kein Problem:
- Bereitschaftszeit 17:30 bis 7:30 ausserhalb der normalen Bürozeiten
- Vergütung 6,40€ pro Stunde ( leg mich jetzt nicht auf den Dent genau fest ).
- Ständige Erreichbarkeit per Handy und Pager, max. 30min Reaktionszeit nach einem Anruf für die Einwahl in Firmennetz. Notebook, Handy usw. werden vom AG gestellt.
- Einsatzzeiten werden zu normalen Stundensatz plus ggf. anfallender Zuschläge bezahlt, also Nacht-, Wochenende oder Feiertagszuschlähe, wie im Tarifvertrag festgelegt.
Bei hohen Feiertagen können ds dann auch mal 200% sein., ansonsten sind es die üblichen Schichtdientzuschläge.
Einige Leute lassen sich die Einsatzzeiten auch als Freizeit ausgleichen und bekommen dann eben nur die ggf. anfallenden Zulagen.
- Rufezeiten, das ist so eine Sache.
Normalerweise gilt, das auf einen Rufbereitschaftseinsatz, wo ich tätig werden muss, eine 11 Std. Ruhezeit folgen muss - das ist Gesetz.
Fällt aber ein weiterer Rufbereitschaftseinsatz in der selben Nacht an, fangen die 11 Std. danach wieder von vorne an. Für Rufbereitschaften gelten die Ruhezeiten selber nicht, nur für die Arbeitszeit danach.
Beispiel: ich muss von 22 bis 24 Uhr arbeiten, dann brauche ich erst um 11 Uhr im Büro aufschlagen und bis 16:30 arbeiten = Ruhezeit = geleistete Arbeitszeit.
Folgt aber z.b. noch eine Rufbereitschaftseinsatz in der selben Nacht von 4 uhr bis 6 Uhr, muss meine Ruhezeit bis 17 Uhr gehen, somit gehe ich dann auch nicht mehr arbeiten an dem Tag.
Muss jemand bei uns z.b. mal einen längeren Einsatz in der Nacht machen, z.b. von 18 Uhr bis 2 Uhr und ist dann so platt, das er nicht mehr gerade tippen kann, hat der Vorgesetzte für seine Ablösung in der Rufbereitschaft zu sorgen. Das muss der Mitarbeiter aber selber antriggern.
Am besten fragst du mal beim Betriebsrat oder der für euren Bereich zuständigen Gewerkschaft nach, weil dafür gibt es Regelungen im Tarifvertrag oder als Betriebsvereinbarungen.