Er hat offensichtlich bei einer Prüfung betrogen. Ganz einfach. Es geht nicht um Theos lustiges Taschenbuch.
Hier geht es auch nicht um antiquierte Vorstellungen verpeilter Akademiker. Aber schön zu wissen, dass das der geneigte Anhänger als Begründung akzeptieren würde.
Beiträge von 1160
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Trader Joe's ist Aldi Nord :p
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Aber nicht in der Einleitung.
Den Mann kann nur eines retten. Wenn er alle kopierten Thesen, Argumente usw. erschöpfend diskutiert hat. Hat er das nicht, hat er keine eigenen Argumente geliefert und kann den Titel abgeben. -
Re: Wieviele Stichproben für Statistische Aussage?
ZitatOriginal geschrieben von Brainstorm
Mal was für die Statistiker:
Angenommen ich habe eine größere Anzahl (so ca 2000) Vorgänge bei denen entweder Fall A oder Fall B eintritt.
Wieviele dieser Vorgänge müsste ich mindestens prüfen (als Stichproben) um eine Statistisch relevante Aussage machen zu können wie oft Fall A bzw. Fall B eintritt.
Als Wunschziel kann man annehmen daß 100% der Fälle A ergeben, dieses Ziel ist aber Technisch nicht zu erreichen, so daß ein realtistisch zu erwartender Wert zwischen 80 und 90% A Fälle liegen dürfte.Kennst Du folgende Begriffe?
stetig/diskret
Punkt-/Intervallschätzung
Dichte-/Verteilungsfunktion
Freiheitsgrade
SignifikanzniveauWenn nicht hat Dein Vorhaben keine Aussicht auf Erfolg. Es ist nicht damit getan, aus irgendeiner Formel den Stichprobenumfang abzuleiten und dann via Dreisatz hochzurechnen.
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Auf der Website der Zeit ist der Link der Gegenüberstellung: http://linksunten.indymedia.or…ta/2011/02/9010212034.pdf
Klassischer Fall von Wirkung geht vor Deckung - und Deckung reichte nicht aus...
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Zitat
Original geschrieben von Robert Beloe
Deshalb hatte ich die Vermutung, dass doch ein Ghostwriter eine Rolle spielt. Aber eigentlich kommt das auch kaum in Frage, zumal Guttenberg den Verdacht ja gleich von sich gewiesen hat. Fakt ist jedenfalls: Der Verfasser des Textes von Guttenbergs Diss hat seitenweise abzuschreiben, ohne das irgendwo zu kennzeichnen. Und er hat nicht nur darstellende Elemente abgeschrieben, sondern auch bewertende und argumentative, was die Sache noch schwieriger macht.Die ersten Absätze der Einleitung zu 'stehlen' - und bei einer ausgewiesenen, renommierten Wissenschaftlerin zu stehlen - schlägt dem Fass wirklich den Boden aus.
Wenn seitenweise abgeschrieben worden wäre müsste sich zwangsläufig aber auch der Schreibstil zwischen den Passagen ändern. Spätestens dann gehen doch alle roten Lampen beim Lesen an. So gesehen wäre ein Ghostwriter unwahrscheinlich. Oder unwahrscheinlich schlecht.
Oder die Herren Gutachter haben nur das Inhaltsverzeichnis "begutachtet", soll ja auch öfter vorkommen... -
Zitat
Original geschrieben von Robert Beloe
Ich finde es ulkig, wie kontrovers der Fall diskutiert ist, wo es doch selten Fälle gibt, die so sonnenklar sind wie dieser.Der Fall ist aber zu sonnenklar, um sonnenklar zu sein.
So dumm kann man einfach nicht sein. Ich geh mal davon aus, dass das Teil veröffentlichungspflichtig lt. Promoordnung ist. Wer also sowas abliefert müsste bis zum Ende seiner Tage hoffen und bangen, dass es niemand liest. Unter diesen Umständen (und noch als Jurist) beginnt kein normal denkender Mensch seine Karriere.
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iSuppli ist ggf. auch gut http://www.isuppli.com/Mobile-…ions/Pages/Headlines.aspx
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Vermutlich läuft das unter Formfehler, falsch zitiert. Im Verzeichnis stehen die Quellen ja wohl.
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Die Frage ist, ob das Auto fachgerecht instandgesetzt wurde.
Das ist auch bei weiteren Unfällen wichtig. Denn wenn die Versicherung schon mal bezahlt hat und es registriert ist, wird beim nächsten Unfall nicht noch mal das selbe Teil bezahlt. Es sei denn, es wurde repariert.Als Beispiel:
Auffahrunfall, Stoßfänger, Haube vorn und beide Kotflügel sind auszutauschen. Wurde aber nicht gemacht sondern nur Stoßfänger getauscht, Rest gespachtelt.Wenn man jetzt noch mal einen Auffahrunfall hat wird nur Stoßstange bezahlt, da der Rest schon breit war.