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Original geschrieben von Roadrunner0778
Kannst aber schön Klugscheißen 
Die Frage ist eher - kannst auch was sinnvolles beitragen oder nur aus dem Gesetz zitieren?
Eine Hilfe für den Te wäre zb nicht übel 
Du hast einfach keine Ahnung. Ist ja nicht schlimm, aber dämlich anmachen musst Du mich deshalb nicht. Du wirst doch in der Lage sein, diese paar Sätze lesen und verstehen zu können.
Wird die Ratenzahlung widerrufen, ist der Kaufvertrag hinfällig. Da gibts überhaupt keine Diskussion.
Und die Ratenzahlung kann hier innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Wo ist das Problem?
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Original geschrieben von garbsener
alleine die nicht zugänglich machung und nicht auf die AGBs hinzuweisen ist schon ein tatbestand meines wissens. 
Tatbestände stehen im Strafgesetzbuch, nicht im BGB. Und AGB stehen nun mal im BGB, nicht im Strafgesetzbuch.
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Du kannst nur Straftaten anzeigen und das ist nunmal keine Straftat.
§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1.
die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2.
der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
Mit anderen Worten: die brauchen Dir die AGB nicht aushändigen, nur aushängen oder auf Nachfrage zeigen.
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§ 358 BGB Verbundene Verträge
(2) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Verbraucherdarlehensvertrag verbundenen Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden.
(3) Ein Vertrag über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung und ein Verbraucherdarlehensvertrag sind verbunden, wenn das Darlehen ganz oder teilweise der Finanzierung des anderen Vertrags dient und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Unternehmer selbst die Gegenleistung des Verbrauchers finanziert, oder im Falle der Finanzierung durch einen Dritten, wenn sich der Darlehensgeber bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags der Mitwirkung des Unternehmers bedient
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Ich meine natürlich die Ratenzahlung. Die kann man widerrufen, zurücktreten oder wie auch immer. Das Teil hat mehr als 200 gekostet. Damit ist dann der gesamte myhandy gegessen.
Steht auch alles im Link der Zauberfee.
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Und was möchtest Du damit erreichen? Den Typen bei o2 anschwärzen 
Ansprüche hast Du sowieso nur gegen das Unternehmen, nicht gegen den Mann. Von daher ist das Zeitverschwendung. Da es zivilrechtliche Dinge sind, ist die Polizei dafür auch nicht zuständig.
Ich würd einfach widerrufen und fertig, man muss es nicht unnötig kompliziert machen.
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Diesbzgl. Infos kannst Du hier bekommen.
http://www.ma-reichweiten.de/i…=1&vr=2&d2=2&sc=000&d3=-1
vermutlich ist wegen eines günstigen Tausenderkontaktpreises auch nichts gegen die Bild einzuwenden.
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Original geschrieben von HappyDay989
Sein Job als Verteidigungsminister stand ja ohnehin nicht zur Disposition
Der Stand mit Sicherheit zur Disposition. Durch die Blume hat Fr.A.M. ihm und uns mitgeteilt, dass er den Titel abgeben muss um Minister bleiben zu können. Das hätte er aber auch schon Freitag machen können. Aber so hat er erstmal abgewartet, welche Entscheidung die Uni heute oder über's WE avisiert hat.
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Original geschrieben von bernbayer
Es wird so getan als sei dies ein wichtiges Thema. Was die Mehrheit der Bürger denkt interessiet da kaum.
Die Mehrheit der Bürger ist vermutlich auch nicht besonders gebildet. Ich möchte nicht wissen, wieviele denken, der ist wegen des Dr. ein Arzt.
Hier wird in einer Tour von Formfehlern geredet. Darum gehts aber nicht. Man könnte auch fragen:
Zwei Maler haben im Wege der Gesellenprüfung eine Fassade zu gestalten. Maler A hat sich was ausgedacht, Maler B hat die Fassade gegenüber abgemalt. Wer ist nun als zukünftiger Präsident der Handwerkskammer haltbar?! Die Rechtfertigungsversuche zielen glasklar auf das Nichtwissen der Bevölkerung ab. Das ist krass Mann, richtig krass. Ich wußte es schon immer, eigentlich sollen die Massen relativ dumm bleiben. Und oberflächlich. Das ist das allerbeste Beispiel dafür. Was wissen denn die Leute von ihm? Nichts! sie schließen vom Auftreten auf seine Leistungen. Das ist schlimmer als beim Versicherungsvertreter.
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Seh ich auch so. Mit den Kreditkarten sind es drei laufende Kredite. Vielleicht sollte man hier kürzen. Übrigens hatten Beamte bei mir damals die höchste Ablehnungsquote (hab mal im Handyshop gearbeitet).