Aus eigener Erfahrung (aus meiner Zeit im Steuerbüro) weiss ich, dass das Finanzamt sehr empfindlich reagiert, wenn man über einen längeren Zeitraum keine Einkommensteuererklärung(en) abgibt. Normalerweise wird folgendermaßen vorgegangen:
- Mahnung zur Abgabe der fälligen Erklärung
- Noch ne Mahnung
- letzte Aufforderung / Androhung der Schätzung
- Schätzung der Einkünfte / Erlass eines Steuerbescheides
- Anordnung von Zwangsgeld, wenn die Erklärung immer noch nicht abgegeben wurde.
- Erhebung von Einkommensteuervorauszahlungen in Abhängigkeit des erlassenen Bescheides
Sobald der geschätzte Steuerbescheid erlassen ist (netterweise muss der übrigens NICHT per Einschreiben zugestellt werden, und das Finanzamt schätzt Dich natürlich zu hoch, damit es richtig weh tut...), arbeitet die Zeit gegen Dich. Du hast jetzt noch einen Monat Zeit, durch Abgabe einer Steuererklärung dagegen Einspruch einzulegen. Kommt der Einspruch zu spät, dann ist der Bescheid rechtskräftig und Du kannst lediglich durch Klage beim OFG versuchen, aus der Sache rauszukommen. Ansonsten musst Du die auf Basis der Schätzung festgesetzten Steuern zahlen und gleichzeitg den ganzen Rattenschwanz (Vorauszahlungen, Verspätungszuschläge, Zinsen) mit einkalkulieren.
Wenn Du trotz eines angemeldeten Gewerbes 4 Jahre lang keine einzige Steuererklärung abgegeben hast und das Finanzamt keinen Kontakt zu Dir herstellen konnte, dann kann es allerdings auch noch ganz anders kommen: Deine Akte wird dann vom Veranlagungsbezirk zum Amt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung weitergegeben und die beschäftigen sich dann eingehend mit Dir. Es kann dann durchaus sein, dass Du erstmal nichts weiter hörst, aber so nach 1 oder 2 Jahren erhältst Du dann 6 Steuerbescheide für die letzten Jahre die dann auf Basis der Ermittlungsergebnisse geschätzt worden sind. Hinzu kommen Verspätungszuschläge, Zinsen, Bussgeld für die Nichtabgabe, Ermittlungskosten - je nach Höhe der angenommenen Steuerschuld kann sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Insgesamt viel Ärger, den man nicht haben muss.
Insofern rate ich Dir, die Steuererklärungen nachzureichen und das Gewerbe schnellstmöglich abzumelden. Auch ein Kleingewerbe verpflichtet Dich zur jährlichen Abgabe der Erklärung, da kommst Du nun mal nicht drum rum ;).
Zum Nachweis der Einkünfte:
Als Kleinunternehmer gibst Du eine simple Einnahmen/Überschussrechnung nach §4 Abs. 3 EStG ab. Dort gibst Du an, welche Einnahmen und welche Ausgaben Du hattest, woraus sich ein Gewinn oder eben auch ein Verlust berechnet, den Du in der Einkommensteuererklärung in der Anlage GSE angibst. Viel mehr ist es gar nicht, ausser den anderen Angaben im Mantelbogen...
Wenn Du keine Einkünfte hattest, dann gibst Du dies eben auch so in Deiner Gewinnermittlung an. Was man nicht hatte, kann man auch nicht nachweisen. Sollte das Finanzamt anderer Ansicht sein, muss es dies begründet nachweisen können. Daher solltest Du in der Erklärung auch deutlich machen, dass Du nicht auf Einkünfte aus dem Gewerbe angewiesen warst, weil Eltern/Bafög eingesprungen sind, und in einer separaten Anlage die Umstände erläutern, warum Du damals überhaupt ein Gewerbe angemeldet hast.