-
Zitat
Original geschrieben von Carsten19
Der zweite grüne Haken kommt, sobald der Empänger die App öffnet... Es garantiert nicht, dass der Empfänger die Nachricht gelesen hat, aber wieso sollte man sonst die App öffnen... 
Weil man vielleicht jemandem eine Nachricht schicken will? Und der Empfänger muss ja nicht der letzte Absender sein...
Außerdem gibt es (wohl nur) Frauen (mir wird's jedenfalls als Mann zuviel), die mit mehreren fast gleichzeitig Nachrichten austauschen, ohne in einem gemeinsamen Chat zu sein. Da kann man(n) schon mal eine Nachricht übersehen, und dann kommt auch der zweite grüne Haken nicht.
-
Habe es jetzt gerade noch einmal getestet mit zwei iPhones:
Sende ich eine Nachricht und erscheint das Popupfenster auf dem Empfängergerät, ist nur ein grüner Haken. Öffne ich am Emfängergerät Whatssapp, kommt sofort der zweite Haken nach Ertönen des "Zustellgeräuschs" (Empfängergerät), die Nachricht selbst muss man noch nicht über die App gelesen haben.
-
iMessage kann Whatsapp nicht ersetzen, denn du erreichst ja weniger Freunde damit. Von meinen Freunden hat eben nicht jeder ein iPhone.
-
Zitat
Original geschrieben von belinea
Wird Zeit, dass endlich iOS5 für jedermann rauskommt, dann kann man den WhatsApp Müll endlich löschen.
Ach, weil dann plötzlich jeder ein iPhone oder iPad hat???
Whatsapp funktioniert bei mir heute einwandfrei.
Es gibt eben manchmal Minuten/Stunden, an denen die Server offensichtlich überlastet sind.
Würde die gleiche Anzahl von Personen iMessage nutzen, wären die Apple-Server sicherlich auch ab und zu überlastet.
Wenn die Leute nicht so viel Mist hin- und hersenden würden, gäbe es wohl kaum Überlastungen.
Und wenn Whatsapp Müll für dich ist, wieso löschst du es nicht sofort?
-
In der App selbst gibt es aber auch die Einstellungsmöglichkeit (Einstellungen in der App unten ganz rechts und dann "Push& Nachtruhe").
-
Mittlerweile ist die 4.3.5 draußen.
-
Du brauchst Geduld, beim letzten Stück hat's bei mir auch eine gefühlte Ewigkeit gedauert.
-
Seid mir nicht böse, aber ich habe den Verdacht, hier ist ein Troll unterwegs...
Falls ich mich täusche, sorry dafür.
-
Das trifft den Fall aber nicht, ansonsten bedürfte es z. B. keiner Sondervorschrift beim Mietvertrag. Die Geschäftsgrundlage fällt gerade nicht weg, denn der Provider stellt die Leistungen unverändert weiter zur Verfügung, evtl. wurde sogar ein Handy subventioniert und die Erben können die Leistungen auch in Anspruch nehmen.
Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass Verträge mit dem Tod grundsätzlich enden oder Sonderkündigunhsrechte bestehen, hätte er dies ausdrücklich regeln müssen/können, da im deutschen Recht ja, wie hier schon ein paar Mal erwähnt, die Rechtsnachfolger grundsätzlich alle Verpflichtungen übernehmen (zum Schutz des nicht verstorbenen Vertragspartners).
PS: Beim Wohnungsumzug besteht z. B. auch kein außerordentliches Kündigungsrecht für den DSL Anschluss, wurde ja vor kurzem ich glaube vom BGH entschieden. € 313 BGB wurde abgelehnt.
-
Zitat
Original geschrieben von rudedy
Darum geht es hier doch überhaupt nicht!
Der TE wollte wissen, ob es ein Sonderkündigungsrecht eines Mobilfunkvertrages, aufgrund eines Todesfalls, gibt!
Und dieses Sonderkündigungsrecht im Todesfall gibt es bei einem Mobilfunkvertrag zu 100 %!
Mit Kulanz hat das nichts zutun!
Und wo ist deine "zuverlässige Quelle" für den Quatsch, den du da schreibst?