Beiträge von drago

    So, habe jetzt den Steuerbescheid erhalten. Es wurde nun doch nicht die höhere Steuer berechnet sondern der übliche Satz von 15,44 €/angefangener 100 cm³. Insofern besteht für mich jetzt noch weniger Anreiz, einen Partikelfilter nachzurüsten.

    So ein Unsinn. Ich bin froh, dass es eine unabhängige Justiz gibt
    Im übrigen genießen Staatsanwälte keine Narrenfreiheit; erstens sind sie weisungsabhängige Beamte und zweitens können sie eine Anklage nur bei Gericht einreichen, welche dann noch vom gericht zugelassen werden muss.


    Auch wenn unser Rechtssystem nicht immer zu Entscheidungen kommt, wie es der Mehrheit der Bevölkerung gefällt zeichnet es sich gerdae hierdurch aus (Man denke z.B. an die leidige "Sexualstraftäter-Kopf-ab -Schwanz -ab-Diskussion).
    Dass jedes System auch Schwächen hat ist unbestritten. Ich denke aber, unser Rechtssystem kann sich "überall sehen lassen."


    Wie ich weiter oben geschrieben habe, bin ich auch nicht mit dem Urteil einverstanden und denke, dass der BGH es kippt. Wenn nicht, muss man das auch akzeptieren, zumindest respektieren. Und, was in Deutschland auch so toll ist, man darf offen darüber diskutieren und manchmal lösen solche Diskussionen und Urteile auch entsprechende Gesetztesänderungen aus. Was will man denn mehr?
    Insofern verstehe ich dein Posting nicht. Soll es einen "Oberguru" geben, der dem Richter vorschreibt, wie er zu urteilen hat? Soll das besser sein?

    Und wenn die KfZ-Steuer dann nach dem CO2-Ausstoß bemessen wird, hat der nachträgliche Einbau des Partikelfiters auch keinen Sinn gemacht, unabhängig davon, dass sich die Nachrüstung ohnehin nicht rechnet (außer, daß man ein gutes Gewissen gegenüber der Umwelt hat ;) ); bin dennoch weiterhin verwirrt.

    So, bin jetzt im Moment etwas verwirrt. Habe mal diesn Thread hochgeholt, obwohl es mehrere gibt, die sich mit diesem Thema beschäftigen.


    Habe einen Diesel ohne Partikelfilter, der erfüllt die Abgasnorm Euro 4 und erhält laut Nummer in der Zulassungsbescheinigung die grüne Plakette und darf somit in die noch einzurichtenden Umweltzonen fahren. Gleichzeitig soll man aber, da kein Partikelfilter vorhanden, eine höhere Steuer zahlen, obwohl doch die (derzeit höchste) EURO 4-Norm erfüllt ist, welche zudem ein breiteres Spektrum an Schadstoffausstößen berücksichtigt als die "Partikelfilterregelung". Irgendwie passt doch da etwas nicht zusammen oder steh ich auf dem Schlauch? Ich halte die höhere Steuer in diesem Fall für verfassungswidrig.
    Oder müßte ich in meinem Fall gar keine höhere Steuer zahlen?

    Ich weiß gar nicht, warum sich hier und in der ganzen Republik – allen voran mal wieder die BILD, so über die Entlassung (und zum tausendtsen Mal auch hier: nicht Begnadigung und auch nicht „Gnade vor Recht“!) von Mohnhaupt aufregen. Es werden tagtäglich Mörder aus Gefängnissen gemäß den derzeit gültigen Be-stimmungen entlassen, für diese interessiert sich kein Mensch, obwohl unter die-sen ggf. ein noch gefährlicherer Mörder sein könnte als Mohnhaupt, obwohl das auch in jedem Einzelfall vom Gericht geprüft wird (aber Menschen können eben irren).
    Man muss zur Kenntnis nehmen und respektieren, dass unser Rechtssystem und insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als „oberste Instanz des Grundgesetzes“ keine andere Möglichkeit eröffnet, als bei Vorliegen der Voraussetzungen die Entlasssung zu beschließen. Da die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sich insbesondere auf die Menschenwürde beruft (Art. 1 GG) wird sich daran auch nichts ändern, da die Grundrechte in ihrem We-sensghalt unveränderlich sind. Nun den Richtern des OLG Stuttgart auch noch Rechtsbeugung vorzuwerfen (wie dies laut BILD angeblich Dirk Schleyer nun be-hauptet) ist wahrlich eine Schande für dieses Land.
    Man kann natürlich darüber streiten, ob 24 Jahre Vollzug eine angemessene Strafe für die verübten Straftaten sind (meines Erachtens hätte man da auch hö-her ansetzen können), aber auch hier muss man zur Kenntnis nehmen, dass ein Gericht dies so festgesetzt hat. Die Unabhängigkeit der Richter ist im übrigen ein hohes Gut in unserer Gesellschaft, das man nicht unterschätzen sollte.
    Im Fall Christian Klar sind das ganze etwas anders aus, da es sich hierbei ja um einen „echten Begnadigungsantrag“ handelt. Hier kann man meines Erachtens schon verlangen, dass z.B. Reue gezeigt wird, wobei es dann natürlich schwer wird zu beurteilen, wie ernst die Reue gemeint ist etc. Eine Begnadigung kommt meiner Meinung vor der vom Gericht festgelegten Mindestverbüßungszeit aber nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen (beisspiels-weise eine schwere Erkrankung des Gefangenen mit nur noch geringer Lebens-erwartung o.ä.).


    Viel bedenklicher finde ich, wenn das (gesunde?) Rechtsempfinden (in vielen Be-reichen) der Bürger nicht (mehr) Gesetzen und Rechtsprechung entspricht. Das kann auf Dauer nicht gut gehen. Da sollte sich die Politik überlegen, wie das wei-ter gehen soll. Man könnte z.B. daran denken, die Mindestverbüßungsdauer für Mord von 15 auf 20 Jahren heraufzusetzen, das dürfte noch mit dem Grundge-setz vereinbar sein. Auf der anderen Seite sollte man der Bedölkerung auch die Grundgedanken unseres Rechtsstaats versuchen näher zu bringen, was natürlich zu einer grundsätzlich aber meines Erachtens wünschenswerten Diskussion füh-ren würde. Daraus können sich auch Änderungen ergeben, zumal in anderen Statten vieles anders gehandhabt wird und man da nicht davon sprechen kann, es handle sich nicht um Rechsstaaten. „Platte Beiträge“ führen uns aber nicht weiter.

    Schon klar, aber gerade bei den Ölkonzernen führt es doch durch ihre "stillschweigenden Absprachen" (ständiges Beobachten der Preisentwicklung des Mitbewerbers mit der Folge, dass Preise innerhalb kürzester Zeit, sogar mehrmals täglich, angepasst/angeglichen werden) dazu, dass ein echtes Konkurrenzgeschäft gar nicht mehr existiert wie in anderen Branchen.

    Hier mal eine Antwort des Bundeskartellamts auf eine entsprechende Anfrage von mir:
    "vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.01.2007 ), mit der Sie Beschwerde über die zeitgleichen Benzinpreisanhebungen an den verschiedenen Tankstellen in Mannheim führen, hinter denen Sie offenbar illegale Preisabsprachen zwischen den Mineralölkonzernen vermuten und ein Einschreiten des Bundeskartellamtes fordern.


    Erlauben Sie mir, Ihnen einige Informationen zu den Einwirkungsmöglichkeiten des Bundeskartellamtes zu geben.


    In Deutschland gibt es keine allgemeine Preiskontrolle durch eine Behörde.
    Die Unternehmen sind in der Regel frei in ihrer Preissetzung, und zwar sowohl was die Häufigkeit der Preisveränderungen als auch die Höhe der Preisveränderungen betrifft. Das Bundeskartellamt kann nur dann tätig werden, wenn ein Unternehmen marktbeherrschend in dem Sinne ist, dass es einen Marktanteil von 1/3 auf sich vereint. In einem solchen Fall unterliegt das Unternehmen dann einer verschärften Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt. Die Mineralölgesellschaften achten sehr darauf, dass sie diese Grenze nicht überschreiten. Das heißt, zur Zeit ist keine Mineralölgesellschaft bei einer bundesweiten Marktbetrachtung marktbeherrschend im o.g. Sinne. Dies bedeutet, dass die Mineralölgesellschaften in ihrer Preissetzung auch insoweit frei sind, dass sie für Preisänderungen keiner Begründungspflicht unterliegen. Ob Preisänderungen mit Veränderungen des Rohölpreises oder des Spotmarktes in Rotterdam, höherer Nachfrage aus den USA und China, internationalen Krisen oder Naturkatastrophen zu Recht begründet werden oder nicht, ist daher aus rechtlichen Gründen nicht angreifbar.


    Eine andere Möglichkeit für das Bundeskartellamt einzuschreiten wäre der Beweis von verbotenen Absprachen. Hier liegt genau das Problem. Das Bundeskartellamt kann ein solches Preissetzungsverhalten der Ölkonzerne nur dann verbieten, wenn Absprachen bewiesen werden können. Als Beweis gilt nicht ein beobachtbares nahezu paralleles Preisverhalten. Dies insbesondere deshalb, weil die Ölkonzerne Erklärungen für diese zeitgleichen Preissetzungen geliefert haben, die nachweislich zu einem solchen Verhalten führen können, aber nicht auf Absprachen beruhen. So hat jeder Tankstellenbetreiber der großen Konzerne in seinem Vertrag die Verpflichtung, täglich die Preise seiner Umgebungstankstellen der Konzernzentrale, meist auf elektronischem Wege zu melden. Die Kraftstoffpreise werden an den Kennzeichnungstafeln der Tankstellen nicht vom einzelnen Tankstellenbetreiber umgestellt, sondern von der Konzernzentrale gesteuert. Mit den Informationen aus den einzelnen Tankstellen über die Preise möglicher Konkurrenten sowie über die Möglichkeit, bundesweit durch einen Knopfdruck entsprechende Preisanpassungen an den eigenen Tankstellen vorzunehmen, verfügen die Ölkonzerne über ein Instrumentarium, das nahezu parallele Preisreaktionen ermöglicht. Bedauerlicherweise ist ein solches, auf Marktbeobachtungen beruhendes Marktverhalten kartellrechtlich nicht angreifbar. Absprachen sind hierzu gar nicht erforderlich.


    Ich hoffe, dass die obigen Ausführungen die Beweisproblematik des Bundeskartellamtes in dieser Sachlage ein wenig verdeutlichen konnten. Das Bundeskartellamt kann und darf nur in dem Rahmen tätig werden, der durch das Gesetz gesteckt ist."



    Grundsätzlich finde ich es natürlich richtig, dass der Markt die Preise beherrscht. Da gerade die Mineralölkonzerne zusammen gesehen jedoch eine marktbeherrschende Stellung haben, sollte man sich schon etwas einfallen lassen in Deutschland. Pssend hierzu ist, dass Exxon und Shell heute Rekordgewinne vermelden.