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Hallo webburner,
dass sich beim Thema SMSReminder noch einmal was tut überrascht und freut mich zugleich. Habe ihn auch noch installiert und aktiviert, läuft aber nicht.
Ich habe deine Einstellungen aber nicht ganz verstanden. Du hast also das Original-Theme wieder im Hauptdisplay mit eigenem Hintergrundbild (wie angepaßt?) und im Außendisplay kein eigenes Bild (?), nur die Digital1-Uhr. Bin etwas verwirrt heute.
Gruß
drago
PS: Ich hab auch kein Theme mit einem Snowboarder
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EU-Bürger und Aufenthaltserlaubnis? Ich dachte, die hätten ohnehin Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit.
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Ist wohl alles in allem eine reine Geschmackssache. Anregungen gigt es auch in diesem Forum .
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Zitat
Original geschrieben von KellerKind1979
Und noch was, in den beschreibungen auf der samsung seite steht das es einen Musik-Composer gibt. Ich konnte bis jetzt keinen entdecken
Der Musik Composer befindet sich auf der mitgelieferten CD und muss noch aufs Handy.
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Müßte doch einfach so funktionieren, dass man im Handy eine eigene Gruppe mit dem gewünschten SMS-Ton anlegt. In der Gruppe ist halt nur ein Kontakt, nämlich die Feuerwehr. Der kontakt mit der Rufnummer, die die SMS versendet ist natürlich vorher anzulegen.
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Hier gibt's noch ein paar alte wavs vom 3210.
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Habe nicht das D600 sondern das D730. Dieses kann auch mmf-Dateien abspielen (wird aber in den Spezifikationen auch nirgens erwähnt), aber (den Dateien unterlegte) Vibration funktioniert nicht. Ist beim D730 ja auch egal, weil es ohnehin möglich ist, Melodie und Vibration gleichzeitig einzustellen. Versuchs doch mit dem D600 einfach mal.
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Falsch, wer etwas beansprucht (hier der Geschädigte) muss grundsätzlich den Anspruch auch begründen und damit die Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen. Etwas anderes gilt beispilesweise beim "Beweis des ersten Anscheins" (typischer Fall: jemand fährt einem von hinten in sein Auto, dann spricht der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich dafür, dass der Hintermann den Mindestabstand unterschritten hat: dann liegt es am Hintermann darzulegen oder zu beweisen, dass der Vordermann z. B. grundlos eine Vollbremsung hingelegt hat o.ä.).
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Wenn man vorsätzlich oder fahrlässig eine andere Sache beschädigt, haftet man für den angerichteten Schaden. Wenn man für diese Fälle eine Haftpflichtversicherung, die man ja schließlich bezahlt, abgeschlossen hat, kann man die Versicherung selbstverständlich auch in Anspruch nehmen. die meisten Versicherungen werden wohl aber vorsätzliches Handeln (oder sogar grob fahrlässiges) vom Versciherungsschutz ausnehmen. Wie dies im Fall des Threaderstellers war muss dann eben geprüft werden.
Stefan
Ich bezweifle, dass eine Versicherung für vorsätzlich von Kindern angerichtete Schäden haftet. Im übrigen haften Eltern nicht für ihre Kinder sondern sie haben eine eigene Haftung, und zwar wegen Verletzung der Aufsichtspflicht (diese muss dann aber nachgewiesen werden).
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Hallo,
ich suche für die normale Küche zu Hause eine leise Dunstabzugshaube (Abluft, 60cm) mit Timer-(nachlauf-)funktion. Habe mal eine Imperial bei einem Bekannten gehört, die war ganz in Ordnung.
Hat jemand Erfahrungen mit bestimmten Marken und wo kann man die am besten zunächst "testen" (anhören) und dann kaufen. In den Blödmärkten beispielsweise aber auch in Küchenstudios sind die Geräte of gar nicht angeschlossen. Was gibt es sonst noch zu beachten.
Danke im voraus schon mal für die Tips.