Beiträge von nokia*night*

    20. steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit


    dazu auch noch ein betrag mit cent - ist das aufgrund von steuerabzügen so ungenau?
    sonst gibts ja nur 24, 12 oder 6 euro
    denn heute hatte ich wieder eine abrechnung zum unterschreiben auf dem tisch und dort wurde beispielsweise zwar die 24€/mehr als 14h im Ausland angesetzt jedoch darunter 4,40 wieder abgezogen
    sind diese steuerlichen abzüge ggf. der wert, denn mir wiso vorschlägt noch bei der steuererklärung mit anzugeben?
    denn sobald ich meine daten (ohne nachkommatstellen) in wiso eingetragen habe, werden dort die von "zeile" 20. noch mit abgezogen, sodass mehr oder weniger die steuerlichen abzüge des AG übrig bleiben müssten


    nokia*night*

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    1.) Erstmal ansetzen und abwarten, i.d.R. werden 20% aber max. 20 €/Monat als Werbungskosten anerkannt. Willst Du mehr geltend machen musst Du Nachweise führen.


    2.) Verpflegungsmehraufwendungen gehören in Anlage N Zeile 52 ff.


    ok 1. werde ich versuchen, bzgl nachweise reicht die normale handyrechnung aus oder? wobei dort dank flat nicht mehr alle gespräche/datenverbindungen aufgelistet werden



    Zitat

    Wenn du schon die Verpflegungsmehraufwendungen von Deinem AG steuerfrei erstattet bekommen hast, darfst Du sie natürlich nicht nochmals in der Steuererklärung ansetzen.


    woran erkenne ich, was ich im letzten jahr erstattet bekommen habe? die einzelabrechnungen für dienstreisen habe ich immer nur abgegeben, unterschrieben und weitergereicht
    auf der lohnsteuerbescheinigung steht dann nur eine zahl für das gesamt jahr
    wenn ich überschlage, dass einem normal 24€/tag dienstreise zustehen, dann komme ich mit den paar euro die dort aufgeführt sind sicher nicht hin


    außerdem schlägt wie gesagt wiso direkt folgendes vor:
    "Es wurde angegeben, dass nokia*night* vom Arbeitgeber steuerfreien Ersatz für Verpflegungsmehraufwendungen erhalten hat. In diesem Fall sollten die entsprechenden Ausgaben geltend gemacht werden. Andernfalls werden die Erstattungen steuerpflichtig und bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet."


    nokia*night*

    ich hätte zwei fragen bzgl. dienstreisen:
    1. telekommunikationskosten: da ich kein diensthandy habe (will ich auch erst gar nicht :D ) muss ich auf dienstreisen (in-/ausland) immer mein privathandy nutzen. daher die frage, ob ich die 20% meiner monatl. kosten (wird so im "steuer sparbuch" vorgeschlagen) ohne probleme ansetzen kann. oder werden da noch nachweise etc. benötigt?


    2. die kosten für die dienstreisen bekomme ich ersetzt, sodass auch in einer zeile der lohnsteuerabrechnung des ag eine zeile mit wert befüllt ist und genau dort meldet man mir "Verpflegungsmehraufwendungen sollten als Ausgaben erfasst werden." die frage ist nun, ob und falls ja, was ich unter der dort verwiesenen stellen angeben darf? die pauschalen, je nachdem wielange ich auf dienstreisen unterwegs war? z.b. 24€/ganzer tag?


    nokia*night*

    zwei fragen zu vvl neutral:
    In den oben genannten Prämien können teilweise 40,00 € Rechnungsgutschrift (auf die Telekom Telefonrechnung) enthalten sein.


    wie ist das zu verstehen?
    gibt es dann max. 40€ und das ggf. als rechnungsgutschrift oder max. 80€ (40 von euch und 40 als rechnungsgutschrift)?


    wenn die 24 monate komplett um sind, kann man dann jederzeit verlängern oder hat man danach ggf. die automatisierte vvl abzuwarten?


    nokia*night*