Beiträge von leeredose

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    Original geschrieben von Linea
    Nochmal: Er hat im November 2010 ein subventioniertes iPhone erhalten. Seine Möglichkeiten zu diesem Zeitpunkt wegen des defekten N97 waren


    Richtig. - Im Rahmen der Gewährleistungsnachbesserung.


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    a) außerordentliche Kündigung des zugrundeliegenden Mobilfunkvertrages und b) Erneuerung des Vertrages um weitere 24 Monate mit Erwerb eines neuen vergünstigten Telefones, hier: iPhone mit Netlock.


    Nein, da der Händler ganz offensichtlich nachbessert hat. Und ein Austauschgerät verlängert weder die Gewährleistungsfrist noch irgendwelche Verträge.


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    Man hat ihm, warum auch immer, keine neue Laufzeit verpaßt


    Und daher ist das ganz offensichtlich kein neuer Vertrag, sondern die Fortführung des alten mit einem Austauschgerät. Und das Gerät nunmal zum Vertrag gehört ...

    Ich hätte jetzt spontan aber auch "jetzt" gesagt, da er das IPhone ja lediglich als Austauschgerät für sein defektes N97 erhalten hat (im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung) und nicht als eigenständiges Handy bzw. als eigenständigen Vertrag. Die Gewährleistung für das IPhone verlängert sich deshalb ja auch nicht.
    Ich habe gerade keine Zeit, aber hat jemand mal die Vodafone-AGB durchgewälzt?

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    Original geschrieben von royalplanet
    ich hatte das nie aktiviert..bzw. nie was umgestellt...
    und im frühjahr im ausland fielen auch keine kosten an


    Das heißt es ist prinzipiell nicht ausgeschlossen, dass da doch etwas sein könnte.
    Hast Du denn zwischen Frühling und jetzt eine oder mehrere Apps installiert?


    Ich weiß jetzt nicht wie es das proprietäre OS handhabt, aber bei Android ist es beispielsweise so, dass es Traffic erzeugt, wenn Du GPS an hast, da es dann die Handynetzdaten an Google übermittelt.

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Bezahlt wird das Datenvolumen und nicht der Inhalt. Es geht nicht um Premiumdienste, bei denen der Inhalt zum Leistungsumfang gehört. Es wird Zeit, dass Verbraucherzentralen die AGB der NB in diesem Punkt abmahnem, um Klarheit zu schaffen.


    Es wäre zumindest mal wünschenswert.
    Wie ich neulich schon geschrieben habe (IIRC in einem anderen Thread) stellt mir der ISP die Anbindung auf Layer2 zur Verfügung. Solange ich keine strafbaren Handlungen unternehme, hat es dem ISP egal zu sein, was ich auf Layer3 treibe, da es ihn schlicht nichts angeht.
    Und sofern der ISP auf einmal beginnt, diese Nutzung zu berechnen dürfte durchaus ein strafrechtlicher Bestandteil erfüllt sein, da er Deep Packet Inspection oder ähnliche Dinge nutzen müsste, was er aber IMHO nicht darf, da er dann in meine Kommunikation reinschauen müsste.


    IIRC hatte Sipgate ja Mal den rosa riesen wegen dem "vollwertigen Internetzugang" (oder sinngemäß) bei irgendeinem Apple-Produkt-Vertrag abgemahnt und vor Gericht Recht erhalten, da ein Internetzugang eben nicht vollwertig ist, solange SIP aktiv gestört wird.

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Zudem:
    Kaufe ich einen "Coffee to go", frage ich mich, was der Verkäufer unternimmt, wenn ich den draußen im Sitzen trinke. Darf er dann etwas nachberechnen? :rolleyes:


    Für Dich nicht, aber rein rechtlich müsste der Cafe-Betreiber dann 19 statt 7% Märchensteuer abführen. Deshalb sind da die ganzen FastFood-Buden auch so scharf darauf, das Zeug "zum Mitnehmen" bzw. am DriveIn zu verkaufen, damit sie etwas mehr dran verdienen.

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    Original geschrieben von Hadraniel
    und auch wenn es dann trotzdem funktioniert läuft man eigentlich stets in Gefahr, vom einen Tag auf den anderen saftige Rechnungen präsentiert zu bekommen.


    Da hoffe ich ja indirekt drauf. - Meine diesbezügliche Kriegskasse ist gut gefüllt.

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    Original geschrieben von Anja Terchova
    Das einzige wo Sabotteure rankommen sind doch die Feederkabel.


    Nicht unbedingt



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    Und da duerfte es ueberall so sein das man im Ernstfall innerhalb von 6 Stunden oder spaetestens am naechsten Morgen nen Techniker vor Ort hat und nach ein paar Stunden die Station wieder laeuft.


    Sofern er keine größeren Ersatzteile braucht (und den Fehler sofort findet; manche sabotierten Dinge wirst Du dort nicht so einfach finden, da die Symptome mehrere Ursachen haben können), ansonsten kann sich das durchaus ziehen. ;)

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    Original geschrieben von Anja Terchova
    Unterirdische Kabelverzweiger sind aber ganz selten, und wenn dann auch nicht so gut geschuetzt. Meist stehen die Kabelverzweiger doch am Strassenrand.


    Das kommt ein bisschen auf die Baujahre an.
    Und nun überlege mal genau, woher eine BTS eigentlich ihre Anbindung erhält. Die fällt ja auch nicht vom Himmel.


    Zitat

    Stoersender die mindestens 300m Reichweite haben und noch dazu auf GSM/UMTS/LTE arbeiten koennen sind fast unbezahlbar. Und nicht einfach zu verstecken.


    Anstatt eines Störsenders gibt es deutlich effektivere mechanische Methoden. Richtig angewandt ist der Sender dann mindestens eine Woche down.

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    Original geschrieben von Betamax
    Nein, unterirdische Kabelverzweiger kann man auch nur mit hohem Aufwand wirklich sicher vor Sabotage schützen.


    Für innerstädtische Kvz bräuchtest Du dafür mindestens einen Bagger.


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    Wenn man wollte, könnte man innerhalb von wenigen Minuten den Datenverkehr in halb Deutschland oder gar Europa lahm legen, die Glasfaserkabel liegen völlig ungeschützt in 30-50cm Tiefe unterm Feldweg ;)


    Das demonstrierst Du mir mal bei den Fasern, die zwischen den Gasleitungen liegen. ;)


    Nichtsdestoweniger trotz kann ich alles zum Lahmlegen einer BTS in meiner Jackentasche transportieren.