-
Hallo rmol,
in der Hilfe steht ziemlich schwammig:
Zitat
Wann bekomme ich das Guthaben ausgezahlt?
Der Bargeld-Bonus kann nicht ausgezahlt werden, solange du weniger als 30 EUR Guthaben (bzw. weniger als den auf der Auszahlungsseite genannten Betrag) auf dem Andasa-Bonuskonto hast (...)
Und außerdem:
Zitat
Was ist Andasa? (...)
Die Auszahlungsgrenze richtet sich nach der Kampagne, über die du dich registriert hast, beträgt i.d.R. 30€. Deine Auszahlungsgrenze kannst du auch im Bereich "mein Andasa" unter "Auszahlungen" einsehen.
Das scheint tatsächlich davon abzuhängen, wie man sich registriert hat. Offenbar:
10 € Startgutschrift bei Registrierung --> 30 € Auszahlungsgrenze
20 € Startgutschrift bei Registrierung --> 50 € Auszahlungsgrenze
Möglicherweise steht aber bei jedem unter "Auszahlungen" ein individueller Betrag, keine Ahnung. Obwohl bis jetzt bin ich ja nur mit E-Mail-Adresse registriert, da könnte ich ja nochmal die andere Variante probieren.
Kannst Du mal bei Dir nachsehen, was da steht? Hattest Du Dich mit 10 oder mit 20€ Startguthaben angemeldet?
Gruß
Lisa
-
Re: Andasa Startguthaben
Hallo,
@Geiziger Hund:
Zitat
Habe mich über diesen Link (20Euro-Aktion) bei Andasa angemeldet. Wenn man sich dort einloggt, sieht man unter dem Reiter "Auszahlungen" leider:
Zitat
Dein bestätigtes Guthaben beträgt aktuell 20,00 €.
Eine Auszahlung ist ab einem bestätigten Guthaben von 50,00 € möglich.
Also ist die schöne Rechnung leider nicht aufgegangen. Das erhöhte Startguthaben hat man mit einer höheren Auszahlungsgrenze "bezahlt". Wie Bernd Brot sagen würde: "Mist!" :flop:
Gruß
Lisa
-
Aus den AGB ist immerhin Folgendes interessant:
Zitat
4. Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die Bank
Die Bank ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzulehnen, wenn (...) der für den Zahlungsauftrag geltende Verfügungsrahmen oder die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten wurde oder die Karte gesperrt ist.
Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet.
sowie:
Zitat
9. Zahlungsverpflichtung der Bank und des Karteninhabers
(...) Auch wenn der Karteninhaber den finanziellen Verfügungsrahmen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entstehen.
und:
Zitat
10. (...)
D. Kredithöhe und Kosten:
Auch wenn die Verfügungen mit der Karte den eingeräumten Kreditrahmen übersteigen, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entstehen. Der Kreditrahmen kann durch einvernehmliche Erklärung von Karteninhaber / Kreditnehmer und Bank erhöht werden. Überschreitet der Saldo der Monatsrechnung den vereinbarten Kreditrahmen (Höchstkredit), so wird die Differenz nicht kreditiert, sondern zum vereinbarten Rechnungstermin zu 100% fällig und per Lastschrift eingezogen.
Versuch macht klug. Bitte dann hier berichten!
Gruß
Lisa
-
30 € Startgutschrift + Weihnachtskalender
Hallo,
derzeit gibt es bei Neubeantragung 30 € Startgutschrift:
Amazon Visakarte
Und hier findet sich auch der Adventskalender:
Adventskalender
Gruß
Lisa
-
Ah, danke. Den Ausdruck habe ich so noch nicht gesehen. Gut zu wissen. :top:
Gruß
Lisa
-
Hallo,
Zitat
Eventuell käme auch noch die Payback-Maestro in Frage ...
Es gibt zwar neuerdings einen Schufa-Eintrag für Besitzer der Karte, sieht aber harmlos im Vergleich zu einem KK-Eintrag aus.
Wie sieht denn der Schufa-Eintrag aus? Was steht da etwa?
Gruß
Lisa
-
Zitat
"any card at any terminal"
Ob wir das wohl noch erleben werden ... Kommt doch bestimmt noch vor dem "papierlosen Büro". 
-
Zitat
Bei mir genau während der Urlaubszeit passiert,
So ein Zufall aber auch, wie Du schon sagst:
Zitat
Leider hat das System bei Vodafone.
Es ist einfach frech und unseriös und passt ins Bild - was wirklich schade ist!
Gruß
Lisa
-
Zitat
Die Pressestelle äußerte sich dazu, dass die Rechtsabteilung solche Aktionen für legal hält
Das ist genau der Punkt! Es mag ja sein, dass das nicht illegal (VF-Rechtsabteilung macht daraus "nicht illegal" = "legal") ist, es ist jedoch offensichtlich nicht seriös. Und wenn die Rechtsabteilung das für legal hält und damit auch weitermachen will, zerstört das eben bei mir das Vertrauen in die Seriosität des Anbieters. Wer gute Konditionen anbietet, hat solche Methoden nicht nötig. Wer sie trotzdem anwendet, setzt seinen guten Ruf (unnötig) aufs Spiel.
Man kann am Beispiel Dri.... sehr schön sehen, wie lange die jetzt brauchen, um ihren ruinierten Ruf mit gutem Service wieder zu reparieren. Das dauert viiiell länger und kostet viel mehr, als der "Bodensatz".
Gruß
Lisa
-
Zitat
Ja, eine bewusste Tarifumstellung ist das, ist letztes Jahr auch schon gemacht worden.
Das sind genau die Methoden, die man eher von Dri...... denn von Vodafone erwarten würde. Solche Sachen gehören wirklich richtig öffentlich breitgetreten. Solches Vorgehen - womöglich tatsächlich jährlich und geplant (!) sind gut geeignet, das Vertrauen in die Seriosität eines Anbieters nachhaltig zu zerstören.
Ich war gerade dabei, meine Schwiegereltern zu überzeugen, endlich ihre Laufzeitverträge auf CallYa 5/15 umzustellen. Jetzt bin ich doch stark am Überlegen, ob man nicht lieber gleich zu Allmobil oder Bildmobil wechselt.
Gruß
Lisa