Hallo,
nicht ganz. Bei mir ist die Abrechnung vom 17.8. und soll am 22.8. abgebucht werden, sind 5 Kalendertage (inkl. Wochenende).
Gruß
Lisa
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Hallo,
nicht ganz. Bei mir ist die Abrechnung vom 17.8. und soll am 22.8. abgebucht werden, sind 5 Kalendertage (inkl. Wochenende).
Gruß
Lisa
Eigene Erfahrungen:
Vodafone trägt Schufa ein.
O2 (postpaid) fragt Schufa an, trägt aber nicht ein.
Simyo (postpaid): fragt Schufa nicht an und trägt auch nicht ein, fragt dafür bei Infoscore an.
Gruß
Lisa
Hallo Benjamin,
wenn es noch keinen Antrag gibt, die Arbeitsagentur also kein Aktenzeichen vom Insolvenzgericht hat, dann konnte auch noch kein Insolvenzgeld beantragt werden?
Für den Insolvenzgeldantrag braucht man wenigstens das Aktenzeichen des Antrags oder des Ablehnungsbeschlusses. Wenn gar kein Antrag gestellt wurde, kannst Du auch kein Insolvenzgeld beantragen.
Was ich aber mal sehr erfolgreich praktiziert habe in einem ähnlichen Fall: Ich habe beim Insolvenzgericht Insolvenzantrag gestellt (mündlich in der Geschäftsstelle zu Protokoll gegeben). Vorher bin ich noch beim ehemaligen Arbeitgeber vorbeigegangen und habe ihm gesagt: Ich bin gerade auf dem Weg zum Insolvenzgericht und stelle jetzt den Antrag. Wenn Sie zahlen, sehe ich davon ab. Der dachte allerdings, ich bluffe, und hat nicht gezahlt. Ich habe also den Antrag bei der Geschäftsstelle gestellt. Zwei Tage (!) später ruft er an, ich möchte mir doch Geld abholen. Bin ich natürlich hin, und er hat mir den halben Betrag gegeben. Wollte, dass ich den Insolvenzantrag zurücknehme. Ich habe gesagt, mache ich, wenn ich den ganzen Betrag habe. Nach 3 Wochen habe ich mir dann die andere Hälfte geholt. Dann habe ich den Insolvenzantrag zurückgenommen.
Das war allerdings vor der jetzigen schuldnerfreundlichen Insolvenzordnung mit Restschuldbefreiung. Es wird nur funktionieren, wenn er nicht ins Insolvenzverfahren will und wenn es noch nicht läuft. Dann wird er Geld zusammenkratzen und zahlen, DAMIT der Antrag zurückgenommen wird.
Ansonsten wenn Du bereits das Gerichtsurteil hast, könntest Du auch den Gerichtsvollzieher sein Geschäftskonto pfänden lassen, das kommt auch sehr gut.
Gruß
Lisa
Hallo Benjamin911,
ZitatEin Insolvenzverwalter ist uns ja nicht bekannt,
Geh auf https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl wähle dort Detailsuche, Bundesland und das zuständige Amtsgericht aus und such nach dem Firmennamen bzw. nach dem Namen des Inhabers. So kannst Du den Insolvenzverwalter herausfinden.
Gruß
Lisa
Hallo mozzer,
mit Erfahrungen kann ich da glücklicherweise nicht dienen, aber warum willst Du bis zum 1.9. warten?
Ich würde es wirklich umgehend überweisen, also wenn ich heute feststelle, dass keine Deckung auf dem Konto ist, würde ich heute von einem anderen Konto überweisen, notfalls aus dem Dispolimit. Ein paar Tage Dispozinsen sind besser als eine Rücklastschrift zu riskieren, besonders da es Dir ja VORHER auffällt.
Wenn Du gar keine Möglichkeit hast, würde ich wenigstens VOR der Rücklastschrift beim Kartenservice anrufen und die Überweisung zum 1.9. ankündigen. Möglicherweise lässt sich der LS-Einzug auch noch stoppen.
Evtl. lässt sich auch bei Deiner Bank eine einmalige Überziehung zulassen, könnte man auch heute noch telefonisch versuchen.
Gruß
Lisa
Hallo Palomino,
ZitatAußer Insolvenzgeld der Agentur f. Arbeit haben wir wohl nicht viel zu erwarten.
Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, geht der Gerichtsvollzieher gar nicht mehr los, weil dann alle Einzelzwangsvollstreckungen von Amts wegen eingestellt (verboten) sind. Er darf gar nicht mehr vollstrecken, WEIL das Insolvenzverfahren bereits läuft.
Wenn es allerdings noch nicht eröffnet ist, kommt es darauf an, ob bereits ein Insolvenzeröffnungsverfahren läuft (bzw. eine vorläufige Insolvenzverwaltung). Dann hängt es von dem Gerichtsbeschluss ab, ob noch Einzelzwangvollstreckungen möglich sind oder nicht. Wenn Einzelzwangsvollstreckungen bereits untersagt sind, geht der Gerichtsvollzieher ebenfalls nicht mehr los!
Im Gegenteil: Würde der Gerichtsvollzieher in diesem Stadium noch etwas für Euch eintreiben, würde es der Insolvenzverwalter auf jeden Fall anfechten und von Euch das Geld zurückverlangen!
Wenn es also ums Zurückschießen geht: Wie wäre es, bei Bürgel, Creditreform, Infoscore etc. mitzuteilen, dass derjenige auf ein bereits erlangtes Gerichtsurteil nicht mehr zahlt/schon einen Insolvenzantrag laufen hat. Die freuen sich immer über Informationen ...
Davon merkt der Arbeitgeber im Augenblick vielleicht noch nichts, aber später ... ![]()
Auch der Insolvenzverwalter ist immer an Infos interessiert und weiß damit etwas anzufangen ... ![]()
Gruß
Lisa
Hallo,
bitte mit einpflegen, getestet mit Barclays Maestro-Only:
positiv
A.T.U. Autoteile: Maestro
Hornbach (K): Kreditkarten und Maestro funktionieren!
Saturn: Maestro
Toom (K): Kreditkarten und Maestro funktionieren!
negativ:
Selgros (K): nimmt Mastercard (keine Visa!), aber keine Maestro (nur Girocard)
Gruß
Lisa
Hallo jerx,
ZitatNiemand wird gezwungen und wenn diese Nutzung in Foren auch noch optimiert und mit Schritt für Schritt Anleitungen erklärt wird, ist es wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit, wann diese "Sonderfunktion" gesperrt wird.
Hast vollkommen Recht, ich hör jetzt auf zu erklären. ![]()
ZitatNicht als Umsatz gelten folgende Transaktionen:
...
Belastungen unter missbräuchlichen Verwendung der Karte,
Die Amazon-Girocard statt der EC-Karte der Hausbank einzusetzen, fällt darunter auf jeden Fall nicht, das ist ja gerade der von der Bank/Amazon angepeilte Einsatz der Karte, also völlig zweckentsprechend.
Immerhin gibt es auch zu denken, dass die LBB/Amazon ganz zufällig gerade zu dem Zeitpunkt mit dem Angebot Girocard auf den Markt kamen, als Barclay seine bisherige EC/Maestro auf Maestro-only umgestellt hat.
Vor allem, wenn man sich erinnert, dass die LBB auch ganz zufällig ein Kartendoppel (Visa/Mastercard) auf dem Markt platzierte, nachdem Barclay seit Anfang der 1990er Jahre mit "Barclays Doppel" (Visa/Eurocard = jetzt Mastercard) als Erster auf dem deutschen Markt den Boden bereitet hatte ...;)
Dass Kunden beide Produkte testen/benutzen, ist völlig legitim und hat gar nichts mit Missbrauch zu tun.
Gruß
Lisa
Hallo fonya,
Zitatich dachte das Abrechnungsdatum kann man selber online ändern?!
Hab ich noch nicht gefunden. Laut FAQ von Amazon geht es jedenfalls telefonisch.
ZitatOk, ich könnte also einfach das Konto welches auf der Maestro Karte der NV angegeben ist bei mir im Amazon Kreditkartenbanking als Referenzkonto angeben und dann 1 Monat warten wie es lüft mit den Abrechnungen.
Damit könnte ich Amazon Punkte sammeln und müßte nicht mit der NV zahlen.
Genau.
ZitatIch zahle eigentlich alles was geht mit der EC Karte meiner Hausbank. Diese ist im Paket mit drin was monatlich abgebucht wird. Aber da müsste ich dann grundsätzlich überlegen die Hausbank zu wechseln, das wird jetzt zu ausschweifend und zu aufwendig.
Nein, eben nicht. Du kannst Deine Hausbank behalten und trotzdem die Amazon Girocard statt Deiner Hausbank-EC-Karte benutzen. Damit wird dieser Einkauf eben nicht direkt vom Hausbankkonto abgebucht, sondern erscheint auf der Amazon-Kreditkartenabrechnung, bringt Amazon-Punkte und wird dann einmal motl. von Deiner Hausbank abgebucht. Aber wie gesagt, man muss das nicht machen, ganz wie man mag.
ZitatPuh, ganz schön kompliziert alles nur weil man 2 Kreditkarten haben will / muss...
Warum musst Du denn 2 Kreditkarten haben? Wenn es nur ums Zahlen mit der Visa ginge, würde ja die NV reichen.
Gruß
Lisa
Hallo fonya,
ZitatMit "maßgeblich" genau meine ich welches Datum ich jetzt genau eintragen müsste beim Amazon Kreditkarten Banking.
Mir geht es eigentlich nicht um die verlängerte Abrechnungsfrist sondern nur um eine gesammelte Abbuchung vom Girokonto meiner Hausbank.
Aha, dafür müsstest Du erstmal wissen, wann Barclay abrechnet, denn dieses Datum lässt sich nicht (oder nur schwer) beeinflussen. Dafür wirst Du vermutlich erst mal einen Monat abwarten müssen. Wenn Du diesen Tag kennst und siehst, dass Amazon "zu spät" abbucht, lässt Du es entweder so und hast damit die Amazon-Umsätze immer erst im nächsten Monat, oder Du rufst bei der LBB an und lässt das Abrechnungsdatum so ändern, dass es wenigstens 10 Tage vor dem Barclay-Abrechnungsdatum liegt. Als einen Testmonat brauchst Du sicherlich dazu.
ZitatUnd der 2te Vorteil wäre das beide Karten "benutzt" werden und ich die volle Amazon Punktezahl bekomme wenn ich nur diese verwende zum Einkaufen etc.
Ja, schon klar. Wenn Du die Amazon-Girocard statt der Girocard Deiner Hausbank zusätzlich verwendest, da es in Deutschland doch sehr viele (vor allem kleinere) Läden gibt, die eben keine Kreditkarten akzeptieren, bringt das noch zusätzliche Punkte, kostet allerdings 5 €. Hängt natürlich davon ab, wo Du einkaufst, ob das was bringt.
Kontrollier halt einfach mal Deine bisheriges Einkaufsverhalten anhand der Kontoauszüge vom Girokonto, wie oft Du da die EC-Karte (Girocard) eingesetzt hast. Dann rechnest Du aus (wenigstens überschlägig), wie viele Punkte Du bekommen hättest, wenn Du dafür die Amazon-Girocard verwendet hättest, und siehst daran, ob die 5 € herauskommen oder nicht.
Meine vorherige Hausbank hatte sogar 10 € für die Girocard berechnet. :flop: Die könnte man dann natürlich komplett weglassen.
Gruß
Lisa