Beiträge von lisari

    Hallo,


    wo steht denn, dass man 1% Rabatt bekommt. Ich lese auf der Seite nur


    Visa (Prime):
    1 € Umsatz - 1 Amazon-Punkt
    10 € Girocard-Umsatz - 1 Amazon-Punkt


    "normale" Amazon-Visa:
    1 € Amazon-Umsatz - 2 Amazon-Punkte
    1 € (anderer) Umsatz - 1 Amazon-Punkt
    10 € Girocard-Umsatz - 1 Amazon-Punkt


    Wieso sollte da jetzt (abgesehen von der Grundgebühr), die "Prime-Version" besser sein?


    Kann mal bitte jemand mit dem Zaunspfahl winken!? und mir den Vorteil aufzeigen, bitte!


    Gruß
    Lisa

    Hallo,


    schließe mich Palomino an.


    Auch wenn es jetzt vermutlich zu spät ist:


    Wenn man sich selbstständig macht, arbeitet man ja vorher bereits (meist) irgendwo. Wenn man die Selbstständigkeit PLANT, vereinbart man VOR dem Start wenigstens noch einen Dispokredit bei seiner Hausbank, besorgt sich wenigstens eine Kreditkarte, evtl. auch einen Abrufkredit, SOLANGE man noch angestellt ist. Ich habe auch schon Leute kennengelernt, die haben noch einen Ratenkredit für das Fahrzeug aufgenommen, das sie dann erst für die Selbstständigkeit benötigt haben. Der springende Punkt ist: solange man der Bank noch eine Gehaltsabrechnung vorlegen kann.


    Den Dispo und die Kreditkarte als Selbstständiger behalten ist viel einfacher, als gerade am Beginn der Selbstständigkeit einen zu beantragen!


    Wenn man damit die ersten drei Jahre überstanden hat und sich dann langsam in die Gruppe 2 von Palomino bewegt, wird das Ganze viel einfacher und man kann sich auch von teuren Konten/Krediten zugunsten von günstigeren trennen.


    Gruß
    Lisa

    Hallo Benjamin,


    wenn es noch keinen Antrag gibt, die Arbeitsagentur also kein Aktenzeichen vom Insolvenzgericht hat, dann konnte auch noch kein Insolvenzgeld beantragt werden?


    Für den Insolvenzgeldantrag braucht man wenigstens das Aktenzeichen des Antrags oder des Ablehnungsbeschlusses. Wenn gar kein Antrag gestellt wurde, kannst Du auch kein Insolvenzgeld beantragen.


    Was ich aber mal sehr erfolgreich praktiziert habe in einem ähnlichen Fall: Ich habe beim Insolvenzgericht Insolvenzantrag gestellt (mündlich in der Geschäftsstelle zu Protokoll gegeben). Vorher bin ich noch beim ehemaligen Arbeitgeber vorbeigegangen und habe ihm gesagt: Ich bin gerade auf dem Weg zum Insolvenzgericht und stelle jetzt den Antrag. Wenn Sie zahlen, sehe ich davon ab. Der dachte allerdings, ich bluffe, und hat nicht gezahlt. Ich habe also den Antrag bei der Geschäftsstelle gestellt. Zwei Tage (!) später ruft er an, ich möchte mir doch Geld abholen. Bin ich natürlich hin, und er hat mir den halben Betrag gegeben. Wollte, dass ich den Insolvenzantrag zurücknehme. Ich habe gesagt, mache ich, wenn ich den ganzen Betrag habe. Nach 3 Wochen habe ich mir dann die andere Hälfte geholt. Dann habe ich den Insolvenzantrag zurückgenommen.


    Das war allerdings vor der jetzigen schuldnerfreundlichen Insolvenzordnung mit Restschuldbefreiung. Es wird nur funktionieren, wenn er nicht ins Insolvenzverfahren will und wenn es noch nicht läuft. Dann wird er Geld zusammenkratzen und zahlen, DAMIT der Antrag zurückgenommen wird.


    Ansonsten wenn Du bereits das Gerichtsurteil hast, könntest Du auch den Gerichtsvollzieher sein Geschäftskonto pfänden lassen, das kommt auch sehr gut.


    Gruß
    Lisa