ähem, portierst Du möglicherweise zu Simyo? Die sind explizit für Portierungsprobleme in beide Richtungen (!) bekannt.
Gruß
Lisa
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ähem, portierst Du möglicherweise zu Simyo? Die sind explizit für Portierungsprobleme in beide Richtungen (!) bekannt.
Gruß
Lisa
Interessanterweise steht auf der Preisliste:
Stand: 1.5.2011
Für diejenigen, die erst kürzlich abgeschlossen haben, also nach dem 1.5.2011, sollte das dann doch jedenfalls auch gelten.
Hat schon mal jemand deswegen angerufen?
Gruß
Lisa
Hallo,
nicht ganz. Bei mir ist die Abrechnung vom 17.8. und soll am 22.8. abgebucht werden, sind 5 Kalendertage (inkl. Wochenende).
Gruß
Lisa
Eigene Erfahrungen:
Vodafone trägt Schufa ein.
O2 (postpaid) fragt Schufa an, trägt aber nicht ein.
Simyo (postpaid): fragt Schufa nicht an und trägt auch nicht ein, fragt dafür bei Infoscore an.
Gruß
Lisa
Hallo Benjamin,
wenn es noch keinen Antrag gibt, die Arbeitsagentur also kein Aktenzeichen vom Insolvenzgericht hat, dann konnte auch noch kein Insolvenzgeld beantragt werden?
Für den Insolvenzgeldantrag braucht man wenigstens das Aktenzeichen des Antrags oder des Ablehnungsbeschlusses. Wenn gar kein Antrag gestellt wurde, kannst Du auch kein Insolvenzgeld beantragen.
Was ich aber mal sehr erfolgreich praktiziert habe in einem ähnlichen Fall: Ich habe beim Insolvenzgericht Insolvenzantrag gestellt (mündlich in der Geschäftsstelle zu Protokoll gegeben). Vorher bin ich noch beim ehemaligen Arbeitgeber vorbeigegangen und habe ihm gesagt: Ich bin gerade auf dem Weg zum Insolvenzgericht und stelle jetzt den Antrag. Wenn Sie zahlen, sehe ich davon ab. Der dachte allerdings, ich bluffe, und hat nicht gezahlt. Ich habe also den Antrag bei der Geschäftsstelle gestellt. Zwei Tage (!) später ruft er an, ich möchte mir doch Geld abholen. Bin ich natürlich hin, und er hat mir den halben Betrag gegeben. Wollte, dass ich den Insolvenzantrag zurücknehme. Ich habe gesagt, mache ich, wenn ich den ganzen Betrag habe. Nach 3 Wochen habe ich mir dann die andere Hälfte geholt. Dann habe ich den Insolvenzantrag zurückgenommen.
Das war allerdings vor der jetzigen schuldnerfreundlichen Insolvenzordnung mit Restschuldbefreiung. Es wird nur funktionieren, wenn er nicht ins Insolvenzverfahren will und wenn es noch nicht läuft. Dann wird er Geld zusammenkratzen und zahlen, DAMIT der Antrag zurückgenommen wird.
Ansonsten wenn Du bereits das Gerichtsurteil hast, könntest Du auch den Gerichtsvollzieher sein Geschäftskonto pfänden lassen, das kommt auch sehr gut.
Gruß
Lisa
Hallo Benjamin911,
ZitatEin Insolvenzverwalter ist uns ja nicht bekannt,
Geh auf https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl wähle dort Detailsuche, Bundesland und das zuständige Amtsgericht aus und such nach dem Firmennamen bzw. nach dem Namen des Inhabers. So kannst Du den Insolvenzverwalter herausfinden.
Gruß
Lisa
Hallo mozzer,
mit Erfahrungen kann ich da glücklicherweise nicht dienen, aber warum willst Du bis zum 1.9. warten?
Ich würde es wirklich umgehend überweisen, also wenn ich heute feststelle, dass keine Deckung auf dem Konto ist, würde ich heute von einem anderen Konto überweisen, notfalls aus dem Dispolimit. Ein paar Tage Dispozinsen sind besser als eine Rücklastschrift zu riskieren, besonders da es Dir ja VORHER auffällt.
Wenn Du gar keine Möglichkeit hast, würde ich wenigstens VOR der Rücklastschrift beim Kartenservice anrufen und die Überweisung zum 1.9. ankündigen. Möglicherweise lässt sich der LS-Einzug auch noch stoppen.
Evtl. lässt sich auch bei Deiner Bank eine einmalige Überziehung zulassen, könnte man auch heute noch telefonisch versuchen.
Gruß
Lisa
Hallo Palomino,
ZitatAußer Insolvenzgeld der Agentur f. Arbeit haben wir wohl nicht viel zu erwarten.
Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, geht der Gerichtsvollzieher gar nicht mehr los, weil dann alle Einzelzwangsvollstreckungen von Amts wegen eingestellt (verboten) sind. Er darf gar nicht mehr vollstrecken, WEIL das Insolvenzverfahren bereits läuft.
Wenn es allerdings noch nicht eröffnet ist, kommt es darauf an, ob bereits ein Insolvenzeröffnungsverfahren läuft (bzw. eine vorläufige Insolvenzverwaltung). Dann hängt es von dem Gerichtsbeschluss ab, ob noch Einzelzwangvollstreckungen möglich sind oder nicht. Wenn Einzelzwangsvollstreckungen bereits untersagt sind, geht der Gerichtsvollzieher ebenfalls nicht mehr los!
Im Gegenteil: Würde der Gerichtsvollzieher in diesem Stadium noch etwas für Euch eintreiben, würde es der Insolvenzverwalter auf jeden Fall anfechten und von Euch das Geld zurückverlangen!
Wenn es also ums Zurückschießen geht: Wie wäre es, bei Bürgel, Creditreform, Infoscore etc. mitzuteilen, dass derjenige auf ein bereits erlangtes Gerichtsurteil nicht mehr zahlt/schon einen Insolvenzantrag laufen hat. Die freuen sich immer über Informationen ...
Davon merkt der Arbeitgeber im Augenblick vielleicht noch nichts, aber später ... ![]()
Auch der Insolvenzverwalter ist immer an Infos interessiert und weiß damit etwas anzufangen ... ![]()
Gruß
Lisa
Hallo,
bitte mit einpflegen, getestet mit Barclays Maestro-Only:
positiv
A.T.U. Autoteile: Maestro
Hornbach (K): Kreditkarten und Maestro funktionieren!
Saturn: Maestro
Toom (K): Kreditkarten und Maestro funktionieren!
negativ:
Selgros (K): nimmt Mastercard (keine Visa!), aber keine Maestro (nur Girocard)
Gruß
Lisa