Beiträge von lisari

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Rewe, und alle andere mir bekannten "Bargeldabhebeläden" akzeptieren zum Abheben nur Girocard. [...]
    Ohne diese Möglichkeit sinkt das Netbank Girokonto auf Kindergartenniveau.


    Noch dazu wird eine monatliche Kontoführungspauschale verlangt, und es gibt abseits der großen Ketten immer noch reichlich Geschäfte, die nur Girocard akzeptieren.
    Als einziges Alleinstellungsmerkmal ist es inzwischen vom "ersten Internetkonto" zum schlechtesten Direktbankkonto avanciert. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dort irgendjemand in nächster Zeit ein Konto neu eröffnet.


    Erst wenn irgendwann die Spar- und Schrumpfmaßnahmen so weit fortgeschritten sind, dass sie auch die Schufa-Mitgliedschaft "einsparen" würden, könnten sie wieder eine neue Zielgruppe erschließen ...


    Gruß
    Lisa

    Ah, sehr interessant. Dir wurde also die Gebühr am 17.01. belastet und jetzt im August nach einem halben jahr zurückerstattet? Sehr interessant.


    Hier war die Belastung der Gebühr am 11.07.2017, die Gutschrift am 02.08.2017.


    In der Familie gibt es noch eine weitere Karte, da ist der Kartenpreis aber erst 28.09. fällig, ich werde beobachten, was passiert.


    Es stimmt schon, dass die Akzeptanz von KK gestiegen ist, aber hier auf dem Land gibt es noch zahlreiche Geschäfte, die nur girocard akzeptieren. Ich würde wirklich ungern darauf verzichten, zumal just gerade die netbank (wo mein Privatkonto ist), die Girocard ab Oktober einstellt! Da hätte ich schon gern noch die amazon girocard in der Hinterhand.


    Gruß
    Lisa

    Ich habe auch in den letzten Monaten keine Änderung der AGB und des Preis- und Leistungsverzeichnisses mitgeteilt bekommen. Die letzte mir mitgeteilte Version ist von 03/2016.


    Auf der Website findet sich jetzt nur noch die neue Version von Preisverzeichnis und AGB von 08/2017, die die Girocard beide nicht enthalten. Da man auf diese "Änderung" nicht hingewiesen wurde, dürften diese Bedingungen für Altkarten mit girocard eigentlich nicht gelten, evtl. gelten die tatsächlich nur für Neukarten. Dann wäre es jedoch seltsam, dass der Kartenpreis erstattet wurde.


    Gruß
    Lisa

    amazon ec/girocard


    Hallo,


    im KK-Banking hatte ich heute eine Gutschrift von 4,99 für Amazon Girocard/ec, also eine Rückerstattung des Jahreskartenpreises für die zusätzliche "EC"-Karte (= amazon girocard). Vor 3 Wochen wurde normal die Jahresgebühr der Visa belastet und die Jahresgebühr der amazon-ec.


    Nachdem ich mich einigermaßen darüber gewundert habe, stelle ich fest, dass die Karte im (offenbar neuen) Preisverzeichnis, Stand 1.8.2017) nicht mehr enthalten ist. In den FAQ findet sich die Aussage:


    1. Hat sonst schon jemand die Jahresgebühr zurückerhalten?


    2. Wie ist das zu verstehen. Meine Karte ist noch "bis Ende 2019" gültig. Was passiert dann Ende 2019? Wird eine neue Karte ausgestellt? Oder endet das Produkt dann einfach?


    3. Wie verhält sich die LBB bei solchen "eingestellten Produkten", hat man die Karten trotzdem weiter, obwohl sie nicht mehr neu vermarktet werden (wie etwa bei Barclaycard), oder funktioniert die Karte dann einfach nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr und es gibt einfach keine neue/Ersatz?


    Gruß
    Lisa

    Goyale:


    Ich rede hier gar nicht von meinen persönlichen Einstellungen oder Vorlieben. Ich halte das derzeitige System für nicht perfekt und denke schon, dass man es auch für andere Fälle als den Fall des normalen Angestellten beleuchten soll. Ich habe den Eindruck, dass viele (auch viele Politiker) immer nur am System Kosmetik betreiben und an einzelnen Stellen feilen, statt darüber nachzudenken, ob und wie man das System sinnvoll, effektiv und zukunftssicher aufstellt. Ich habe nicht den Eindruck, dass das in der gesellschaftlichen Diskussion passiert. Also ich rede durchaus vom KV-System an sich.


    Wenn ich feststelle, dass es eine Pflicht eine Einschränkung er Frieheit darstellt, enthält die Aussage keinerlei Wertung. Jede Pflicht, die der Staat einem Bürger auferlegt, ist eine Einschränkung der Freiheit.


    Es gab auch bereits einen deutschen Staat, in dem jeder Bürger ab Geburt automatisch kranken- und rentenversichert war, natürlich eine Minimalabsicherung, immerhin blieb niemand ohne Versicherung. Er schränkte die Rechte der Bürger in jeder anderen Hinsicht allerdings extrem ein, weswegen er heute auch nicht mehr besteht.


    Ich finde, dass man darüber nachdenken und diskutieren sollte und Vor- und Nachteile darstellen und besprechen, was der Staat alles regeln soll und was nicht, ohne dass einem gleich Werturteile unterstellt werden.


    Gruß
    Lisa

    Eine völlig wertfreie Betrachtung der Tatsachen:

    • Die KV-Pflicht ist eine Einschränkung der persönlichen Freiheit.
    • Mit der Krankenversicherungspflicht wird verhindert, dass ein Mensch selbst entscheidet, ob er sich versichern möchte oder nicht.
    • Mit der KV-Pflicht kann man seine Krankenversicherung nicht selbst kündigen, weil er sie sich nicht mehr leisten kann. Die Versicherung darf niemanden aus dem Vertrag lassen, es sei denn, er weist ihr nach, dass er seiner PFLICHT zur KV bei eienr anderen Versicherung nachkommt. Die Beiträge laufen gnadenlos weiter. Es laufen Schulden auf.
    • Ein arbeitender Geringverdiener, der mit kleinen Jobs im Monat 600 € verdient, könnte sich davon eine Wohnung leisten ODER eine Krankenversicherung. Er ist zur Krankenversicherung verpflichtet, eine Pflicht, eine Wohnung zu beziehen, gibt es natürlich nicht.
    • Mit der KV-Pflicht wird verhindert, dass eine Versicherung ihre Nichtzahler kündigt. Damit werden ihre Versicherten gezwungen, die Behandlung der Nichtzahler bis ans Lebensende weiter sicherzustellen. Es könnte Versicherungen geben, in denen sich 90 % Nichtzahler befinden, die anderen Versicherten dieser Versicherung müssen diese immer weiter solidarisch bezahlen. Die Versicherung kann das nicht verhindern.
    • Wenn man erreichen wollte, dass alle Bürger versichert sind, sollte man eine PREISWERTE Basisversicherung anbieten.
    • Die Basisversicherungen der privaten KV inkl. private Pflegepflichtversicherung jeweils genau den Höchstbeitrag, der auch in der GKV zu zahlen wäre, ca. 700 € im Monat Es sind Szenarien denkbar, wo sehr viele mittellose privatversicherte zum Basistarif versichert sind. Der Staat (= der Steuerzahler) ist verpflichtet, für jeden dieser Mittellosen (oder Altersarmen oder Obdachlosen) 700 € im Monat an dessen private Krankenversicherung zu zahlen.


    Ich denke nicht, dass diese Ausgestaltung der KV-Pflicht gut ist. Ich würde eine preiswerte Basisabsicherung bevorzugen. Wer mehr will, entscheidet selbst, was er versichern möchte und sich leisten kann. Die jetzigen Basistarife der PKV, die immer genau so hoch steigen wie der Höchstbeitrag der GKV, sind in meinen Augen eben keine Basisabsicherung, sondern Luxus auf Kosten der Steuerzahler und der Versicherten, die nur bei ernsthaften Krankheiten zum Arzt gehen und sich nicht jeden Wattebausch erstatten lassen.


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von kmak Und da man nicht als selbständiger geboren wird ist das normalerweise kein Problem. (...)
    Meines Erachtens geht es nicht darum Menschen in die PKV zu treiben sondern eher darum sie von wirtschaftlich nicht tragfähigen oder unterkapitalisierten Experimenten abzuhalten.


    Einfach mal ganz trocken die derzeitige Situation:

    • Wir haben in Deutschland seit 2009 laut Gesetz eine Pflicht zur Krankenversicherung,
    • aber kein Recht auf gesetzliche Krankenversicherung.
    • Im Gesetz werden sehr dezidiert die Bedignungen festgelegt, wann Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen KV besteht. Nur wer diese Bedingungen erfüllt, ist pfflichtversichert in der gesetzlichen KV.
    • Alle anderen, die diese dezidierten Bedignungen nicht erfüllen, sind gesetzlich verpflichtet, eine PRIVATE KV abzuschließen.


    Diese derzeitige Gesetzeslage hat Rot/Grün unter Herrn Schröder geschaffen.
    Vorher gab es keine KV-Pflicht, man konnte auch ganz ohne KV leben.


    Ich denke, die allermeisten, die damals für die Einführung einer Krankenversicherungspflicht waren, haben erwartet, es würde eine Kankenversicherungspflicht in der gesetzlichen KV geben. Aber das wurde nicht gemacht und bis heute auch nicht geändert!


    Mich ärgert nicht die Situation, sondern dass sehr viele Menschen in Deutschland (mit Sicherheit auch Politiker) den Unterschied zwischen der (jetzigen) Krankenversicherungspflicht und einer Pflichtversicherung für alle Bürger (die wir nicht haben) nicht verstehen.


    Zitat

    Neben der Bürgerversicherung möchte ich auch noch das Modell eines komplett aus Steuergeldern finanzierten National Health Service in die Diskussion mit einbringen.


    Das finde ich sehr interessant und würde einer Bürgerversicherung viel eher entsprechen als der jetzige Zustand.


    Gruß
    Lisa

    Hallo Goyale,


    ja klar, "Möglichkeiten" gibt es, auch ohne ins Ausland umzuziehen. Das sind jedoch im Prinzip (unbeabsichtigte) Schlupflöcher.


    Mir geht es jedoch um den "Normalfall": Der Gesetzgeber setzt hier eindeutig Prioritäten: Angestellte = GKV, Selbstständige = PKV. Die ganzen Vorschriften, die Selbstständige und die Krankenversicherung betreffen, sind aus gesetzgeberischer Intention so angelegt, dass die GKV vor Selbstständigen "geschützt" werden muss. Nur wenn sie mal angestellt waren, "erkaufen" sie damit das "Privileg", in der GKV "bleiben" zu dürfen. Das ist also eine "gesetzliche Ausnahme" vom Normalfall. Das ist die Absicht des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber will die GKV vor Selbstständigen "beschützen", besodners vor älteren, die mehr Kosten verursachen könnten. Die Zugangsbarrieren für Selbstständige in der GKV dienen dem Schutz der GKV vor Selbstständigen.


    Man könnte es auch so sehen, dass der Gesetzgeber beabsichtigte, der PKV genügend Kunden zu lassen, damit die PKV ihr Auskommen hat und das Beamtenheer (die auch im Normalfall nicht in der GKV sind!) kostengünstig privat versichern kann.


    Beides stellt jedenfalls die gesetzlich gewollte Lage in Deutschland dar: Das wollen sowohl die GKV als auch die PKV und der Gesetzgeber so.


    Offenbar will der Gesetzgeber derzeit KEINE allgemeine Bürgerversicherung, auch wenn viele Bürger das sinnvoll und wünschenswert finden mögen. Aus meiner Sicht ist das eine Frage, die bei Wahlen entschieden wird. Dazu kann man die Wahlprogramme der Parteien lesen und daraus seine Schlussfolgerungen ziehen.


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Kein Selbstständiger muss sich privat versichern. GKV geht auch (freiwillig), aber nur wenn man vorher in der GKV war.


    Das ist doch genau der Punkt! Als Selbstständiger darf man überhaupt nur in der GKV bleiben, wenn man vorher (!) drin war. Man muss ja erstmal irgendwie reinkommen in die GKV. Das geht nur mit einer Anstellung (!). Selbstständige sind im Normalfall in der PKV und DÜRFEN nur in die GKV BLEIBEN, wenn sie vorher drin waren.


    In der GKV gibt es für Selbstständige einen Mindestbeitrag von derzeit ca. 400 €, egal wie viel man in den ersten Monaten der Selbstständigkeit verdient. Wer das am Anfang noch nicht schafft, weil in den ersten 2 Monaten das Geschäft überhaupt erstmal anrollen muss, MUSS wegen der Krankenversicherungspflicht seit 2007 zwingend eine PKV abschließen. Das war's. Danach DARF er nie wieder zurück in die GKV, nur mit "Handständen", indem er sein Gewerbe/seine Existenz aufgibt und wieder angestellt oder arbeitslos wird. Wenn das Geschäft dann nach 1 bis 2 Jahren gut läuft und er die Beiträge für die GKV aufbringen könnte, darf er nicht mehr hinein! Sobald er Gutverdiener ist, DARF er nicht mehr in die GKV hinein. (Abgesehen davon kann er auch seine PKV kaum noch wechseln, nur unter großen Einbußen, was jeder GKV-Versicherte jederzeit kann.)


    Das ist der Normalfall: Der Selbstständige DARF NICHT in die GKV, egal wie wenig oder wie viel er verdient. Er hat nach der Entscheidung ganz am Anfang innerhalb von 2 Monaten keine Möglichkeit mehr, sich wieder ins Solidarsystem einzugliedern, selbst wenn er den Höchstbeitrag zahlen müsste und auch bereit ist, den für die nächsten 30 oder 40 Jahre zu zahlen.


    Solange die GKV für Selbstständige nicht geöffnet wird, so dass man als Selbstständiger in die GKV wechseln kann, wenn man sie sich leisten kann, ist das Lamentieren darüber, dass die Selbstständigen sich dem Solidarsystem entziehen würden, sehr ambivalent. Sie können nämlich gar nicht anders!


    Gruß
    Lisa