Hallo Goyale,
ja klar, "Möglichkeiten" gibt es, auch ohne ins Ausland umzuziehen. Das sind jedoch im Prinzip (unbeabsichtigte) Schlupflöcher.
Mir geht es jedoch um den "Normalfall": Der Gesetzgeber setzt hier eindeutig Prioritäten: Angestellte = GKV, Selbstständige = PKV. Die ganzen Vorschriften, die Selbstständige und die Krankenversicherung betreffen, sind aus gesetzgeberischer Intention so angelegt, dass die GKV vor Selbstständigen "geschützt" werden muss. Nur wenn sie mal angestellt waren, "erkaufen" sie damit das "Privileg", in der GKV "bleiben" zu dürfen. Das ist also eine "gesetzliche Ausnahme" vom Normalfall. Das ist die Absicht des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber will die GKV vor Selbstständigen "beschützen", besodners vor älteren, die mehr Kosten verursachen könnten. Die Zugangsbarrieren für Selbstständige in der GKV dienen dem Schutz der GKV vor Selbstständigen.
Man könnte es auch so sehen, dass der Gesetzgeber beabsichtigte, der PKV genügend Kunden zu lassen, damit die PKV ihr Auskommen hat und das Beamtenheer (die auch im Normalfall nicht in der GKV sind!) kostengünstig privat versichern kann.
Beides stellt jedenfalls die gesetzlich gewollte Lage in Deutschland dar: Das wollen sowohl die GKV als auch die PKV und der Gesetzgeber so.
Offenbar will der Gesetzgeber derzeit KEINE allgemeine Bürgerversicherung, auch wenn viele Bürger das sinnvoll und wünschenswert finden mögen. Aus meiner Sicht ist das eine Frage, die bei Wahlen entschieden wird. Dazu kann man die Wahlprogramme der Parteien lesen und daraus seine Schlussfolgerungen ziehen.
Gruß
Lisa