Beiträge von lisari

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    die frage ist, ob die karte nicht von anfang an funkt und die bezahlfunktion am anfang nur anbieterseitig deaktiviert ist. ist das der fall, mag das bezahlen zwar nicht gehen aber die karte funkt trotzdem die daten. und hier sind wohl die ganz normalen kreditkartendaten enthalten, die man dann zum onlineshopping benutzen könnte...
    ich würde fast davon ausgehen, dass diese karten von anfang an funken, denn wie sonst könnte diese funktion beim ersten benutzen aktiviert werden, wenn die karte nicht funkt...


    Da ist was dran. Das lässt den Schluss zu, dass die Option durch die Eingabe der PIN aktiviert wird.


    Bei Banken, die die PIN-Eingabe vor der Unterschrift favorisieren (wie Targo), dürfte bei der ersten PIN-Eingabe die Funktion aktiviert werden.
    Bei Banken, die Unterschrift vor PIN favorisieren (wie Barclay), kann man ja "normalerweise" ohne PIN zahlen, die Funktion würde erst aktiviert, wenn ich IRGENDEINE Aktion mit PIN mache, also Kontaktloseinsatz oder Geldautomat.


    Interessant dürfte es noch bei Karten sein, für die gar kein PIN vergeben wurde.


    Dass die Karte nicht funkt, kann man wohl tatsächlich nur sicherstellen, wenn man eine ohne Funkchip erhält.


    Gruß
    Lisa

    Eben, es ist von Bank zu Bank unterschiedlich.


    Ich habe mir am Sonntag die neuen AGB von Barclay diesbezüglich nochmal angesehen. Dort steht, dass man die Funktion mit dem ersten Einsatz an einem kontaktlosen Terminal durch PIN-Eingabe ODER durch Einsatz am Geldautomaten mit PIN aktiviert!


    Damit wären immerhin Karten, die sowieso nie Geld abheben (etwa New Double und Platinum Double, bei denen Geldabhebung 4% (!) kostet!) und die Kontaktlosterminals nicht benutzen, nicht default freigeschaltet.


    Da ich die BC Visa auch zum Geldabheben nutze, habe ich am Sonntag (!) die Hotline angerufen und habe sofort (!) einen Mitarbeiter dran gehabt (was schon seit Monaten nicht mehr der Fall war, wahrscheinlich Zufall). Ich habe ihn gefragt, ob man die Funktion deaktivieren könne.


    Seine Antwort war sinngemäß: Derzeit sei es "Zukunftsmusik", man habe den Passus "prophylaktisch" in die AGB aufgenommen. Es laufe ein "Test". Ich habe ihn noch explizit gefragt, ob neue Karten die Option automatisch erhalten, was er nicht wusste. Er meinte jedoch, es gäbe in dem Fall die Möglichkeit, die Funktion explizit (über die Hotline) deaktivieren zu lassen.


    Gruß
    Lisa

    paypass/payWave


    Sehe ich ähnlich, zumal ich jetzt auch schon gelesen habe, dass sich durch die paypass/payWave-Funktion die Kreditkartendaten (KK-Nr. und Gültigkeitsdatum) kontaktlos auslesen lassen. Dazu muss die Karte beim Auslesen ja gar nicht belastet werden! Damit könnte man dann prima im Internet und/oder im Ausland einkaufen gehen. Da die Karte nicht gestohlen wurde, meldet man sie ja nicht als verloren/gestohlen, so dass man den Schaden erst bei Kontrolle der Umsätze bemerken würde.


    Mir ist auch noch nicht klar, wie ich die Bank von einer unautorisierten pay-Wave-Zahlung überzeugen würde. Ob da die bloße Angabe reicht: "Ich habe die Karte nicht kontaktlos eingesetzt." scheint mir sehr fraglich.


    Die "technischen Beruhigungsversuche", die (offiziellen) Lesegeräte hätten nur wenige Zentimeter Reichweite finde ich jetzt nicht sonderlich beruhigend. Wer da wirklich Daten abgreifen will, wird sich schon technisch zu helfen wissen ...


    Fazit für mich: Bei der derzeitigen Akzeptanzsituation für die geringen Beträge kommt payWave/paypass allenfalls bei einer Prepaidkarte in Betracht, bei allen Kreditkarten mit hohem Limit werde ich die Funktion deaktivieren bzw. die Karte erst gar nicht (mit dem 1. Einsatz) dafür freischalten.


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Als Beispiel:
    Die Bank fordert ihre Kreditkarten zurück und setzt den Dispo auf Null und das ist nicht das worst case Szenario,aber für die Betroffenen bis zur Klärung sicher ein Fiasko.
    Woanders an Geld kommen:Fast unmöglich.


    Derjenige, für den das ein Fiasko ist, hat eindeutig einen zu hohen Score. Sein Score hätte mindestens so schlecht sein müssen, dass keine "Gefahr" besteht, dass er einen Dispo und eine Kreditkarte bekommt.
    Es ist durchaus sehr gut möglich, ohne Dispo und Kreditkarte zu leben. Beides ist überhaupt nicht erforderlich, um an Geld zu kommen.


    Ein Banker wird Dir nur dann einen Dispo/eine Kreditkarte geben, wenn es Dir gelingt, ihn davon zu überzeugen, dass Du den Kredit nicht brauchst. Sobald bei ihm (wodurch auch immer) der Eindruck entsteht, Du könntest Kredit benötigen, wird er den Kredit kündigen - oder die Zinsen drastisch erhöhen.


    Kreditwürdig ist man nur, wenn man seine finanziellen Verhältnisse so geordnet hat, dass einen niemand mit einer Kreditkündigung überrascht, sondern in dem Fall einfach zurückzahlt.


    Diese Wahrscheinlichkeiten versuchen Auskunfteien wie die Schufa zu berechnen. Die Schufa steht bloß mehr im Fokus als andere. Immerhin kann man dort seine Daten wenigstens sehen. Von anderen Auskunfteien weiß man gar nicht, dass man dort einen schlechten Score hat, nur weil zufällig ein Nachbar gerade ins Insolvenzverfahren gegangen ist.


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Und wenn die Schufa jeden der fragt über deinen schlechten Ruf im Zahlungsverkehr informiert,solltest du vielleicht in der Lage sein dies zu überprüfen.


    Das ist ja gerade der Irrtum: Die Schufa ist keine Behörde, sondern ein Unternehmen, das die Banken u.a. für ihre eigenen Interessen gegründet haben, um schwarze Listen über schwarze Schafe untereinander zu koordinieren.


    Da wird auch durchaus nicht jeder informiert, der fragt, sondern nur derjenige, der für die Auskunft BEZAHLT! Die Schufa bedient IHRE Kunden, das sind die Banken, Telekomunternehmen usw. Sie ist ein gewinnorientiertes Unternehmen.


    Mag sein, dass die Datenschutzbeauftragten und die Politik in der Vergangenheit einiges an (scheinbarer) Transparenz auf dem Gebiet erreicht haben. Aber da die Schufa ihre Berechnungsmethoden nicht offenzulegen braucht, kann auch niemand überprüfen, ob sie nicht doch die Lage der Adresse, Wohnumfeld, Häufigkeit der Anfrage nach der eigenen Auskunft (!) usw. in die Berechnung einbezieht. Angeblich tut sie das zwar nicht, aber wer soll denn das glauben/überprüfen?!


    Angeblich werden die Daten nach gewissen Zeiträumen gelöscht. Mag sein, dass man sie in seiner eigenen Auskunft nicht mehr sieht, aber wer prüft denn, ob sie wirklich gelöscht, d.h. von der Schufa nicht mehr zur Berechnung der Scores herangezogen werden.


    Es steht nur eins fest: Sie kann nur die Daten verwenden, die sie hat. Ein "gesundes" Maß an Paranoia kann kaum schaden. ;)


    Gruß
    Lisa

    Ja, dass die einen direkten Zugang haben, ist klar. Ich formuliere meine Frage nochmal neu:


    Wenn ich bei noch laufendem ISDN eine Rufweiterschaltung über ISDN-Telefon oder über Kundencenter schalte, richte ich die RWS doch im Amt ein. Dass die im Kundencenter zu verwalten ist, ist dafür nicht weiter von Relevanz. Denn es geht auch ganz ohne Kundencenter nur über das ISDN-Telefon. Diese RWS ist dann im Amt geschaltet, und zwar auf die Nummer. Das Kundencenter ist quasi nur das "Bedienknöpfchen".


    Wenn nun der Anschluss von ISDN auf IP umgestellt wird, mag es sein, dass das Kundencenter nicht funktioniert. Jedoch sollte die RWS im Amt davon doch unberührt weiter bestehen bleiben? Wenn dann am IP-Anschluss das Kundencenter funktioniert (also nicht mehr die oben zitierte Fehlermeldung bringt), kann ich die RWS wieder ausschalten, ändern usw.


    Stell ich mir das jetzt zu einfach vor? Funktioniert das noch anders?


    Gruß
    Lisa

    Ah sehr interessant! In dem Fall ist es schon ziemlich heftig, wenn man wegen der Umstellung auf IP eine ganze Woche nicht erreichbar ist und nicht mal mit einer Rufweiterschaltung "vorsorgen" kann. :flop:


    Edit: Ist irgendwie trotzdem nicht logisch. Solange man ISDN hat, schaltet man doch die Rufweiterschaltung im Amt. Was anderes machen die Hotliner doch auch nicht, wenn sie das einrichten. Gibt es da unterschiedliche RWS, die über ISDN/Kundencenter eingerichteten und diejenigen, die über die Hotline eingerichtet werden?


    Gruß
    Lisa

    Aha, danke.
    Daraus lerne ich, dass man bei beabsichtigter Umstellung von ISDN auf IP wohl möglichst vor dem Wechsel noch vorsichtshalber eine Rufweiterschaltung aufs Handy einrichten sollte, oder spricht irgendwas dagegen?


    Gruß
    Lisa