Beiträge von lisari

    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Und wenn die Schufa jeden der fragt über deinen schlechten Ruf im Zahlungsverkehr informiert,solltest du vielleicht in der Lage sein dies zu überprüfen.


    Das ist ja gerade der Irrtum: Die Schufa ist keine Behörde, sondern ein Unternehmen, das die Banken u.a. für ihre eigenen Interessen gegründet haben, um schwarze Listen über schwarze Schafe untereinander zu koordinieren.


    Da wird auch durchaus nicht jeder informiert, der fragt, sondern nur derjenige, der für die Auskunft BEZAHLT! Die Schufa bedient IHRE Kunden, das sind die Banken, Telekomunternehmen usw. Sie ist ein gewinnorientiertes Unternehmen.


    Mag sein, dass die Datenschutzbeauftragten und die Politik in der Vergangenheit einiges an (scheinbarer) Transparenz auf dem Gebiet erreicht haben. Aber da die Schufa ihre Berechnungsmethoden nicht offenzulegen braucht, kann auch niemand überprüfen, ob sie nicht doch die Lage der Adresse, Wohnumfeld, Häufigkeit der Anfrage nach der eigenen Auskunft (!) usw. in die Berechnung einbezieht. Angeblich tut sie das zwar nicht, aber wer soll denn das glauben/überprüfen?!


    Angeblich werden die Daten nach gewissen Zeiträumen gelöscht. Mag sein, dass man sie in seiner eigenen Auskunft nicht mehr sieht, aber wer prüft denn, ob sie wirklich gelöscht, d.h. von der Schufa nicht mehr zur Berechnung der Scores herangezogen werden.


    Es steht nur eins fest: Sie kann nur die Daten verwenden, die sie hat. Ein "gesundes" Maß an Paranoia kann kaum schaden. ;)


    Gruß
    Lisa

    Ja, dass die einen direkten Zugang haben, ist klar. Ich formuliere meine Frage nochmal neu:


    Wenn ich bei noch laufendem ISDN eine Rufweiterschaltung über ISDN-Telefon oder über Kundencenter schalte, richte ich die RWS doch im Amt ein. Dass die im Kundencenter zu verwalten ist, ist dafür nicht weiter von Relevanz. Denn es geht auch ganz ohne Kundencenter nur über das ISDN-Telefon. Diese RWS ist dann im Amt geschaltet, und zwar auf die Nummer. Das Kundencenter ist quasi nur das "Bedienknöpfchen".


    Wenn nun der Anschluss von ISDN auf IP umgestellt wird, mag es sein, dass das Kundencenter nicht funktioniert. Jedoch sollte die RWS im Amt davon doch unberührt weiter bestehen bleiben? Wenn dann am IP-Anschluss das Kundencenter funktioniert (also nicht mehr die oben zitierte Fehlermeldung bringt), kann ich die RWS wieder ausschalten, ändern usw.


    Stell ich mir das jetzt zu einfach vor? Funktioniert das noch anders?


    Gruß
    Lisa

    Ah sehr interessant! In dem Fall ist es schon ziemlich heftig, wenn man wegen der Umstellung auf IP eine ganze Woche nicht erreichbar ist und nicht mal mit einer Rufweiterschaltung "vorsorgen" kann. :flop:


    Edit: Ist irgendwie trotzdem nicht logisch. Solange man ISDN hat, schaltet man doch die Rufweiterschaltung im Amt. Was anderes machen die Hotliner doch auch nicht, wenn sie das einrichten. Gibt es da unterschiedliche RWS, die über ISDN/Kundencenter eingerichteten und diejenigen, die über die Hotline eingerichtet werden?


    Gruß
    Lisa

    Aha, danke.
    Daraus lerne ich, dass man bei beabsichtigter Umstellung von ISDN auf IP wohl möglichst vor dem Wechsel noch vorsichtshalber eine Rufweiterschaltung aufs Handy einrichten sollte, oder spricht irgendwas dagegen?


    Gruß
    Lisa

    Wenn sie klagen wollten, würden sie es gleich machen. Dass sie bis jetzt keine Klage eingereicht haben, zeigt doch nur, dass sie den Fall eben als nicht eindeutig ansehen.


    Diese Inkassoeintreiber machen immer erstmal das, was nicht viel Mühe macht, wenig kostet und eventuell Aussicht auf Erfolg hat.


    1. Ein einfacher Brief kostet erstmal weniger als ein Einschreiben bzw. Zustellung vom Gericht.


    2. Ein Brief hat dann Aussicht, wenn der Angemahnte beim letzten Mal noch reagiert hat. Dann sind die Chancen höher, ihn mit einem Brief einzuschüchtern, als bei denjenigen, die gar nicht mehr reagieren.


    3. Wenn Du antwortest oder gar negative Feststellungsklage androhst, provozierst Du nur weitere Reaktionen. Wenn du gar nicht reagierst, bleibt Dein "Fall" dort auch erstmal wieder im Stapel liegen. Möglicherweise ein weiteres Jahr oder so lange, bis Verjährung eintritt.


    4. Solche Inkassoeintreiber machen oft "Mahnrundläufe" und verschicken auf einen Rutsch hunderte Schreiben. Bearbeitet werden dann erstmal diejenigen, die antworten. Diejenigen, die nicht geantwortet haben, werden erst in der nächsten "Aktionismusrunde" wieder mit bearbeitet.


    5. Masche, zu warten, um dann höhere Zinsen zu kassieren, wäre kontraproduktiv. (Aus deren Sicht bestünde die Gefahr, dass der Schuldner inzwischen ins Verbraucherinsolvenzverfahren geht ... dann kriegen sie gar nichts mehr.)


    Wenn Du es wirklich darauf ankommen lassen willst, dann mach einfach gar nichts, solange keine Post vom Gericht kommt. Dann natürlich zum Anwalt, klar.


    Nach meiner Meinung wissen die genau, wie schlecht die Chancen bei Gericht stehen, wenn Du Deinen "Koppelvertrag" mit dem "Überbrückungsstick" und die Kündigung vorlegst. Dass Vodafone die Verfahrensweise inzwischen wegen hunderter (!) geschädigter Kunden geändert hat, spricht ebenfalls für Dich.
    Aber ein einfacher Brief mit Einschüchterungsversuch kostet die bloß das Porto, das investieren sie halt. Wenn sich von 100 angeschriebenen einer einschüchtern lässt und zahlt, haben sie immer noch dran verdient.


    Ich halt Dir die Daumen!


    Gruß
    Lisa

    Die Passwörter kannst Du gar nicht prüfen. Es wird nur die E-Mail-Adresse eingegeben, weiter nichts.


    Mich stört bei der ganzen Geschichte, dass man gar nicht weiß, welche Passwörter das sind. Möglicherweise sind es gar nicht diejenigen, die zur E-Mail-Adresse zum E-Mail-Zugang gehören, sondern es ist ein Pärchen, das man in irgendeinem Shop, Forum oder sonstwo benutzt hat, also sprich: E-Mail-Adresse als Zugangsname und irgendein Passwort zur Anmeldung in diesem Shop.


    Erfährt man als Betroffener eigentlich, WELCHES Passwort die haben?


    Könnte eventuell mal einer der Betroffenen bitte den Antwort-Text anonymisiert posten?!


    Gruß
    Lisa

    Da habe ich auch noch eine: Ich bestelle zwei (2) Stück eines (!) Artikels für 5 €, also jetzt wirklich keine großartige Menge. Die kamen jeweils einzeln in einem Paket. Das eine brachte der Hermes, das andere DHL. Das lässt ja nur den Schluss zu, dass die 2 aus verschiedenen Lagern kamen und in keinem der beiden Lager wenigstens 2 Stück vorhanden waren ...


    Gruß
    Lisa

    Die Preise sind für die Argumentation gegenüber dem Zollheini völlig irrelevant. Immerhin enthalten sie bereits die deutsche MwSt 19%, die müsstest Du beim Zoll ja auf Deinen Preis auch noch zahlen.


    Es sind zwei voneinander unabhängige Anbieter, die das Gerät in Deutschland verkaufen. Wo der Hauptsitz des Unternehmens ist, spielt keine Rolle. Sie liefern innerhalb von wenigen Tagen, also können sie liefern.


    Damit zieht das Argument, dass das Gerät in Deutschland nicht vertrieben würde, jedenfalls nicht mehr.


    Das Argument Bedienungsanleitung ist sowieso völlig absurd - damit dürfte keinerlei PC importiert werden, der hat GAR KEINE Bedienungsanleitung!


    Was wirst Du denn nun machen, Paypal-Käuferschutz oder machst Du noch einen Versuch beim Zoll?


    Gruß
    Lisa