Hallo ActionAndy,
murmelchen hat Recht. Die drohen doch nur. Du fällst jedesmal wieder darauf herein. Es mag ja sein, dass "Vodafone berechtigt ..." ist, d.h. aber noch nicht, dass sie es auch machen. Lies doch einfach mal den Wortlaut. Dann hieße es nämlich: "Wenn Sie nicht bis zum ... zahlen, tragen wir die Forderung ein." Das steht gar nicht da.
Und eine "Titulierungsankündigung" ist auch nur ein weiterer Einschüchterungsversuch. Wer titulieren will, macht es und kündigt nicht nur an. Es ist wie in schlechten Filmen: Der Bösewicht kündigt erst mal lang und breit an, was er dem Helden alles Böses antun will, und zwar so lange, bis Verstärkung eintrifft ...
ZitatWenn ich sofort bezahle kann ich Mahn- und Vollstreckungsbescheid vermeiden und auch den Schufaeintrag.
WENN denn der Mahnbescheid kommt, DANN legst Du Widerspruch ein. Und DAMIT vermeidest Du den Vollstreckungsbescheid und den Schufaeintrag! Vorher brauchst und solltest Du eben nicht mehr reagieren, DAMIT die Einschüchterungsversuche aufhören.
Gruß
Lisa