Beiträge von lisari

    Ich würde mich ab sofort darauf konzentrieren, intensiv eine neue Stelle zu suchen, und den Gehaltsverzicht nicht akzeptieren, selbst wenn die neue Stelle nicht ganz so gut bezahlt sein sollte. Findet sich in der nächsten Zeit etwas anderes (ehe er sein Szenario aufgebaut hat), hat man eine viel bessere Ausgangsposition. Dann könnte man mit ihm noch eine Abfindung aushandeln (damit er einen ohne Ärger loswird), die das Einstiegsgehalt auf der neuen Stelle abfedert. Findet sich bis dahin nichts, kann man erneut mit dem Anwalt die Strategie beraten. Die ganze Zeit läge der Fokus (bei mir) jedoch auf der Suche nach etwas Neuem.


    Gruß
    Lisa

    Re: PayWave


    Kartennummer und Gültigkeit auslesen:


    Sicherheitslücke bei NFC-Technik


    bzw. der Beitrag: Video Report München


    Das Risiko bei der Nutzung mit einer Prepaid-Karte (wie VfB-Fankarte) ist ja überschaubar.


    Wenn ich mir überlege, wie häufig ich überhaupt Gelegenheit habe, Kleinbeträge mit payWave zu bezahlen, kann ich keinerlei Sinn erkennen, einer Kreditkarte mit hohem Limit, die ich normalerweise zum Geldabheben und für größere Einkäufe verwende, ohne Not eine "offene Flanke" zu verpassen.


    Für payWave (oder suspekte Shops) nehme ich doch lieber eine getrennte Karte.


    Gruß
    Lisa

    speeny:


    Soweit klar. Aber: Von der Schufa weiß man, dass dort Daten über einen gespeichert sind. In den allermeisten Fällen hat man der Speicherung über eine Klausel zugestimmt.


    Bei anderen Auskunfteien weiß man das eben gerade nicht. Man könnte natürlich auf Verdacht alle Auskunfteien anschreiben. Das hat nur den kleinen Nachteil, dass man mit dem Anschreiben ihnen selbst die Daten liefert. Wenn sie vorher keine Daten von mir hatten, wissen sie danach mindestens mal meinen Namen, Adresse und Geburtsdatum. Genau aus diesem Grund würde ich nicht wahllos alle möglichen Auskunfteien anschreiben.


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    die frage ist, ob die karte nicht von anfang an funkt und die bezahlfunktion am anfang nur anbieterseitig deaktiviert ist. ist das der fall, mag das bezahlen zwar nicht gehen aber die karte funkt trotzdem die daten. und hier sind wohl die ganz normalen kreditkartendaten enthalten, die man dann zum onlineshopping benutzen könnte...
    ich würde fast davon ausgehen, dass diese karten von anfang an funken, denn wie sonst könnte diese funktion beim ersten benutzen aktiviert werden, wenn die karte nicht funkt...


    Da ist was dran. Das lässt den Schluss zu, dass die Option durch die Eingabe der PIN aktiviert wird.


    Bei Banken, die die PIN-Eingabe vor der Unterschrift favorisieren (wie Targo), dürfte bei der ersten PIN-Eingabe die Funktion aktiviert werden.
    Bei Banken, die Unterschrift vor PIN favorisieren (wie Barclay), kann man ja "normalerweise" ohne PIN zahlen, die Funktion würde erst aktiviert, wenn ich IRGENDEINE Aktion mit PIN mache, also Kontaktloseinsatz oder Geldautomat.


    Interessant dürfte es noch bei Karten sein, für die gar kein PIN vergeben wurde.


    Dass die Karte nicht funkt, kann man wohl tatsächlich nur sicherstellen, wenn man eine ohne Funkchip erhält.


    Gruß
    Lisa

    Eben, es ist von Bank zu Bank unterschiedlich.


    Ich habe mir am Sonntag die neuen AGB von Barclay diesbezüglich nochmal angesehen. Dort steht, dass man die Funktion mit dem ersten Einsatz an einem kontaktlosen Terminal durch PIN-Eingabe ODER durch Einsatz am Geldautomaten mit PIN aktiviert!


    Damit wären immerhin Karten, die sowieso nie Geld abheben (etwa New Double und Platinum Double, bei denen Geldabhebung 4% (!) kostet!) und die Kontaktlosterminals nicht benutzen, nicht default freigeschaltet.


    Da ich die BC Visa auch zum Geldabheben nutze, habe ich am Sonntag (!) die Hotline angerufen und habe sofort (!) einen Mitarbeiter dran gehabt (was schon seit Monaten nicht mehr der Fall war, wahrscheinlich Zufall). Ich habe ihn gefragt, ob man die Funktion deaktivieren könne.


    Seine Antwort war sinngemäß: Derzeit sei es "Zukunftsmusik", man habe den Passus "prophylaktisch" in die AGB aufgenommen. Es laufe ein "Test". Ich habe ihn noch explizit gefragt, ob neue Karten die Option automatisch erhalten, was er nicht wusste. Er meinte jedoch, es gäbe in dem Fall die Möglichkeit, die Funktion explizit (über die Hotline) deaktivieren zu lassen.


    Gruß
    Lisa

    paypass/payWave


    Sehe ich ähnlich, zumal ich jetzt auch schon gelesen habe, dass sich durch die paypass/payWave-Funktion die Kreditkartendaten (KK-Nr. und Gültigkeitsdatum) kontaktlos auslesen lassen. Dazu muss die Karte beim Auslesen ja gar nicht belastet werden! Damit könnte man dann prima im Internet und/oder im Ausland einkaufen gehen. Da die Karte nicht gestohlen wurde, meldet man sie ja nicht als verloren/gestohlen, so dass man den Schaden erst bei Kontrolle der Umsätze bemerken würde.


    Mir ist auch noch nicht klar, wie ich die Bank von einer unautorisierten pay-Wave-Zahlung überzeugen würde. Ob da die bloße Angabe reicht: "Ich habe die Karte nicht kontaktlos eingesetzt." scheint mir sehr fraglich.


    Die "technischen Beruhigungsversuche", die (offiziellen) Lesegeräte hätten nur wenige Zentimeter Reichweite finde ich jetzt nicht sonderlich beruhigend. Wer da wirklich Daten abgreifen will, wird sich schon technisch zu helfen wissen ...


    Fazit für mich: Bei der derzeitigen Akzeptanzsituation für die geringen Beträge kommt payWave/paypass allenfalls bei einer Prepaidkarte in Betracht, bei allen Kreditkarten mit hohem Limit werde ich die Funktion deaktivieren bzw. die Karte erst gar nicht (mit dem 1. Einsatz) dafür freischalten.


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Als Beispiel:
    Die Bank fordert ihre Kreditkarten zurück und setzt den Dispo auf Null und das ist nicht das worst case Szenario,aber für die Betroffenen bis zur Klärung sicher ein Fiasko.
    Woanders an Geld kommen:Fast unmöglich.


    Derjenige, für den das ein Fiasko ist, hat eindeutig einen zu hohen Score. Sein Score hätte mindestens so schlecht sein müssen, dass keine "Gefahr" besteht, dass er einen Dispo und eine Kreditkarte bekommt.
    Es ist durchaus sehr gut möglich, ohne Dispo und Kreditkarte zu leben. Beides ist überhaupt nicht erforderlich, um an Geld zu kommen.


    Ein Banker wird Dir nur dann einen Dispo/eine Kreditkarte geben, wenn es Dir gelingt, ihn davon zu überzeugen, dass Du den Kredit nicht brauchst. Sobald bei ihm (wodurch auch immer) der Eindruck entsteht, Du könntest Kredit benötigen, wird er den Kredit kündigen - oder die Zinsen drastisch erhöhen.


    Kreditwürdig ist man nur, wenn man seine finanziellen Verhältnisse so geordnet hat, dass einen niemand mit einer Kreditkündigung überrascht, sondern in dem Fall einfach zurückzahlt.


    Diese Wahrscheinlichkeiten versuchen Auskunfteien wie die Schufa zu berechnen. Die Schufa steht bloß mehr im Fokus als andere. Immerhin kann man dort seine Daten wenigstens sehen. Von anderen Auskunfteien weiß man gar nicht, dass man dort einen schlechten Score hat, nur weil zufällig ein Nachbar gerade ins Insolvenzverfahren gegangen ist.


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Und wenn die Schufa jeden der fragt über deinen schlechten Ruf im Zahlungsverkehr informiert,solltest du vielleicht in der Lage sein dies zu überprüfen.


    Das ist ja gerade der Irrtum: Die Schufa ist keine Behörde, sondern ein Unternehmen, das die Banken u.a. für ihre eigenen Interessen gegründet haben, um schwarze Listen über schwarze Schafe untereinander zu koordinieren.


    Da wird auch durchaus nicht jeder informiert, der fragt, sondern nur derjenige, der für die Auskunft BEZAHLT! Die Schufa bedient IHRE Kunden, das sind die Banken, Telekomunternehmen usw. Sie ist ein gewinnorientiertes Unternehmen.


    Mag sein, dass die Datenschutzbeauftragten und die Politik in der Vergangenheit einiges an (scheinbarer) Transparenz auf dem Gebiet erreicht haben. Aber da die Schufa ihre Berechnungsmethoden nicht offenzulegen braucht, kann auch niemand überprüfen, ob sie nicht doch die Lage der Adresse, Wohnumfeld, Häufigkeit der Anfrage nach der eigenen Auskunft (!) usw. in die Berechnung einbezieht. Angeblich tut sie das zwar nicht, aber wer soll denn das glauben/überprüfen?!


    Angeblich werden die Daten nach gewissen Zeiträumen gelöscht. Mag sein, dass man sie in seiner eigenen Auskunft nicht mehr sieht, aber wer prüft denn, ob sie wirklich gelöscht, d.h. von der Schufa nicht mehr zur Berechnung der Scores herangezogen werden.


    Es steht nur eins fest: Sie kann nur die Daten verwenden, die sie hat. Ein "gesundes" Maß an Paranoia kann kaum schaden. ;)


    Gruß
    Lisa