Beiträge von lisari

    norisbank "Mindest-Überziehungszinsen"


    Hallo,


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    Original geschrieben von modern-banking
    Die norisbank stellt bei Quartalsabschluss statt der Überziehungszinsen einen Betrag von EUR 6,95 in Rechnung, wenn es im Quartal zu einer geduldeten Überziehung kam und die Kosten durch die Überziehungszinsen niedriger als EUR 6,95 wären. Geduldete Überziehungen gehen über die persönliche Kreditlinie hinaus. Die norisbank führte die Regelung am 23.9.13 ein, ähnliche Regelungen gibt es bereits bei der Deutschen Bank und TARGOBANK.


    Dass solche Klauseln zulässig sind, ist wirklich arg, finde ich ein absolutes KO-Kriterium für ein Girokonto.


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von Jodimaster
    FRAGE


    ÜBERWEISUNGEN AUS GUTHABEN AUF der Karte


    kosten die auch ? (7,50 EUR je Überweisung bis 500 ) ????


    Überweisungen aus Guthaben sind auf das eigene Referenzkonto kostenlos. Ob das auch zutrifft, wenn man an einen anderen Empfänger zahlt, ist nicht klar. Zur Not lieber erst aufs eigene Konto überweisen und von dort weiter.


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Ging denn ELV mit der bisherigen Payback-Maestro? Ich habe Zahlungen ausnahmslos immer mit PIN autorisiert.


    Mit PIN wird am POS bei der BW Bank (PB Maestro) "angerufen" und autorisiert, soweit klar. Danach hat sich bisher die BW Bank mit einer Lastschrift den Betrag vom Referenzkonto geholt. Diese Buchung meine ich. Das will sich die BW Bank jetzt mit einer SEPA-Lastschrift holen? Dürfen sie wahrscheinlich gar nicht anders machen.


    iStephan: hier noch das Design: CashCard


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von tmmd
    Heute kam Post von der BW Bank bzgl. Umstellung auf SEPA-Lastschrift für meine Payback Maestro-Karte. Ich gehe daher davon aus, daß die Maestro-Karte weitergeführt wird und zum Jahresende die neuen Karten verschickt werden.


    Wie ist das genau zu verstehen? Die Payback Maestro wird am POS weiter wie bisher benutzt, zieht jedoch jetzt vom Referenzkonto SEPA-Lastschriften ein? Das würde heißen, sie macht von der Übergangsregelung für ELV keinen Gebrauch?


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von thecrow96
    Die Abrechnung von der neuen Kreditkarte würde ich gerne mit dem Guthaben der alten verrechnen lassen, was ja grundsätzlich auch gehen müsste ...


    Rücküberweisungen aus Guthaben auf das Referenzkonto sind kostenlos. Das könntest Du bei der alten Karte machen, dann die neue Karte mit Überweisung ausgleichen. Ist der bessere Weg als Barclay so offensichtlich vor den Kopf zu stoßen.


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Deshalb geht es im Moment primär auch noch gar nicht um das Thema "Übernahme", sondern darum dass das Kfz überhaupt benutzt werden kann und muss.
    Es kann ja nicht sein, dass dadurch, dass man sich noch nicht geeinigt hat, das ganze dann dazu führt dass
    a) kein Versicherungsschutz mehr besteht und
    b) das Kfz nicht benutzt werden kann
    Im Moment *könnte* man noch gar nichts an die Versicherung melden (ausser grundsätzlich dass der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist), da es eben keine *einzelne* Person gibt. Und eine Erbengemeinschaft wird die Versicherung eben nicht akzeptieren.


    Komm doch einfach auf den Teppich zurück. Es ist doch so einfach: Wer will das Fahrzeug benutzen? Derjenige hat für Versicherungsschutz zu sorgen. Punkt!


    Gruß
    Lisa

    Ganz nebenbei:


    Wie willst Du überhaupt beurteilen, ob der Vertrag günstig ist, wenn Dir die Versicherungsbedingungen nicht vorliegen? Es mag ja sein, dass die Versicherungsprämie niedrig ist, das muss aber noch lange nichts heißen! Der Vertrag (besonders wenn er älter ist) kann sonstwelche Klauseln enthalten ...


    Ich habe es vor vielen Jahren mal erlebt, dass eine Vollkasko den Totalschaden eines Leasingfahrzeugs nicht gezahlt hat ... es war eine wirklich einzigartige Lebenserfahrung.


    Bei Versicherungen gilt grundsätzlich: Im Schadensfall steht die Regulierung des Schadens an allerletzter Priorität. ZUERST wird immer sämtliches Kleingedruckte durchforstet, um eine Möglichkeit zu finden, NICHT zu zahlen! Das gilt selbstverständlich auch bei Haftpflichtschäden.


    WENN Du das Kleingedruckte Deines Vertrages gar nicht KENNST, vor allem nicht die Pflichten, die sich daraus für den Versicherungsnehmer ergeben, woher weißt Du dann, dass ein "beliebiger Fahrer" fahren darf.


    Entweder liegt Dir die Police vor, dann lies sie. Oder sie liegt Dir nicht vor, dann kann niemand den Sachverhalt beurteilen, außer der Versicherung im Schadensfall, denn die hat ihre Bedingungen vorliegen ...


    Gruß
    Lisa

    Re: Fahren mit dem Kfz, das auf einen Verstorbenen zugelassen und versichert ist


    Hallo Martin

    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    In der Versicherungspolice gibt es keine Einschränkungen auf einen bestimmten Fahrer bzw. Fahrerkreis.


    Demnach liegt die Versicherungspolice vor. Falls die Versicherungsbedigungen nicht vorliegen, würde ich versuchen, die entweder von der Homepage oder über den Versicherungsvertreter unverfänglich zu beschaffen. Alles andere ist Glaskugellesen.


    Gruß
    Lisa