Beiträge von lisari

    Zitat

    Original geschrieben von thecrow96
    Die Abrechnung von der neuen Kreditkarte würde ich gerne mit dem Guthaben der alten verrechnen lassen, was ja grundsätzlich auch gehen müsste ...


    Rücküberweisungen aus Guthaben auf das Referenzkonto sind kostenlos. Das könntest Du bei der alten Karte machen, dann die neue Karte mit Überweisung ausgleichen. Ist der bessere Weg als Barclay so offensichtlich vor den Kopf zu stoßen.


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Deshalb geht es im Moment primär auch noch gar nicht um das Thema "Übernahme", sondern darum dass das Kfz überhaupt benutzt werden kann und muss.
    Es kann ja nicht sein, dass dadurch, dass man sich noch nicht geeinigt hat, das ganze dann dazu führt dass
    a) kein Versicherungsschutz mehr besteht und
    b) das Kfz nicht benutzt werden kann
    Im Moment *könnte* man noch gar nichts an die Versicherung melden (ausser grundsätzlich dass der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist), da es eben keine *einzelne* Person gibt. Und eine Erbengemeinschaft wird die Versicherung eben nicht akzeptieren.


    Komm doch einfach auf den Teppich zurück. Es ist doch so einfach: Wer will das Fahrzeug benutzen? Derjenige hat für Versicherungsschutz zu sorgen. Punkt!


    Gruß
    Lisa

    Ganz nebenbei:


    Wie willst Du überhaupt beurteilen, ob der Vertrag günstig ist, wenn Dir die Versicherungsbedingungen nicht vorliegen? Es mag ja sein, dass die Versicherungsprämie niedrig ist, das muss aber noch lange nichts heißen! Der Vertrag (besonders wenn er älter ist) kann sonstwelche Klauseln enthalten ...


    Ich habe es vor vielen Jahren mal erlebt, dass eine Vollkasko den Totalschaden eines Leasingfahrzeugs nicht gezahlt hat ... es war eine wirklich einzigartige Lebenserfahrung.


    Bei Versicherungen gilt grundsätzlich: Im Schadensfall steht die Regulierung des Schadens an allerletzter Priorität. ZUERST wird immer sämtliches Kleingedruckte durchforstet, um eine Möglichkeit zu finden, NICHT zu zahlen! Das gilt selbstverständlich auch bei Haftpflichtschäden.


    WENN Du das Kleingedruckte Deines Vertrages gar nicht KENNST, vor allem nicht die Pflichten, die sich daraus für den Versicherungsnehmer ergeben, woher weißt Du dann, dass ein "beliebiger Fahrer" fahren darf.


    Entweder liegt Dir die Police vor, dann lies sie. Oder sie liegt Dir nicht vor, dann kann niemand den Sachverhalt beurteilen, außer der Versicherung im Schadensfall, denn die hat ihre Bedingungen vorliegen ...


    Gruß
    Lisa

    Re: Fahren mit dem Kfz, das auf einen Verstorbenen zugelassen und versichert ist


    Hallo Martin

    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    In der Versicherungspolice gibt es keine Einschränkungen auf einen bestimmten Fahrer bzw. Fahrerkreis.


    Demnach liegt die Versicherungspolice vor. Falls die Versicherungsbedigungen nicht vorliegen, würde ich versuchen, die entweder von der Homepage oder über den Versicherungsvertreter unverfänglich zu beschaffen. Alles andere ist Glaskugellesen.


    Gruß
    Lisa

    Hallo,


    ich suche zum sporadischen Surfen mit dem Laptop so etwas wie Websessions im eplus-Netz, soll prepaid sein. Ich seh überall nur Tarife, die ein bestimmtes Inklusivvolumen haben und danach die Geschwindigkeit drosseln.


    Ich suche im Prinzip die Möglichkeit zur sporadischen Nutzung. Falls das Inklusivolumen nicht reicht, möchte ich gleich die nächste "Websession" buchen können.


    Es soll definitiv im E-Plus-Netz sein, weil der Mast in 100 m Sichtweite steht!


    Kennt jemand so etwas?


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    ... aber ich stelle den Konkursverwalter auf die gleiche Ebene, wie den Geschäftsführer einer Pleitefirma. Ein Konkursverwalter versucht herauszupressen, was er kann und dann wird die Firma an die Wand gefahren.


    Es gibt schon einen kleinen Unterschied. Der Geschäftsführer hat die Fa. an die Wand gefahren. Der Konkursverwalter wird vom Gericht beauftragt, so viel Vermögen wie möglich zu retten, um es dann gleichmäßig auf alle Gläubiger zu verteilen. Er hat mit dem Unternehmen an sich nichts zu tun und fährt es auch nicht gegen die Wand, das ist lange vorher passiert.


    Mit dem Erwerb eines Gutscheins machst Du Dich zum Gläubiger. Das muss man immer vorher bedenken, egal wie groß und solide einem das Unternehmen vorkommt.


    Gruß
    Lisa