Beiträge von lisari

    Genau, ich habe hier auch DSL 2000 RAM (ist das Maximum). Es ist zwar LTE verfügbar, aber die Drosselung bei 15 GB schreckt mich ab. Da bleibe ich bei DSL 2000 RAM, da weiß ich, was ich habe. Ich finde es trotzdem frech, dass man, WEIL nur DSL 2000 RAM verfügbar ist, für den Anschluss 34,95 € zahlt (Call & Surf Basic Universal) und noch immer keine Festnetzflat hat. Die Festnetzflat wäre erst im "Comfort" drin, den kriege ich jedoch nicht, weil ja nicht schneller als 2000 geht. Man müsste also LTE nehmen, um die Festnetzflat drin zu haben. Das seh ich nicht ein, da bleib ich bei DSL 2000.


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von DonnyD
    Die hatten nachdem ich auch gekündigt haben, mir die GG Reduzierung angeboten und den Funk Tarif, bloß das Modem sollte noch mit 4,95 € im Monat dazu kommen.
    10 GB mit Funk und danach nur eine 1000 DSL Leitung für knapp 39 € ist echt happig.


    Laut Telekom ist die Reduzierung nicht auf 1000 DSL, sondern:


    Zitat

    Ab einem übertragenen Datenvolumen von 10 GB bei Call & Surf Comfort via Funk S wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs für den Rest des Monats auf max. 384 KBit/s für den Downstream und 64 KBit/s für den Upstream begrenzt. Die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgt durch die Option „SpeedOn“ (für 10 GB zu 14,95 €). Das zusätzliche Datenvolumen gilt maximal bis zum Ende des Monats. Eine Mehrfachbuchung der Option SpeedOn pro Monat ist möglich.


    Es geht offenbar nur darum, möglichst viel SpeedOn zu verkaufen! Eine Drossel auf 384 k und 64 k für den Upload ist wirklich frech.


    In dem Link hier kostet der Tarif S für Neukunden offenbar 34,95€, also lass Dich mit der Frist nicht veräppeln:


    Call & Surf via Funk


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von seaman100
    So, ich hatte meiner Vertrag gekündigt, Bestätigung erhalten, dort angerufen und nun reduziert sich der Betrag nach 24 Monaten von 34,95 auf 29,95 Euro.


    Gilt das eigentlich als Alt- oder als Neuvertrag, also sprich: Handelt man sich mit der Kündigung und anschließenden Rücknahme einen Drosselvertrag ein?


    Gruß
    Lisa

    mulda:

    Zitat

    Original geschrieben von mulda
    Bisher habe ich nur eine Amazon CC. Von der Hotline hatte ich die Aussage erhalten, dass man grundsätzlich wohl schon eine zweite Karte bekommen kann, allerdings ohne 30 EUR Startguthaben (logisch) und unter einem komplett separaten Konto (das ist ja, was ich will).


    Interessant, aus den FAQ Amazon KK scheint mir das Gegenteil der Fall zu sein:

    Zitat

    Was geschieht, falls ich versehentlich die Amazon.de VISA Karte doppelt beantrage?
    Sobald Sie Ihre Amazon.de VISA Karte online bestellt haben, ist eine weitere Beantragung nicht mehr möglich.


    Kann ich die Amazon.de VISA Karte ein zweites Mal beantragen, wenn ich bereits eine Amazon.de VISA Karte hatte?
    Sie können die Amazon.de VISA Karte grundsätzlich nur einmal beantragen. Haben Sie allerdings zwischenzeitlich Ihre Amazon.de VISA Karte gekündigt und wollen nun doch die Vorteile der Amazon.de VISA Karte nutzen, können Sie die Kreditkarte auch ein zweites Mal beantragen. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass die Startgutschrift nur einmal pro Kunde gewährt wird und der Jahreskartenpreis bereits für das erste Jahr anfällt.


    Zitat

    Original geschrieben von mulda
    Aber wenn du geschäftliche Buchungen direkt über die Goldvisa machst verzichtest du doch auf jeden Bonus, oder?


    Ja, und zwar bewusst. Auf der geschäftlichen Karte müsste der Bonus versteuert (!) werden. Das schenke ich mir, zumal es bei mir nicht so große geschäftliche Umsätze sind.

    Zitat

    Würdest du eine 2. Amazon CC nehmen, wenn es geht?


    Man darf die Amazon KK nicht geschäftlich nutzen! Quelle: AGB Amazon KK

    Zitat

    Ferner ist die Verwendung der Karten für den Karteninhaber beschränkt auf Verfügungen, die er im Rahmen der privaten Nutzung tätigt. Die Karten dürfen nicht verwendet werden von Unternehmen, juristische Personen oder Personen, die Produkte zur geschäftlichen oder institutionellen Nutzung oder zu Wiederverkaufszwecken erwerben.


    Das ist ziemlich eindeutig. Als "Ersatz" könnte man die air berlin Visa inkl. Girocard nehmen, die darf geschäftlich genutzt werden, ist aber für meine Zwecke zu teuer, lohnt sich bei mir nicht.


    Zitat

    Ich bin da etwas ordnungsfanatisch, wenn ich mal steuerlich geprüft werde, soll das Finanzamt auch nur geschäftliche Kontoauszüge sehen und keine Privatsachen. Ja, klar, 1-2 Buchungsposten sind kein Problem, aber da geht es mir eher ums Prinzip.


    Ganz genau. Ich habe auf der geschäftlichen Kreditkarte etwa 1 bis 2 Posten "Privatentnahme", einmal Barabhebung, einmal private Kreditkarte. Da sieht das Finanzamt nur die Tatsache, dass ich Privatentnahmen getätigt habe, was auch sehr gut ist. Da sieht man, wovon ich lebe. Ob die Privatentnahmen nun vom Girokonto, aus der Kasse oder von der Kreditkarte abgehen, ist ja schnuppe. Da es sowieso monatlich mindestens eine Privatentnahme geben sollte, alles in Ordnung.


    Gruß
    Lisa

    mulda:


    Meine Konstellation sieht so aus:


    Geschäftlich: Barclay GoldVisa


    Privat: Amazon Visa, Abrechnung erfolgt auf das Maestro-Konto der Barclay GoldVisa. Diese eine (!) Buchung wird dort als "Privatentnahme" verbucht. Barabhebungen mit der GoldVisa werden auch als "Privatentnahme" verbucht.


    2 Barclaycards braucht man damit schon mal nicht unbedingt. Amazon-Bonus bleibt damit privat. Private Einkäufe mit Amazon Visa + Girocard, geschäftliche Einkäufe mit Barclay GoldVisa und Maestro.


    Hast Du auch 2 Amazon-Visa, wie geht das? Die wird doch nur einmal pro Person ausgestellt.


    Gruß
    Lisa

    Wenn ich das richtig verstanden habe, kostete die Mastercard auch vorher 0 € Jahresgebühr, allerdings eine "Ausgabegebühr" von 48,..€. Man hat also jetzt im Aktionszeitraum die Ausgabegebühr" wegfallen lassen. Möglicherweise kommt die danach wieder? ... Nach meinem Verständnis kann jedoch nicht einfach eine "Jahresgebühr" danach automatisch kommen.


    Gruß
    Lisa

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Nicht alle Funktionen eines Girokontos sind damit möglich, z.B. fehlt die Möglichkeit der Lastschrift-Belastung, d.h. man kann von dem Konto nicht abbuchen lassen.


    Das würde den Sinn sehr einschränken, hat sich wohl (jetzt?) geändert:

    Zitat

    Kann ich von meinem FidorPay-Konto Lastschriften einziehen lassen?


    Ja. Bietet Ihnen ein Händler das Lastschriftverfahren mittels Einzugsverfahren an, können Sie als Einzugskonto Ihr FidorPay-Konto zur Abbuchung anfallender Rechnungen angeben. Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach erfolgreicher Legitimation Ihre FidorPay-Kontonummer erhalten und erst ab diesem Zeitpunkt das Lastschriftverfahren nutzen können.


    Quelle: FAQ Fidor


    Danach sollte es doch möglich sein.


    Gruß
    Lisa