Hallo,
Arbeitsgericht ist in solchen Fällen meist SINNLOS und kostet höchstens unnötig Geld.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
1. Die Firma ist wirklich insolvent. Dann soll der Chef den Namen des Insolvenzverwalters und das Aktenzeichen des Insolvenzgerichts benennen. Mit dem Aktenzeichen SOFORT zum Arbeitsamt gehen, dort arbeitslos melden und Insolvenzausfallgeld beantragen. Macht sich auch sehr gut, wenn alle Mitarbeiter gemeinsam beim Arbeitsamt erscheinen. Beim Beantragen von Insolvenzausfallgeld "Einen Vorschuss beantragen" ankreuzen und auch den Antrag für den Vorschuss verlangen und mit ausfüllen.
Außerdem natürlich gleich Arbeitslosengeld mit beantragen, logisch.
2. Die Firma hat noch nicht Insolvenz angemeldet. In dem Fall: Alle (oder mehrere) Mitarbeiter gehen gemeinsam zum Insolvenzgericht und stellen dort Insolvenzantrag, WEIL sie seit 2 bis 3 Monaten keine Gehälter mehr erhalten. Auch hier ist es sehr hilfreich, wenn mehrere/alle Mitarbeiter dort gemeinsam erscheinen. Sich dann sofort das Aktenzeichen des Gerichts geben lassen - und weiter wie unter 1., zum Arbeitsamt, arbeitslos melden und Insolvenzausfallgeld beantragen.
Damit kriegt man wenigstens die 3 rückständigen Monate noch sein Geld und ab dem Zeitpunkt dann wenigstens auch Arbeitslosengeld.
DANACH auf die Suche nach einem neuen Job machen.
SOLLTE die Firma nicht insolvent sein und ihre Mitarbeiter bloß vera....en wollen (um z._B. an anderer Stelle mit der gleichen Firma neu anzufangen), ist so ein Insolvenzantrag der Arbeitnehmer äußerst hilfreich. Habe ich selbst so gemacht:
Erst rannte ich 3 Monate meinem Geld hinterher. Dann zum Insolvenzgericht und Insolvenzantrag gestellt. Am nächsten Tag rief mein Chef an und bot an, dass ich das rückständige Gehalt bar abhole, DAMIT ich den Insolvenzantrag zurücknehme. Das habe ich dann auch gemacht, aber natürlich erst, nachdem ich die volle Summe erhalten hatte.
Gruß
Lisa