Beiträge von lisari

    Hallo,


    Arbeitsgericht ist in solchen Fällen meist SINNLOS und kostet höchstens unnötig Geld.


    Es gibt nur zwei Möglichkeiten:


    1. Die Firma ist wirklich insolvent. Dann soll der Chef den Namen des Insolvenzverwalters und das Aktenzeichen des Insolvenzgerichts benennen. Mit dem Aktenzeichen SOFORT zum Arbeitsamt gehen, dort arbeitslos melden und Insolvenzausfallgeld beantragen. Macht sich auch sehr gut, wenn alle Mitarbeiter gemeinsam beim Arbeitsamt erscheinen. Beim Beantragen von Insolvenzausfallgeld "Einen Vorschuss beantragen" ankreuzen und auch den Antrag für den Vorschuss verlangen und mit ausfüllen.
    Außerdem natürlich gleich Arbeitslosengeld mit beantragen, logisch.


    2. Die Firma hat noch nicht Insolvenz angemeldet. In dem Fall: Alle (oder mehrere) Mitarbeiter gehen gemeinsam zum Insolvenzgericht und stellen dort Insolvenzantrag, WEIL sie seit 2 bis 3 Monaten keine Gehälter mehr erhalten. Auch hier ist es sehr hilfreich, wenn mehrere/alle Mitarbeiter dort gemeinsam erscheinen. Sich dann sofort das Aktenzeichen des Gerichts geben lassen - und weiter wie unter 1., zum Arbeitsamt, arbeitslos melden und Insolvenzausfallgeld beantragen.


    Damit kriegt man wenigstens die 3 rückständigen Monate noch sein Geld und ab dem Zeitpunkt dann wenigstens auch Arbeitslosengeld.


    DANACH auf die Suche nach einem neuen Job machen.


    SOLLTE die Firma nicht insolvent sein und ihre Mitarbeiter bloß vera....en wollen (um z._B. an anderer Stelle mit der gleichen Firma neu anzufangen), ist so ein Insolvenzantrag der Arbeitnehmer äußerst hilfreich. Habe ich selbst so gemacht:


    Erst rannte ich 3 Monate meinem Geld hinterher. Dann zum Insolvenzgericht und Insolvenzantrag gestellt. Am nächsten Tag rief mein Chef an und bot an, dass ich das rückständige Gehalt bar abhole, DAMIT ich den Insolvenzantrag zurücknehme. Das habe ich dann auch gemacht, aber natürlich erst, nachdem ich die volle Summe erhalten hatte.


    Gruß
    Lisa

    The Player:


    Wenn Du uns einen Link gönnst oder wenigstens den Namen nennst, könnte man sich die Bestellungsmodalitäten mal ansehen.


    Hast Du das Kleingedruckte bei der Bestellung gelesen, evtl. ausgedruckt oder wenigstens Screenshots gemacht. Dann sieh nochmal nach, ob es da ein Widerrufsrecht gibt.


    Gruß
    Lisa

    gobbble:


    Wenn man umsteigt und die Maestro behält, ist es natürlich kein Unterschied. Bei Neubeantragung könnte man so theoretisch die dauerhaft beitragsfreie Visa ohne Maestro erhalten, falls irgendjemand die Maestro nicht braucht/nicht haben will, während sie bei der "normalen" Gold Visa offenbar immer dabei ist.


    Zu den Zinsen kann ich aus eigener Erfahrung nichts sagen, da ich nicht von "normal" Gold Visa umsteige (sondern von Platinum komme). Mir ist es beim Kurzantrag eben aufgefallen, dass die Preisverzeichnisse unterschiedlich sind.


    rmol hat ja die mtl. Zinssätze für die beitragsfreie Gold Visa von der Abrechnung gepostet. Um die unterschiedlichen Zinssätze zu verifizieren, wären noch diejenigen von einer "normalen" Gold Visa interessant. Und um zu sehen, ob das auch auf New Visa zutrifft, wäre es nett, wenn man die Angaben von New Visa normal und beitragsfrei hätte. Das könnte ja vielleicht auch jemand sehen, ob sich bei dem Wechsel zur dauerhaft beitragsfreien ganz zufällig diese Zinssätze auf der Abrechnung geändert haben.


    Gruß
    Lisa

    rmol:


    Das wär natürlich möglich. Dagegen spricht jedoch, dass auf beiden Preisverzeichnissen unten explizit steht:


    Stand: Januar 2012


    Das steht auf dem zugeschickten Ausdruck und dem Scan von speeny genau wie auf dem derzeit online einsehbaren Preisverzeichnis (wie oben verlinkt). Beide Verzeichnisse haben also den gleichen Zeitpunkt-Stand.


    Wäre noch interessant, ob das mal jemand bei der New Visa auch checken kann.


    Das würde auch das unterschiedliche Verhalten der Hotliner bei Anfragen zur Umstellung erklären: Wenn der Hotliner sieht, aha, es ist ein Kunde, der sowieso im normalen Maß Visa-Umsätze macht und die 3.000 jährlich in der Vergangenheit locker erreicht hat, dann bietet er selbstverständlich dauerhaft beitragsfrei an (war bei mir so, der Hotliner hat es mir von allein angeboten!). Macht der Kunde hingegen hauptsächlich Maestro/Bargeld-Umsätze, könnte er weniger entgegenkommend sein.


    Gruß
    Lisa

    Hallo,

    Zitat

    Original geschrieben von speeny
    Zitat: Original geschrieben von gobbble
    Kann man irgendwo das Preisverzeichnis für die dauerhaft kostenlose Barclaycard Gold ausdrucken?


    Nö, gibbet laut Hotline nicht. Einziger Unterschied zum regulären PLV sei der Jahresbeitrag, und dass der dauerhaft entfällt, steht ja auf dem Antragsformular.


    Das stimmt nicht ganz. Das Preisverzeichnis der normalen Gold Visa findet sich hier:


    [url=http://www.barclaycard.de/media/de_form_price_gold_visa_v10,7329,10.pdf]Preise Gold Visa[/url]


    Das der Gold Visa dauerhaft beitragsfrei hast Du ja freundlicherweise hochgeladen:


    Preisverzeichnis Gold Visa dauerhaft beitragsfrei


    Außer dem Beitrag unterscheiden sich auch die Zinsen, falls man doch mal Teilzahlung nimmt:


    "normale" Gold Visa: 15,36 % bei Karteneinsatz und Überweisung, 17,09 % bei Bargeld, eff. Jahreszins: 16,49%


    "beitragsfreie" Gold Visa: 16,23% Karte/Überw., 17,94 % bei Bargeld, eff. Jahreszins: 17,49 %


    Außerdem ist die Maestro-Karte bei "normal" inklusive, bei "beitragsfrei": beitragsfrei.


    Wer also bereits eine Gold Visa nutzt und die Beitragsfreiheit mit den Umsätzen sowieso erreicht, hat doch die besseren Bedingungen, falls er mal die Teilzahlung nutzt.


    Ich habe so eine Ahnung, dass ein ähnlicher Effekt auch bei der New Visa (normal) vs. New Visa dauerhaft beitragsfrei besteht.


    Gruß
    Lisa