Beiträge von booner

    Bin leider immer noch nicht schlauer:confused:


    Folgendes Szenario: T610, WAP over GPRS mit APN wap.viaginterkom.de als einziges Datenkonto. Kein CSD, kein Internet über GPRS.


    Nun gehe ich auf die Seite von SonyEricsson, und kann mir dort so schöne Sachen wie Bilder, Töne oder Schemata für mein T610 runterladen, bzw. Bilder in den WAP-Browser laden und dann einfach speichern.


    Ist das mit o.g. Konfiguration nun in der WAP-Flat inklusive oder nicht?
    Kann das T610 eine GPRS Internetverbindung aufbauen, wenn kein entsprechender APN dafür gespeichert ist?


    So wie ich das verstehe, müsste doch neben WAP over GPRS noch ein zweites Datenkonto mit dem Internet-APN angelegt sein, damit das T610 eine GPRS-Internet Verbindung starten kann. Oder versteckt sich der Internet-APN irgendwo im WAP over GPRS Konto:confused: :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von Glamourbabe
    Der Käufer geht ja davon aus, die "unzensierte" Fassung zu bekommen; ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass die Verkäuferin die Neuauflage bekommen wird. Der Käufer wird ja dann wohl vom Vertrag zurücktreten dürfen, oder?


    Eine Auslegung des Angebots der Verkäuferin dürfte wohl daraufhin hinauslaufen, dass sie die "ungekürzte Version", also eines der ersten 200.000 Bücher zum einem Preis von 20€ verkaufen möchte.


    Die Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung erfolgt nach dem objektivierten Empfängerhorizont. Es ist darauf abzustellen, wie der Käufer als Erklärungsempfänger nach dem ihm bekannten Umständen die Erklärung verstehen durfte.
    Dazu muss sich nun also vorstellen, wie ein objektiver, verständiger und durchschnittlich informierter Beobachter das Angebot der Verkäuferin verstehen würde.


    Und der kann es wohl nur dahingehend verstehen, dass er für 20€ eines der "raren" Exemplare kaufen kann. Er muss nicht wissen, dass die Verkäuferin evtl. gar kein solches Exemplar mehr beschaffen kann, weil sie, wie bei den Zahlungsinformationen unten angegeben, noch auf die Auslieferung vom Verlag wartet. Das wäre zuviel erwartet vom durchschnittlichen Verbraucher...



    Die Verkäuferin hat folglich aus Kaufvertrag die Pflicht, ein Exemplar der 1. Auflage an den Käufer gegen Kaufpreiszahlung zu liefern und zu übereignen.


    Sollte ihr dies nicht möglich sein, da der Verlag nur noch "gekürzte" Exemplare der 2. Auflage an sie liefert, könnte ihr evtl. ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen, aufgrunddessen der Käufer vom KV zurücktreten kann.


    Sollte die Vk ein Buch der 2. Auflage liefern, hätte der Käufer natürlich Ansprüche aus Mängelhaftung, wenn man das Fehlen der entsprechenden Passagen denn als Sachmangel ansehen will. Da der Vk die Nacherfüllung schwerfallen sollte, kann der Käufer dann ebenfalls vom KV zurücktreten.


    Zitat


    Man kann das sehen wie man will, aber der Mann weiß sich zu vermarkten - sei es durch sein Auftreten bei DSDS oder den verschiedenen Werbespots, bis hin zu seinen Biografien - da erreicht er schon fast Kultstatus.


    Das kann er sehr wohl. Er schaffts dafür ja sogar, sich den pint zu brechen:D


    Wahrscheinlich werden am Monta die EVn aufgehoben, weil alles Marketingstrategie war:p

    mal kurz OT:


    geWAPpnet: Dickes Lob für deine tolle Seite:top:
    Ich wusste nicht, dass WAP so vielseitig sein kann...



    Du verlinkst ja u.a. auf t-info. Dort kann man ja LBS nutzen, z.B. für Apotheken etc.
    Da kommt dann eine Seite, wo man sich mit der Lokalisierung durch t-mobile einverstanden erklären soll.


    1. Wie kann mich T-Mobile bitte orten, wenn ich mit meiner o2-Karte surfe
    :confused:


    2. Wenn die Lokalisierung möglich ist, dann müsste das Ganze doch unter die o2 WAP-Flat fallen, oder:confused:

    Zitat

    Original geschrieben von Glamourbabe
    zu booner´s Link:
    Ist das überhaupt rechtens, dass das Mädel ein Buch verkauft, welches sich noch nicht reell in ihrem Besitz befindet? Sie schreibt ja ganz unten, dass sie das Buch verschickt, sobald sie es vom Verlag bekommt... :confused: .



    Ja, dank des Abstraktionsprinzips im Deutschen Recht ist das problemlos möglich.
    Wenn du bei ihr kaufst, gehst du ein (schuldrechtliches) Verpflichtungsgeschäft ein, d.h. du und die Verkäuferin verpflichten sich zur späteren Übereignung von Geld und Ware.


    Der Austausch der Leistungen beim Kauf erfolgt dann in 2 (sachenrechtlichen) Verfügungsgeschäften, also der Übereignung des Geldes und der Ware.


    Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind rechtlich voneinander getrennt.
    Sie kann also ohne weiteres eine Buch verkaufen, welches sich nicht in ihrem Eigentum oder Besitz befindet.


    Allerdings weiss ich nicht, wie sie vom Verlag noch eine "ungekürzte Version" beschaffen will:confused: