ZitatOriginal geschrieben von NoNick
er beruft sich auf die Ebay AGB´s und das deutsche Recht.
Ist das korrekt? Oder kann ich auf den Kauf bestehen?
Ja, das ist korrekt so.
Er muss auch nicht vom Kauf zurücktreten, da rechtlich gar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, nur nach der "ebay-Routine".
Du kannst den Käufer nicht mehr an seiner dir gegenüber abgegebenen Gebotserklärung festhalten. Du hast ihm quasi über das Instrument ebay mitgeteilt, dass ein anderer Bieter dir vor Auktionsablauf den Abschluss eines Kaufvertrages zu einem höheren Preis angeboten hat.
Einerseits kannst/musst du davon ausgehen, dass der Bieter ebay-AGB konform bietet. Andereseits darf der Bieter dein Angebot, also deine Auktion, als ebay-AGB konform verstehen. D.h. also, der Käufer hat deine Auktion so verstanden, dass du ihn nicht mehr an seinem Gebot festhalten willst, wenn er einmal überboten wurde, also wenn du ihm mitteilst, dass dir anderweitig der Vertragsschluss zu einem höheren Kaufpreis angeboten wurde.
Und genau das ist hier der Fall:
Ebay hat dem Bieter in deinem Auftrag eine aktualisierte Gebotsübersicht übermittelt, aus welcher hervorgeht, dass anderweitig ein höheres Gebot vorliegt.
Und genau ab diesem Zeitpunkt ist der zuletzt Höchstbietende nicht länger an seine Willenserklärung gebunden.
Egal ob der ihn Überbietende später sein Gebot zurückzieht oder nicht.
Du kannst also hier vom "Käufer" nicht Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Ware verlangen.
Gruss Nick