Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von NoNick
    er beruft sich auf die Ebay AGB´s und das deutsche Recht.


    Ist das korrekt? Oder kann ich auf den Kauf bestehen?


    Ja, das ist korrekt so.


    Er muss auch nicht vom Kauf zurücktreten, da rechtlich gar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, nur nach der "ebay-Routine".



    Du kannst den Käufer nicht mehr an seiner dir gegenüber abgegebenen Gebotserklärung festhalten. Du hast ihm quasi über das Instrument ebay mitgeteilt, dass ein anderer Bieter dir vor Auktionsablauf den Abschluss eines Kaufvertrages zu einem höheren Preis angeboten hat.


    Einerseits kannst/musst du davon ausgehen, dass der Bieter ebay-AGB konform bietet. Andereseits darf der Bieter dein Angebot, also deine Auktion, als ebay-AGB konform verstehen. D.h. also, der Käufer hat deine Auktion so verstanden, dass du ihn nicht mehr an seinem Gebot festhalten willst, wenn er einmal überboten wurde, also wenn du ihm mitteilst, dass dir anderweitig der Vertragsschluss zu einem höheren Kaufpreis angeboten wurde.


    Und genau das ist hier der Fall:
    Ebay hat dem Bieter in deinem Auftrag eine aktualisierte Gebotsübersicht übermittelt, aus welcher hervorgeht, dass anderweitig ein höheres Gebot vorliegt.
    Und genau ab diesem Zeitpunkt ist der zuletzt Höchstbietende nicht länger an seine Willenserklärung gebunden.
    Egal ob der ihn Überbietende später sein Gebot zurückzieht oder nicht.


    Du kannst also hier vom "Käufer" nicht Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Ware verlangen.



    Gruss Nick

    Das ist aber nicht der einzige Weg.


    Als das T260 hier in D eingeführt wurde, war das mit einem GPRS-Feldtest durch T-Mobile.


    Damals gab es etliche Leute im Usenet, die den NM beim T260 freigeschaltet hatten.


    Soweit ich es noch in Erinnerung habe, mit der emulierten Karte und einem Programm namens asim.exe


    Leider weiss ich nicht mehr mehr:confused:



    Gruss Nick

    Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Ersteres.


    Also bekommst du sozusagen eine Gutschrift mit dem Hinweis KTO.BLZ oder Empfänger falsch.


    Ich meinte dass Ganze eher aus "Verkäufersicht".
    Also sehe ich es als eigenen Vorgang auf meinem Auszug, wenn ein einmal gutgeschriebener Betrag wieder zurückgebucht wird?

    Hallo,


    taucht die Rückbuchung bei fehlender Übereinstimmung zw. Kontoinhaber/Kontonummer als eigener Vorgang auf dem Kontoauszug auf, d.h. ich kann mit Datum auf dem Auszug sehen, welcher Betrag zurückgebucht wurde?


    Oder wird einfach die ursprüngliche Gutschrift des Betrages "zurückgenommen", d.h. verschwindet wieder vom Kontoauszug und es taucht kein neuer Vorgang mit der Rückbuchung auf?


    Letzteres wäre ziemlich bescheiden, man müsste ständig die Höhe seines Kontostandes überwachen, damit eine Rückbuchung auffallen würde.



    Gruss Nick