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Zitat
Original geschrieben von suikoden
Wie funktioniert das Ganze?
Als Student sollte man doch auch des Lesens mächtig sein? Warum meinst du gibt es diesen Thread hier?
Aber mal in Kurzform, nicht dass dir die zehn Tage davonlaufen:
1. Du meldest dich mit deinem VF50 bei "Mein VF" auf http://www.vodafone.de an.
2. Mit dem werbenden Vertrag/ Callya dasselbe, auch für Vodafone Stars anmelden
3. Unter dem Punkt Freundschaftswerbung gibst du, während du mit den Daten des VF50 eingeloogt bist, die original VF-Rufnummer des anderen Vertrags, der anderen Callya an, die dich wirbt. Diese muss vor Aktivierung des VF50 schon bestanden haben.
4. Das Ganze muss binnen 10 Tagen seit Aktivierung des VF50 geschehen.
5. Der anderen Karte werden 5000 Stars gutgeschrieben.
6. Die 5000 Stars lassen sich nun auf eine Paybackkarte deiner Wahl übertragen und in der Folge deswegen 50€ auszahlen.
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Dito, habe es gerade nochmal getestet. In Sachen Kompetenz kann NM ja auch nur aufschauen, also warum nicht im Forum dazulernen 
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Das Problem ist, dass sich in der Praxis wenige Postzusteller an die Vorgabe halten, den Einwurf erst zu quittieren, wenn er erfolgt ist. Wie man es von DHL & Co. kennt, wo aus Zeitersparnisgründen die "nicht angetroffen" Karten vorab ausgefüllt und dann statt Paketen eingworfen werden machen es die Briefzusteller auch oft vorab.
Siehe dazu LG Potsdam Urteil vom 27.07.2000 Az: 11 S 233/99.
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Zitat
Original geschrieben von Siemensanier
booner
Ist an dem Autoreplay deine Nachricht nochmals als Kopie angefügt?
Ich halte es immernoch so, wichtige fristbezogene Schriftstücke per Einwurfeinschreiben mit Adressen-Fensterumschlag zu versenden. So kann mir niemand den Inhalt des Schriftstücks bestreiten.
Siemensanier
Ja, wird zitiert.
Einwurfeinschreiben ist übrigens nicht viel "zuverlässiger" als einfacher Brief.
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BTW: Neckermann schickt gleich ein Autoreply für emails an die service@neckermann.de. D.h. das Geld für ein Einschreiben kann man sich sparen...
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mit diesem verein sollte man ausschließlich schriftlich kommunizieren...
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Nein, Zinsen sind ab dem ersten Cent hinzuzurechnen.
Ist das ein Schatzbrief Typ B? Dann muss der Zinsgewinn in voller Höhe wohl in dem Veranlagungszeitraum versteuert werden, in den die Ausschüttung fällt.
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Du weißt, dass der AN-Anteil der SV-Beiträge deines Nebenjobs neuerdings nicht mehr für die Ermittlung des Grenzbetrages berücksichtigt werden? D.h.. du kannst grob 20% vom Einkommen abziehen.
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Achtung: Mal wieder Trojanermails "von" ebay
Gerade doppelt hier aufgeschlagen:
Zitat
Betreff: Ihre Ebay E-Mail wurde geandert
eBay-Hinweis zu geänderter E-Mail-Adresse
Hallo sehr geehrter Ebay Mitglied,
Vielen Dank für Ihren Antrag auf Änderung Ihrer E-Mail-Adresse. Anleitungen zur Durchführung der Änderung wurden an Ihre neue E-Mail-Adresse gesendet.
Falls die Email Adressen nicht von Ihnen geändert wurde dann führen Sie sofort Schritte aus die in dem beigelegtem Dokument beschrieben sind!
Sobald der Vorgang abgeschlossen ist, werden Ihre E-Mails bezüglich eBay nicht mehr an diese E-Mail-Adresse weitergeleitet.
Wenn Sie diese Änderung nicht vorgenommen haben, fragen Sie bitte zuerst Familienmitglieder und andere Personen, die evtl. Zugang zu Ihrem
Mitgliedskonto haben. Wenn Sie glauben, dass eine nicht autorisierte Person Ihre E-Mail-Adresse geändert hat dann führen Sie sofort Schritte aus die in dem beigelegtem Dokument beschrieben sind!
Vielen Dank,
eBay
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Lt. Kaspersky 6 Trojan.Win32.VB.amd attached.