Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von suikoden
    Wie funktioniert das Ganze?


    Als Student sollte man doch auch des Lesens mächtig sein? Warum meinst du gibt es diesen Thread hier?


    Aber mal in Kurzform, nicht dass dir die zehn Tage davonlaufen:


    1. Du meldest dich mit deinem VF50 bei "Mein VF" auf http://www.vodafone.de an.
    2. Mit dem werbenden Vertrag/ Callya dasselbe, auch für Vodafone Stars anmelden
    3. Unter dem Punkt Freundschaftswerbung gibst du, während du mit den Daten des VF50 eingeloogt bist, die original VF-Rufnummer des anderen Vertrags, der anderen Callya an, die dich wirbt. Diese muss vor Aktivierung des VF50 schon bestanden haben.
    4. Das Ganze muss binnen 10 Tagen seit Aktivierung des VF50 geschehen.
    5. Der anderen Karte werden 5000 Stars gutgeschrieben.
    6. Die 5000 Stars lassen sich nun auf eine Paybackkarte deiner Wahl übertragen und in der Folge deswegen 50€ auszahlen.

    Das Problem ist, dass sich in der Praxis wenige Postzusteller an die Vorgabe halten, den Einwurf erst zu quittieren, wenn er erfolgt ist. Wie man es von DHL & Co. kennt, wo aus Zeitersparnisgründen die "nicht angetroffen" Karten vorab ausgefüllt und dann statt Paketen eingworfen werden machen es die Briefzusteller auch oft vorab.


    Siehe dazu LG Potsdam Urteil vom 27.07.2000 Az: 11 S 233/99.

    Zitat

    Original geschrieben von Siemensanier
      booner
    Ist an dem Autoreplay deine Nachricht nochmals als Kopie angefügt?
    Ich halte es immernoch so, wichtige fristbezogene Schriftstücke per Einwurfeinschreiben mit Adressen-Fensterumschlag zu versenden. So kann mir niemand den Inhalt des Schriftstücks bestreiten.


    Siemensanier


    Ja, wird zitiert.


    Einwurfeinschreiben ist übrigens nicht viel "zuverlässiger" als einfacher Brief.

    Nein, Zinsen sind ab dem ersten Cent hinzuzurechnen.


    Ist das ein Schatzbrief Typ B? Dann muss der Zinsgewinn in voller Höhe wohl in dem Veranlagungszeitraum versteuert werden, in den die Ausschüttung fällt.

    Du weißt, dass der AN-Anteil der SV-Beiträge deines Nebenjobs neuerdings nicht mehr für die Ermittlung des Grenzbetrages berücksichtigt werden? D.h.. du kannst grob 20% vom Einkommen abziehen.

    Achtung: Mal wieder Trojanermails "von" ebay


    Gerade doppelt hier aufgeschlagen:



    Lt. Kaspersky 6 Trojan.Win32.VB.amd attached.