Original geschrieben von mannesmann
Ich habe mich nicht richtig ausgedrückt, er muss nacherfüllen. RICHTIG, ABER wenn der Mangel "nicht erheblich" ist bzw. die Neulieferung unzumutbar ist usw., dann geht das Wahlrecht des Käufers unter!
Der Verkäufer kann dann "wählen", also er kann genau das Gegenteil machen von dem was der Käufer wollte. Mit anderen Woerten der Verkäufer wählt die Nachbesserung = Reparartur.
Also es geht hier nicht darum ob dem Käufer ein Wahlrecht zusteht, das ist wie geschrieben gesetzlich geregelt!
Wichtig ist, ob der Mangel nicht "unwesentlich" ist, d.h. ob er wirklich "so schlimm" ist. Es ist also ein Interessensabwägung zwischen Käufer und Verkäufer vorzunehmen. Wenn der Mangel in keinem Verhältnis zum Wert des Gerätes steht (einfach ein Witz ist), dann kann der Verkäufer die Wahl der Neulieferung verweigern und statt dessen reparieren!
Und dieses Knarzen ist in meinen Augen einfach ein Witz. Ob es jetzt mehr oder weniger knarzt. Das berechtigt meiner Ansicht nach nicht zu einer Neulieferung. Du bist da sicher anderer Ansicht. 
Naja ich hoffe, ihr könnt euch trotzdem einigen!
P.S. Wenn dich der Mangel so sehr stört, besteht noch die Möglichkeit eines Widerrufes (Frist)?