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Original geschrieben von DaRappa
Sorry, ich kann nicht nachvollziehen was du über mich schreibst.
Ich werde den Sachverhalt hier im Einzelnen schildern, da ich keinerlei Unwahrehiten verbreit. Ich "duze" in solchen Angelegenheiten ungerne, da wir hier aber in einem Forum sind, wo das usus ist, und "Du" es auch tust, mache ich es jetzt der Einfachkeit halber auch. Ich werde, um meine Schilderung zu belegen, passagenweise aus deinen emails an mich zitieren, natürlich ohne persönliche Daten. Wenn du etwas dagegen hast, lass es mich bitte wissen.
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Du hast ein Handy bei uns gekauft, und hast es an einen Nokia Servicepartner versendet. Auch diesem Service hast du die Frist gesetzt. Ich habe von dir kein Schreiben bekommen ( wie bereits mehrfach mitgeteilt )
Das ist soweit zutreffend.
An die Fa. Radio Frank habe ich auf deine ausdrückliche Anweisung hin versendet.
Ich habe dir vorher per email den Sachverhalt ausfürhrlich geschildert. Daher finde ich es schon frech, dass du mir dies nun als "Fehler" anlasten willst.
Um mich zu entlasten, hier die entsprechende Anweisung, die meiner Lieferung des E65 beilag:

Hier meine erste email an dich in dieser Mangelsache:
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Hallo,
Ich habe bei euch letzte Woche ein Nokia E65 mit VF50 Student erworben.
Leider weist das gelieferte E65 Mängel auf:
1. Die linke Gehäusehälfte (nicht der Slider!) hat auf Höhe der Mitte des Displays ein erhebliches Spiel (geschätzte 2mm), so dass dort die Gehäusehälfte schon bei leichtem Druck einfedert und das E65 in der Folge bei Bedienung permanent knarzt. Auf der rechten Seite besteht dagegen überhaupt kein Spiel.
2. Die #-Taste besitzt nicht die ihr zugewiesene "Lautlos-Funktion". Laut BDA soll - wie bei allen Nokia- eine Umschaltung auf das Lautlos-Profil durch längeres Drücken möglich sein. Ist es aber nicht, egal wielange man # gedrückt hält.
Wie ist das weitere Vorgehen?
Freundliche Grüße,
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Du antwortest:
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Hallo
Das Spiel beim Slider ist bei Nokia wohl üblich. War bei den N80 genauso.
Das Problem mit der Rautetaste ist wohl "normal", tritt wohl bei jedem Gerät auf
Wenn das Gerät getauscht/repariert werden soll, verhalten sie sich bitte nach Beiblatt ( Lag der Handylieferung bei )
mit freundlichen Grüssen
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Mit Beiblatt ist der oben verlinkte Scan gemeint, sonst lag der Lieferung kein Beiblatt bei.
Ich antwortete:
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Hallo,
es handelt sich wie bereits geschrieben NICHT um ein Spiel des Slidermechanismus. Es knarzt rein das Gehäuse oberhalb des Sliders.
Scheinbar wurde hier eine Schraube vergessen oder das Gehäuse ist nicht richtig verclipst. Dass dieser Mangel nicht bauarbedingt auf die die Sliderform des Handys zurückzuführen ist, zeigt auch, das das Nachgeben des Gehäuses nur auf der linken, nicht aber auf der rechten Displayseite gegeben ist.
Das o2-E65 eines Bekannten hat dieses Gehäusespiel nicht ansatzweise.
Ebenso haben andere User auf TT dieses Problem nicht (vgl.
http://www.telefon-treff.de/sh…&perpage=15&pagenumber=29).
Lediglich ein Nutzer, der seine E65 auch von Ihnen hat, klagt über dieses Knarzen.
Bzgl. der Rautetaste: Andere, vor allem ungebrandete E65 besitzen diese Funktion ohne Zweifel (vgl. E65 Testbericht im Nokia Forum bei TT). Dort schaltet die #-Taste binnen 2 Sekunden aufs Lautlos-Profil.
Wie lange würde eine Neulieferung eines mangelfreien E65 dauern? Andernfalls überlege ich, Vermittlungs- und Mobifunkdienstliesutngsvertrag gem. den §§ 312d, 355 BGB zu widerrufen. SIM-Karte wurde noch nicht genutzt.
Mit freundlichen Grüßen,
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Deine Antwort:
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Hallo
Austausch dauert in der Regel nur ein paar Werktage!
mit freundlichen Grüssen
Meine Antwort:
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Hallo,
Wie wäre der Ablauf?
Ich schicke das E65 zwecks Nachlieferung eines mangelfreien E65 im Originalkarton mit sämtlichem Zubehör an
Radio Frank
Pettenkofer Platz 15-16
92334 Berching
oder an Elektrohaus Kurzer? Welchen Versandservice soll ich wählen?
Ich würde auf jeden Fall versicherten Versand mit Einlieferungsbeleg wählen.
Grüße
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Deine Antwort:
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Hallo
Bitte nur das blanke Gerät ohne alles Zubehör mit einer Kopie der Rechnung und einer kurzen Fehlerbeschreibung als versicherter Versand an RadioFrank senden!
mit freundlichen Grüssen
Darauf ich:
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Hallo,
das neugelieferte wird aber wohl eine andere IMEI haben als das bisherige, dann habe ich keinen pasenden Karton dazu?
Darauf du:
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Hallo
Evtl wird das Gerät auch in Stand gesetzt. Sollte das Gerät 1:1 ausgetauscht werden, bekommen sie einen neuen Beleg über welchen sie weitere Garantieansprüche geltend machen können!
mit freundlichen Grüssen
Meine bis dahin letzte email:
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Hallo,
ich übe mein Wahlrecht gem. §§ 437 Ziff. 1, 439 I Alt. 2 BGB auf Nachlieferung eines mangelfreien E65, nicht auf Beseitigung der Mängel am mangelhaften E65 aus.
Ein Instandsetzung kommt für mich ebenso wie der Tausch gegen eine Swap-Unit nicht in Betracht. Aus (leidvoller) Erfahrung mit dem N80 weiß ich, dass solche groben Verarbeitungsmängel durch Reparatur wenn überhaupt nur kurzfristig behoben werden, aber i.d.R. nach einiger Zeit der Benutzung wieder auftreten. Dies führt dann zu ständigen Reklamationen und erneuten Nachbesserungen.
Montagsgerät bleibt leider meist Montagsgerät.
Diesen Aufwand und Ärger möchte ich Ihnen und mir ersparen.
Als Alternative kommt wie bereits erwähnt der Fernabsatzwiderruf der verbundenen Rechtsgeschäfte in Betracht. Hierbei müssten Sie ebenfalls das E65 zurücknehmen.
Ich werde das E65 nachher in einem NSC nochmal äußerlich begutachten lassen, evtl. kann ich Ihnen danach mehr zum Mangel mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
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Aus meinen emails geht sehr wohl hervor, dass ich dich als Verkäufer im Rahmen meiner Mängelrechte, und nicht irgendein NSC im Rahmen der Nokiagarantie in Anspruch nehmen will. Auch geht hervor, dass ich Nacherfüllung in der Varainte der Nachlieferung, nicht in der Variante der Nachbesserung geltend mache. Ich habe mehrmals nachgefragt, ob ich an dich oder an Radio Frank verschicken soll. Auch deswegen, weil ich ein Ersatzgerät will und das wohl von euch rausgeschickt wird.
Also stelle das Ganze nicht in einem falschen Licht dar!
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Auch scheinst du absolut Beratungsimmun zu sein, ich habe dich mehrfach daraufhingewiesen, du sollst bitte bei RadioFrank anrufen, warum dies so lange dauert. Das heisst nicht das ich mich nicht zuständig fühle, aber ich habe keine RMA No. etc
Ich brauche, im Gegensatz zu dir, auch keine rechtliche Beratung in puncto Kauf- oder im speziellen Gewährleistungsrecht. Ich wollte ausdrücklich keine Reparatur, sondern Ersatzlieferung. Ich wollte an dich schicken, du sagt: Schick es auf jeden Fall an Radio Frank.
Ich habe in das Paket an Radio Frank wie gewünscht ein Anschreiben mit Fehlerbeschreibung, Wunsch nach Nachlieferung, Frisetsetzung bis 28.03.07 und Überweisungsaufforderung für die 6,90€ (DHL-Paket).
In der Anweisung, die ihr erteilt habt, sich in Reklamationsfällen direkt an die Fa. Radio Frank zu wenden, kann man ohne weiteres eine nach außen kundgetane Innenvollmacht sehen. Ihr setzt die Fa. Radio Frank zur Gewährleistungabwicklung ein, insoweit ist sie auch eurer Empfangsvertreter i.S.v. § 164 III BGB. Daher gilt die Fristsetzung mit Zugang bei Radio Frank auch als euch zugegangen.
Und ja: Auch dir bzw. der Elektrohaus Kurzer GmbH habe ich direkt eine Frist gesetzt. Ich habe das entsprechend umformulierte Anschreiben an die Fa. Frank (Eure Adresse) zu den beiden Vertragsduplikaten (die man an euch unterschrieben zurückschicken sollte gepackt und in dem von euch mitgelieferten Rückumschlag verschickt. Leider nicht per Einschreiben, das war ein Fehler.
Warum ich dir das vorhin nicht gesagt habe: Bei VF läuft eine Nachforschung im Archiv, ob mein eigenhändig unterschriebenes Vertragsduplikat (Vertragantrag wurde ja nur per Fax gemacht) schon bei denen liegt. Dann hätte ich den Zugang des einfachen Briefs mit Fristsetzung an euch nachgewiesen, den darin waren ja auch die von mir eigenhändig unterschriebenen Vertragsduplikate. Auf einem Hinweiszettel batest du umbaldige Rücksendung, da VF eine original unterschrieben Vertrag hinterlegen will.
Ob dieser Brief nun tatsächlich nicht ankam oder dessen Zugang einfach geleugnet wird, ist fraglich. Aber wie oft gehen Briefe verloren? Zurück zu mir kam er jedenfalls nicht. Übrigens: Beim Eintüten stand meine Freundin neben mir, ebenso wie bei der Aufgabe bei der Post. Wurde gleichzeitig mit dem Paket an Radio Frank aufgegeben! Fotos habe ich davon auch noch.
Wie oben erwähnt: Rechtlich ist es wurscht, die Fristsetzung an Radio Frank (dort nachweisbarer Zugang am 16.03.) gilt wegen § 164 III BGB auch als an euch zugegangen.
[QOUTE]
Hättest du das Gerät an mich zurückgesendet, hättest du 2 Tage später ein neues Gerät gehabt.
Oder du hättest das Gerät zurückgesendet, und wir hätten den Vertrag gecancelt.[/QUOTE]
Hallo? Warum schreibst du mir dann oben zitierte, dem völlig entgegenlaufende emails?
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Das du auch noch Unwahrheiten verbreitest, und die Geschichte künstlich hochspielst, ist eine andere Geschichte.
Ich verbreite hier absolut keine Unwahrheit. Kein einzige!
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Daher wiederholt mein Tip: Frag bei RadioFrank nach,warum das so lange dauert. Wenn es dort länger dauert, lass das Gerät an dich zurücksenden. Sende es zu mir zurück und ich tausche es 1:1 aus. Das kann jawohl nicht so schwer sein. Das hättest du auch sofort so haben können.
Nur zur Info: Wir haben im Servicebereich mehr Personen beschäftigt, als in der Auftragsbearbeitung. Über unseren guten Service auch nach Kauf können sicherlich mehrere Leute hier berichten!
Der nächste Punkt, den du nicht verstanden hast:
Die Frist lief am 28.03.07 fruchtlos ab. Sogar bis heute habe ich weder ein mangelfreies Handy noch meine 6,90 Euro Versand (vgl. § 439 II BGB) wieder.
Daher habe ich am vergangenen Samstag, 31.3., per email mein Schadensersatzverlangen statt der ganzen Leistung (§§ 437 Ziff. 3, 434, 280 I, III, 281 BGB) geltend gemacht, da auf meine angemessenene Fristsetzung hin nicht nacherfüllt worden ist. Sollte dieses Versäumnis die Fa. Frank zu vertreten haben, so müss ihr euch dies gem. § 278 BGB zurechnen lassen.
Ich möchte also auf deutsch nicht mein repariertes Handy zurück, sondern Schadensersatz wegen der mangelhaften Lieferung! Folglich ist der Kaufvertrag rückabzuwickeln. Da du mein Verkäufer bist, bist auch alleine du mein Ansprechpartner.
Weiterhin habe ich um das weitere Vorgehen bzgl. des bei mir verlblieben Zubehörs (auf deinen ausdrücklichen Wunsch hin "blankes Gerät einschicken") gebten.