Beiträge von booner

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    Original geschrieben von DaRappa
    Alle Briefe, wo unsere Firmenadresse "draufgestempelt" ist, wandern sofort ins Archiv! Ich hoffe du verstehst jetzt, warum ich dir nicht helfen konnte? Weil mir nämlich ein "grösseres" Problem nicht bewusst war. Hättest du mir einfach ne Mail geschrieben, wäre alles kein Problem gewesen. Ich habe ja jetzt auch innerhalb von 2h eine Lösung gefunden.


    Sorry, aber das kann ich nicht riechen! Kommt ja bei Rückumschlägen öfter vor, dass die Adresse nur aufgestempelt ist. Wenn ihr dann Briefe mit "gestempelter Anschrift" einfach raussortiert, ohne sie zu lesen, muss das irgendwann zwangsläufig zu Missverständnissen führen...


    Ich bin - da ich von der bloßen Archivierung nicht wusste - bislang natürlich davon ausgegangen, dass du zu deinen Gunsten den Zugang meines Briefes mit Fristsetzung einfach leugnest (ich hätte ja, da einfacher Brief, anders als durch die Auskunft von VF, dass dort die Originale schon vorliegen, niemals einen Zugang beweisen können, wenn es auch rechtlich irrelvant wäre, s.o.). Daher "konnte" ich auch nicht mit offenen Karten spielen, solange VF mir kein Antwort gibt. Evtl. hättest du das Original ja noch von VF zurückholen oder falls noch nicht dorthin versandt, zurückhalten können ;) Ich hatte auch schon überlegt, an dir vorbei bei euch in der Buchhaltung anzurufen, um dort nachzufragen. War mir dann aber zu heiß...


    Da musst du mich auch verstehen, da die Wahrscheinlichkeit, dass ausgerechnet dieser Breif verlorengeht, eher gering ist.


    Ich kann nur versichern, dass ich die Fristsetzung in diesen Brief dazugepackt und ihn abgeschickt habe.


    Nun kann ich davon ausgehen, dass es ein reines Missverständnis OHNE böse Absichten ist. Trotzdem würde ich dir/euch raten, das ganze System bei Mängelreklamationen nochmal zu übderdenken. Sonst kommt ein derartiges Missvertändnis bald wieder vor.


    Ich denke, wir werden ein tragfähige Lösung finden. Jetzt rufe ich dich auch gerne an (bzw. später oder erst morgen), aber vorher konnte ich dir aus meiner Sicht nicht trauen, weil ich dachte, du leugnest auf Teufel komm raus den Zugang meines Briefes...

    Zitat

    Original geschrieben von DaRappa
    Soll das heissen, das du dein Schreiben mit der Fristsetzung zukommen mit den Vertragsunterlagen zurückgesendet hast? Dieser Brief wird niemals in meinen Händen landen, sondern wandert direkt ins Archiv. Die Unterlagen werden idR nach ca. 3 Monaten auf Verlangen an Vodafone gesendet!


    Ja, genau so war es. Auf dem Umschlag stand nur "Elektrohaus Kurzer", es war eure ganz normale eure Firmenanschrift aufgestempelt. Dafür dass es dann nicht in deinen Händen landet, kann ich leider nichts...

    Re: Dell 6400 640m / 1 GB Ram / DualCore = 650 €



    Ich komme nicht unter 900€ (1 Jahr Abholsrvice ist ja das Minimum oder?) Fehler schon behoben?

    Zitat

    Original geschrieben von DaRappa
    Sorry, ich kann nicht nachvollziehen was du über mich schreibst.


    Ich werde den Sachverhalt hier im Einzelnen schildern, da ich keinerlei Unwahrehiten verbreit. Ich "duze" in solchen Angelegenheiten ungerne, da wir hier aber in einem Forum sind, wo das usus ist, und "Du" es auch tust, mache ich es jetzt der Einfachkeit halber auch. Ich werde, um meine Schilderung zu belegen, passagenweise aus deinen emails an mich zitieren, natürlich ohne persönliche Daten. Wenn du etwas dagegen hast, lass es mich bitte wissen.



    Zitat


    Du hast ein Handy bei uns gekauft, und hast es an einen Nokia Servicepartner versendet. Auch diesem Service hast du die Frist gesetzt. Ich habe von dir kein Schreiben bekommen ( wie bereits mehrfach mitgeteilt )



    Das ist soweit zutreffend.


    An die Fa. Radio Frank habe ich auf deine ausdrückliche Anweisung hin versendet.
    Ich habe dir vorher per email den Sachverhalt ausfürhrlich geschildert. Daher finde ich es schon frech, dass du mir dies nun als "Fehler" anlasten willst.


    Um mich zu entlasten, hier die entsprechende Anweisung, die meiner Lieferung des E65 beilag:



    Hier meine erste email an dich in dieser Mangelsache:



    Du antwortest:


    Mit Beiblatt ist der oben verlinkte Scan gemeint, sonst lag der Lieferung kein Beiblatt bei.


    Ich antwortete:



    Deine Antwort:


    Zitat


    Hallo


    Austausch dauert in der Regel nur ein paar Werktage!


    mit freundlichen Grüssen


    Meine Antwort:


    Deine Antwort:


    Zitat


    Hallo


    Bitte nur das blanke Gerät ohne alles Zubehör mit einer Kopie der Rechnung und einer kurzen Fehlerbeschreibung als versicherter Versand an RadioFrank senden!


    mit freundlichen Grüssen


    Darauf ich:


    Zitat

    Hallo,


    das neugelieferte wird aber wohl eine andere IMEI haben als das bisherige, dann habe ich keinen pasenden Karton dazu?


    Darauf du:


    Zitat


    Hallo


    Evtl wird das Gerät auch in Stand gesetzt. Sollte das Gerät 1:1 ausgetauscht werden, bekommen sie einen neuen Beleg über welchen sie weitere Garantieansprüche geltend machen können!


    mit freundlichen Grüssen


    Meine bis dahin letzte email:



    Aus meinen emails geht sehr wohl hervor, dass ich dich als Verkäufer im Rahmen meiner Mängelrechte, und nicht irgendein NSC im Rahmen der Nokiagarantie in Anspruch nehmen will. Auch geht hervor, dass ich Nacherfüllung in der Varainte der Nachlieferung, nicht in der Variante der Nachbesserung geltend mache. Ich habe mehrmals nachgefragt, ob ich an dich oder an Radio Frank verschicken soll. Auch deswegen, weil ich ein Ersatzgerät will und das wohl von euch rausgeschickt wird.


    Also stelle das Ganze nicht in einem falschen Licht dar!






    Zitat


    Auch scheinst du absolut Beratungsimmun zu sein, ich habe dich mehrfach daraufhingewiesen, du sollst bitte bei RadioFrank anrufen, warum dies so lange dauert. Das heisst nicht das ich mich nicht zuständig fühle, aber ich habe keine RMA No. etc


    Ich brauche, im Gegensatz zu dir, auch keine rechtliche Beratung in puncto Kauf- oder im speziellen Gewährleistungsrecht. Ich wollte ausdrücklich keine Reparatur, sondern Ersatzlieferung. Ich wollte an dich schicken, du sagt: Schick es auf jeden Fall an Radio Frank.


    Ich habe in das Paket an Radio Frank wie gewünscht ein Anschreiben mit Fehlerbeschreibung, Wunsch nach Nachlieferung, Frisetsetzung bis 28.03.07 und Überweisungsaufforderung für die 6,90€ (DHL-Paket).


    In der Anweisung, die ihr erteilt habt, sich in Reklamationsfällen direkt an die Fa. Radio Frank zu wenden, kann man ohne weiteres eine nach außen kundgetane Innenvollmacht sehen. Ihr setzt die Fa. Radio Frank zur Gewährleistungabwicklung ein, insoweit ist sie auch eurer Empfangsvertreter i.S.v. § 164 III BGB. Daher gilt die Fristsetzung mit Zugang bei Radio Frank auch als euch zugegangen.


    Und ja: Auch dir bzw. der Elektrohaus Kurzer GmbH habe ich direkt eine Frist gesetzt. Ich habe das entsprechend umformulierte Anschreiben an die Fa. Frank (Eure Adresse) zu den beiden Vertragsduplikaten (die man an euch unterschrieben zurückschicken sollte gepackt und in dem von euch mitgelieferten Rückumschlag verschickt. Leider nicht per Einschreiben, das war ein Fehler.


    Warum ich dir das vorhin nicht gesagt habe: Bei VF läuft eine Nachforschung im Archiv, ob mein eigenhändig unterschriebenes Vertragsduplikat (Vertragantrag wurde ja nur per Fax gemacht) schon bei denen liegt. Dann hätte ich den Zugang des einfachen Briefs mit Fristsetzung an euch nachgewiesen, den darin waren ja auch die von mir eigenhändig unterschriebenen Vertragsduplikate. Auf einem Hinweiszettel batest du umbaldige Rücksendung, da VF eine original unterschrieben Vertrag hinterlegen will.


    Ob dieser Brief nun tatsächlich nicht ankam oder dessen Zugang einfach geleugnet wird, ist fraglich. Aber wie oft gehen Briefe verloren? Zurück zu mir kam er jedenfalls nicht. Übrigens: Beim Eintüten stand meine Freundin neben mir, ebenso wie bei der Aufgabe bei der Post. Wurde gleichzeitig mit dem Paket an Radio Frank aufgegeben! Fotos habe ich davon auch noch.


    Wie oben erwähnt: Rechtlich ist es wurscht, die Fristsetzung an Radio Frank (dort nachweisbarer Zugang am 16.03.) gilt wegen § 164 III BGB auch als an euch zugegangen.


    [QOUTE]
    Hättest du das Gerät an mich zurückgesendet, hättest du 2 Tage später ein neues Gerät gehabt.


    Oder du hättest das Gerät zurückgesendet, und wir hätten den Vertrag gecancelt.[/QUOTE]


    Hallo? Warum schreibst du mir dann oben zitierte, dem völlig entgegenlaufende emails?


    Zitat


    Das du auch noch Unwahrheiten verbreitest, und die Geschichte künstlich hochspielst, ist eine andere Geschichte.


    Ich verbreite hier absolut keine Unwahrheit. Kein einzige!


    Zitat


    Daher wiederholt mein Tip: Frag bei RadioFrank nach,warum das so lange dauert. Wenn es dort länger dauert, lass das Gerät an dich zurücksenden. Sende es zu mir zurück und ich tausche es 1:1 aus. Das kann jawohl nicht so schwer sein. Das hättest du auch sofort so haben können.


    Nur zur Info: Wir haben im Servicebereich mehr Personen beschäftigt, als in der Auftragsbearbeitung. Über unseren guten Service auch nach Kauf können sicherlich mehrere Leute hier berichten!


    Der nächste Punkt, den du nicht verstanden hast:


    Die Frist lief am 28.03.07 fruchtlos ab. Sogar bis heute habe ich weder ein mangelfreies Handy noch meine 6,90 Euro Versand (vgl. § 439 II BGB) wieder.



    Daher habe ich am vergangenen Samstag, 31.3., per email mein Schadensersatzverlangen statt der ganzen Leistung (§§ 437 Ziff. 3, 434, 280 I, III, 281 BGB) geltend gemacht, da auf meine angemessenene Fristsetzung hin nicht nacherfüllt worden ist. Sollte dieses Versäumnis die Fa. Frank zu vertreten haben, so müss ihr euch dies gem. § 278 BGB zurechnen lassen.


    Ich möchte also auf deutsch nicht mein repariertes Handy zurück, sondern Schadensersatz wegen der mangelhaften Lieferung! Folglich ist der Kaufvertrag rückabzuwickeln. Da du mein Verkäufer bist, bist auch alleine du mein Ansprechpartner.


    Weiterhin habe ich um das weitere Vorgehen bzgl. des bei mir verlblieben Zubehörs (auf deinen ausdrücklichen Wunsch hin "blankes Gerät einschicken") gebten.

    Habe (leider) auch hier "zugegriffen", und möchte mal meine leidigen Erfahrungen schildern:



    Habe Anfang März ein Nokia E65 mit Vertrag bestellt. Geliefert wurde der reinste Verarbeitungsfehler: Displaygehäuse hatte 2-3mm Spiel (laut NSC fehlt eine Schraube/ Verclipsung), laut NSC in keinem Fall normal, die konnten mangels Ersatzteilen aber nicht reparieren, weiterhin stand der Akkudeckel auf einer Seite ab (die Folge war ein Knistern bei jeder Tastatureingabe) und darüberhinaus hatte die #-Taste nicht die ihr zugewiesene Funktion zur Umschaltung auf das Lautlos-Profil.



    Am 8.3. per email reklamiert, Nachlieferung eines mangelfreien E65 verlangt.


    Lapidare Antwort: Spiel des Sliders sei bei Nokia normal, siehe N80. Bei allen o2-Geräten funktioniere die Rautetaste nicht.


    Das geht natürlich völlig fehl, da erstens nicht der Slider wackelt, sondern das Gehäuse und zweitens dem Kunden egal sein kann, ob es ein Serienfehler oder Einzelfall ist.


    Daraufhin kam die Anweisung, ich solle das Gerät zwecks Austausches an eine dritte Firma schicken, auch bei Lieferung des Handys lag ein entsprechendes Infoschreiben mit dieser Anweisung dabei. Trotz der Ausübung meines Wahlrechts auf Nachlieferung behielt man sich eine Reparatur vor.


    Handy ging dann am 14.03. per Paket mit Fehlerbeschreibung und Fristsetzung bis spätestens 28.03. zur Nachlieferung eines mangelfreien E65 und Erstattung des mir zu ersetzenden Portos von knapp 7 Euro + Kontoangabe unter Zeugen raus. Zugegangen ist es bei der Drittfirma am Morgen des 16.03.



    Bis heute habe ich kein E65 bekommen. Bis heute wurden mir die Portokosten nicht erstattet.



    Am Samstag dann email an "Da Rappa", in der ich erkläre, wegen der nichtvorgenommenen Nacherfüllung Schadenseratz statt der ganzen Leistung für eine Deckungsgeschäft zu verlangen und Klärung der Rücksendemodalitäten für das noch bei mir verbliebene Zubehör verlange.


    Antwort heute: Man sei dafür nicht zuständig, immerhin hätte ich das Gerät ja an die Drittfirma versandt. Überdies wäre meine Mail vom Samstag die erste Mail in dieser Sache .


    Also ganzen bisherigen email-Verkehr angehängt und geantwortet, dass seine Firma als Verkäuferin und damit meine Vertragspartnerin selbstverständlich mein Ansprechpartner ist, insbesondere für die nun anstehende Rückabwicklung des Vertrages. Auch habe ich ja nur auf seine ausdrückliche Weisung hin das E65 an diese Firma versandt.



    Daraufhin "nochmals der freundliche Hinweis", mich zwecks Bearbeitungsstands an die Drittfirma zu wenden. Hallo? Erstens wollte ich keine Reparatur, sondern habe Nachlieferung verlangt. Die Drittfirma wird wohl kaum neue Geräte für die Elektrohaus Kurzer GmbH rausschicken. Außerdem ist die Frist längst fruchtlos verstrichen, so dass mir ein Schadensersatzanspruch zusteht.




    Jetz beruft man sich darauf, gar keine Fristsetzung erhalten zu haben. Niedlich.

    Zitat

    Original geschrieben von Jill72
    du darfst ja auch nicht KÜNDIGEN du muß WIDERRUFEN,das ist ein unterschied..wenn ich vorzeitig einen vertrag kündige können meine leistungen einbehalten werden und ich habe nicht das recht auf erstattung des betrags..wenn ich widerrufe stoniere ich das ganze´...


    Einen als "Kündigung" getarnten Verbraucherwiderruf wird man ihm Zweifel als Widerruf auslegen können.



    Boogieman: Achso, du warst der mit dem Anerkenntnis. Es gibt so viele Opfer hier :D


    Wie gesagt, JETZT ist es so oder so zu spät...

    Ja, vorher scheißfreundlich, wie bei den Autoverkäufern. Die Abwicklung an sich hat ja auch problemlos und schnell geklappt. Aber wie du schon erkannt hast, zeigen die ganzen Lobhudeleien ja nicht das wahre Gesicht des Verkäufers. Das sieht man - wie in meinem Fall - erst dann, wenn Probleme auftreten.


    Und wer dann mit "bin nicht zuständig" und "Können oder wollen sich mich nicht verstehen." kommt, kann wohl an Argumenten nicht blanker sein.



    Auf meinen Fall bezogen kann ich nur ein ganz dickes "Finger weg" aussprechen.


    Die Sache liegt, wenn man sich weiter so stur stellt, binnen Minten beim RA am Nachbartisch ;)


    Dein Fehler war es, zu bezahlen. Mittlerweile gibt es doch Rechtsprechnung zu derlei Diensten, die keine Zahlungsverpflichtung sieht.