Beiträge von booner

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    Original geschrieben von Tipsy
    Original, arg.: "Lieferumfang: Orginal Handy, Akku, Ladegerät,Headset, USB-Datenkabel und Handbuch auf deutsch".
    Das "Original" bezieht sich auf alles, also Handy, Akku, Ladegerät,Headset, USB-Datenkabel und Handbuch auf deutsch.


    Genauso würde (werde) ich auch argumentieren. Das "original" nur auf das Handy zu beziehen wäre ja Schwachsinn, geliefert wurden auch ein original Akku, Headset und Ladegerät. Nur das Datenkabel wurde nicht geliefert :rolleyes:


    Dann werde ich dem Verkäufer, sollte er die gesetzte Nachfriist erfolglos verstreichen lassen, die Kosten für die Ersatzbeschafftung eines Orignal Siemens DaKas in Rechnung stellen.

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    Original geschrieben von Mozart40
    In einer der letzten c't-Ausgaben ging es um Gerichtsurteile in Zusammenhang mit Ebay. Da war von einem Fall die Rede, bei dem lt. Gerichtsurteil der Verkäufer beweisen mußte, das der Artikel ganz beim Käufer angekommen ist!!!! Praktisch unmöglich.
    Ich muß mal schauen, ob ich die Ausgabe noch habe ...


    MfG Kai


    Das kann ich mir eigentlich nur in zwei Konstellationen vorstellen:


    1. Verbrauchsgüterkauf i.d.F. des Versendungskaufs mit Anwendbarkeit der Gefahrtragungsregel des § 446 BGB. Ein solcher liegt hier aber nicht vor.


    2. Anhaltspunkte für eine Nebenpflichtverletzung des Verkäufers bei einem Nichtverbrauchsgüterkauf (schlampiges Einpacken o.ä.). Wobei hier genaugenommen nur das Vertretenmüssen einer Pflichtverletzung, nicht aber die Pflichtverletzung selbst widerlegbar vermutet wird.

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    Original geschrieben von Staubiii


    Anwaltsscheiben von seinem Anwalt bekommen mit der Rückzahlungsaufforderung des Gesamtbetrages inkl. Anwaltsgebühren und eine Frist von 20 Tagen!
    Ich zum Anwalt, und jetzt steiten sich die beiden.
    Nur wenn ich mir vorstelle das ich das Verfahren verliere weil der Käufer behauptet das dies alles schon bei mir kapuut war kriege ich das kotzen?!


    Was kann/soll- ich euerer Meinung nach noch tun? Hab so schon genug Ärger am Hals wegen sonen scheiß!!! Verkaufe nie wieder was bei eBay echt...



    Bei soetwas immer zum Angebot verlinken, das ist der einzige Anhaltspunkt um soetwas annähernd aus der Ferne beurteilen zu können.


    Du schreibst da:


    Das Gerät wird ausdrücklich als defekt verkauft, obwohl alles außer die Tastatur noch super funktioniert, keine Rücknahme oder Garantie.


    Das ist natürlich dumm, mit der einen Hand etwas zu geben um es mit der anderen gleich wieder zu nehmen.


    Der gegnerische Anwalt wird sich nun wohl darauf berufen, dass


    1. Deine Beschaffenheitsvereinbarung "defekt" nur zur Umgehung der Mängelrechte dient und wegen widersprüchlichem Verhalten treuwidrig ist, so dass ein bis auf die Tastatur funktionsfähiges Notebook geschuldet ist,


    2. "Super funktioniert" die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie darstellt, so dass der Haftungssausschluss insoweit unwirksam wäre und ein Notebook dieser Beschaffenheit geschuldet ist,


    3. Die Mängel arglistig verschwiegen worden seien,


    4. Der Haftungssausschluss aus anderen Gründen (etwa § 309 Ziffer 7 litt. a,b BGB) unwirksam sei, und


    5. der Kaufvertrag hilfsweise wegen arglistiger Täuschung angefochten wird.



    Da das Ganze vor das Amtsgericht kommen wird, kann es sehr gut sein, dass der Richter diesen Argumenten folgen wird. Wenn (wovon ich ausgehe) die Berufungssumme von 600€ nicht erreicht und die Berufung auch nicht sonst zugelassen wird, wars das.


    Ich sehe das Ganze auch kritisch. Zwar ist es legitim, die vollkommene Funktionsunfähigkeit als Beschaffenheit zu vereinbaren. Dann darf ich im Gegenzug aber nicht von funktioniert super sprechen. Ein "Verkauf als defekt - die Tastatur ist mit Sicherheit defekt - beim letzen Betrieb waren die anderen Funktionen außer der Tastatur sogar gegeben, wofür ich jedoch keinesfalls einstehen möchte" wäre sicherlich geschickter gewesen.


    Sollte der Richter den Haftungsausschluss nicht kippen, weil er keine Beschaffenheitsgarantie und kein arglistiges Verschweigen annimmt, und ihn nicht als AGB wertet, sähe es besser aus.


    Überdies müsste der Käufer noch nachweisen, dass das Teil diese Fehler bereits bei Übergabe an die Post gehabt hat, was nicht unbedingt einfach ist (außer es wurde offensichtlich am Gerät gebastelt etc.)


    Halte uns auf dem Laufenden, wie es ausgeht.

    Re: Sinnvolle Unternehmungen im Dreiländereck?


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    Original geschrieben von thedarkside2005
    Hi,


    ich bin diese Woche aus beruflichen Gründen im Dreiländereck, genauer gesagt in Weil am Rhein.
    Macht es Sinn, in die Schweiz oder nach Frankreich zu fahren zum Einkaufen? Was kann man dort vielleicht günstiger kaufen als in D?
    THX


    Ich hatte mal eine Freundin in Basel. Deren Familie und Freunde sind zum Einkaufen immer nach D, weil es wesentlich billiger war. Das war aber noch vor der €-Zeit, evtl. ist es mittlerweile genau andersrum.

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    Original geschrieben von Lord Arsch
    Wobei ich mir bei den o.g. Bewertungen durchaus vostellen könnte, dass durch die Anspielung auf die Bonität, ein Grund besteht, dass die Negative gestrichen werden könnte... ;)


    Immerhin ist es nicht hinnehmbar, dass jeder lesen kannst, das bei Dir die Gefahren des Zahlungsverzuges bestehen könnten...


    Streichen via ebay ist langweilig.


    Solche Deppen brauchen die richtige Behandelung. Der RA wird sich freuen. Evtl. zeigt sein Schreiben schon Wirkung, andernfalls muss Manni halt vor Gericht.


    Hoffen wir nur für eisi, dass es Manni im Ergebnis nicht an Bonität mangelt.



    Gegenstandswert hoch auf 5.000€ - 6.000€, mit der Argumentation, dass man in letzter Zeit doch einiges verkauft hat und ggf. vorhat, gewerblich bei ebay tätig zu werden, die Rufschädigung also auch gewinnmindernd wirken kann. Da wird die Taktik von unserem Cleverle schnell zum Eigentor.


    DaFunk: Vor allem bekommen die Vermittler wie Manni einer ist den Grund der Ablehnung überhaupt nicht mitgeteilt. Dies wäre aus Datenschutzgeschichtspunkten auch äußerst bedenklich. Und mangelnde Bonität ist bei weitem nicht der einzige Ablehnungsgrund.


    Manni behauptet also einfach ins Blaue, eisi sei kreditunwürdig.


    EDIT: Jetzt wollte ich gerade mal anrufen, um "Manni" zu sprechen, aber leider nirgends eine Telefonnummer. Auch eine email fehlt im Impressum. Noch ein Grund zur Abmahnung. Also eisi, such noch einen Mitbewerber von Manni, und teile im diese "Mängel" mit. Die VZen mahnen leider sehr günstig für den Betroffenen ab.


    EDIT2: Eine Homepage hat er ja auch noch :D Da heisst er plötzlich Manfred. Ungeschickt, wenn er sich bei ebay Manni nennt. Und dort steht die USt.-ID-Nr auf der Startseite. Ich möchte wetten, dass Manni deswegen schonmal zahlen durfte :p

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    Original geschrieben von ra-kessel
    Ich habe das bei mobilcom auch schon lange nicht mehr in der Werbung gesehen...


    Und ich habe mir jetzt erst Seite 2 und 3 dieses Threads durchgelesen :D Erklärt Einiges...