ZitatOriginal geschrieben von ra-kessel
Der mit mobilcom zu schließende Vertrag über das Mobiltelefon dürfte wohl eine Art Mietkauf sein. Die Übereignung soll ja - entgegen mancher Angaben von handybude.de - durch mobilcom erst nach Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit erfolgen.
Dass Mobilcom diese Schei*e immer noch macht, wußte ich gar nicht. ![]()
Dachte das wäre bereits vor Jahren ausgestorben.
Wenn Handybude diese Tatsache nicht explizit in seine ebay-Angebote aufnimmt, wäre das schon sehr dreist...
Vor allem dürfte ein durchschnittlich informierter ebay-Nutzer ein "Handy-mit-Vertrag-für-XX€-Angebot" so verstehen dürfen, dass er bei erfolgreichem Abschluss des beworbenen Mobilfunkdienstvertrages, und nicht erst nach Erfüllung aller (im derzeitigen Moment noch gar nicht kalkulierbaren) Verbdindlichkeiten über 24 Monate hinweg Eigentum am Gerät erlangt.
Das bloße Verlinken etwaiger, erst später einzubeziehender Mobilcom-AGB ändert daran m.E. nichts.