Beiträge von booner

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    Original geschrieben von ra-kessel
    Der mit mobilcom zu schließende Vertrag über das Mobiltelefon dürfte wohl eine Art Mietkauf sein. Die Übereignung soll ja - entgegen mancher Angaben von handybude.de - durch mobilcom erst nach Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit erfolgen.


    Dass Mobilcom diese Schei*e immer noch macht, wußte ich gar nicht. :rolleyes:


    Dachte das wäre bereits vor Jahren ausgestorben.


    Wenn Handybude diese Tatsache nicht explizit in seine ebay-Angebote aufnimmt, wäre das schon sehr dreist...



    Vor allem dürfte ein durchschnittlich informierter ebay-Nutzer ein "Handy-mit-Vertrag-für-XX€-Angebot" so verstehen dürfen, dass er bei erfolgreichem Abschluss des beworbenen Mobilfunkdienstvertrages, und nicht erst nach Erfüllung aller (im derzeitigen Moment noch gar nicht kalkulierbaren) Verbdindlichkeiten über 24 Monate hinweg Eigentum am Gerät erlangt.


    Das bloße Verlinken etwaiger, erst später einzubeziehender Mobilcom-AGB ändert daran m.E. nichts.

    So unstreitig wie dargestellt ist die Geschichte mit der verlängerten Widerrufs-/Rückgabefrist bei ebay-Angeboten nicht. Endgültige Klärung
    wird wohl nur der BGH schaffen können.


    @Handybude:


    Jedenfalls erwirbt das ebay-Mitglied bei Nutzung der Sofort-Kaufen-Option (oder als Höchstbietender im Endzeitpunkt der Laufzeit) das Recht, von Handybude bei erfolgreicher Vermittlung an den Provider ein Mobiltelefon zum beworbenen Preis geliefert und übereignet zu bekommen. Aufgrund der wirtschaftlichen Verbundenheit Handy"kauf" und Mobilfunkdienstvertrag spielen die Details des Mobilfunkdienstvertrages sehr wohl eine Rolle, und zwar bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses via ebay.


    Das Hinterherschieben der zutreffenden Konditionen im Rahmen des Kontrahierens zwischen ebay-Mitglied und Provider beseitigt eine wettbewerbrechtliche Angreifbarkeit unlauterer Angebote jedenfalls nicht.

    Mein Güte, das ist ja ein armseeliges Würstchen. Du hast aber auch schwache Nerven, oder wieso bist du eingeknickt und gibst für den Wixer eine POSITIVE Bewertung ab?


    Einen Screenshot ans Finanzamt schicken, ja klar. Die kriegen bei so schlimmen Steuerverkürzern wie dir sicher sofort den Arsch hoch. Die haben ja auch nichts anderes zu tun.


    Ich würde Strafanzeige wegen des Verdachts auf Vorliegen der Straftaten der versuchten Erpressung, Nötigung, der üblen Nachrede oder Verleumdung stellen.


    Weiterhin einen RA aufsuchen, den Verkäufer auf Widerruf der Negativbewertung in Anspruch nehmen ("Achtung bei uns gesperrt !! u.a. wg nicht ausreichender Bonität Ablehnung, nervt", der Teil mit der fehlenden Bonität könnte eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellen). Kann richtig teuer werden, Streitwert ab 3.000€.


    Den Verkäufer hier


    http://www.verbraucherzentrale…article.php?articleid=457


    melden. U.a. ist seine Widerrufsbelehrung mehrfach fehlerhaft und er damit abmahnfähig.


    Darüber hinaus käme ja noch ein Holland-Urlaub in Betracht, da soll es besonders kaufwütige ebay-Neulinge geben. Da ist der ebay-Shop ratz fatz leer. Ich habe auch schon davon gehört, das böse Menschen die Firmenemails in sämtliche Gay-Newsletter haben eintragen lassen und den Firmenanschluss von anonymen Prepaidkarten aus terrorisieren.


    Wer Wind sät, wird Sturm ernten :D


    Noch ein ernstgemeinter Tip:


    Lass die Finger von ebay. Das macht auf Dauer krank. Schon die Plattform ist eine Zumutung ans Sicherheit und Service. Der Großteil der Verkäufer darauf erst Recht. Zur schlimmsten Spezies gehören Powerseller.

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Time&More 200 Code25 kostet ja regulär 28€ pro Monat.


    Das wurde erst 2006 eingeführt, oder? Vorher waren es regulär 40€ statt jetzt 35€.


    Kann man bei den "neuen" T&M Tarifen seit 2006 eigentlich noch nicht genutzte Minuten einen Monat lang mitnehmen?

    Zitat

    Original geschrieben von Skorpion75
    Du kannst schon mehrfach an der Umfrage teilnehmen, indem du immer eine andere Mail-Addy angibst, aber um den Gutschein dann einzulösen mußt du dich ja einloggen und so wird es dann auch kontrolliert, denn sobald du einen Gutschein aus dieser Umfrage genutzt hast, wirst du keine mehr nutzen können. War vor 2-3 Jahren mit den VorWeihnachtsgutscheinen auch so. ;)


    Angenommen, ich nehme 5x mit bisher nicht bei Amazon registrierten email-Adressen teil, bekomme also 5 Gutscheine.


    Nun lege ich 5 neue Konten mit den für die Umfrage genutztenb emails bei Amazon an (natürlich nicht auf einen Schlag, sondern erst, wenn wieder eine Bestellung anliegt), und löse dabei jeweils einen mit der email verknüpften Code ein.


    Meinst du, dass sich Amazon die Mühe macht und vor jeder "Gutschrift" schaut, ob der böser Herr booner schonmal mit einem Umfrage-Gutschein bei Amazon gekauft hat?