Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von f l a m 3
    Mir wurde das anders beigebracht! Der Lieferant, sei es nicht der Hersteller, kann gegenüber dessen Lieferant wiederum die Gewährleistungsansprüche geltend machen, deshalb ist es mir egal was der Lieferant mit dem Hersteller für Deals hat. Fakt ist das Discount 24 sowieso nicht bei sich reparieren lassen wird, sondern auch gewährleistungsansprüche geltend macht, gegenüber seines Lieferanten... ui jetz weiß ich nicht mehr wo ich angefangen habe :)


    Du meinst den Unternehmerregress.


    Aber was hat der mit dem Sachverhalt hier zu tun?

    Zitat

    Original geschrieben von f l a m 3
    Nagut bei einer Onlinebestellung musst du immer die AGBs lesen und diese mit einem Kontrollhaken bestätigen.


    Nach wohl h.M. genügen AGB auf einer Homepage aber nicht der erforderlichen Textform.


    Zitat


    Firmaxy wollte sich bei mir auch mit der Ausrede, das es unverhältnismäßig große Kosten wären rausreden. Schmarn, die haben nur ins Lager zu gehen und ein neues Gerät an Dich zu liefern, keine Ahnung was da unverhältnis mäßig hoch ist.
    Unverhältnismäßig wäre, wenn es das Gerät nicht mehr gäbe oder du eine Spezialanfertigung hättest. Das ist mein Wissensstand :)


    Angenommen, die Nachbesserung verursacht Kosten von 150€.
    Die Nachlieferung kommt auf 250€ (Rückversand des defekten LCD, Neuversand des neuen LCD, Wertverlust am defekten LCD).


    Dann läge eine relative Unverhältnismäßigkeit der Nachlieferung ggü. der Nachbesserung vor. In der Folge kann der Verkäufer sein Leistungsverweigerungsrecht aus § 439 III BGB geltend machen, so dass er keine Nachlieferung schuldet.

    Zitat

    Original geschrieben von hamburg
    Hab ja online bestellt, wer soll mich da belehren?


    Dein Verkäufer sollte dich in Textform über dein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehren. Macht er das VOR Vertragsschluss, dann 14 Tage Fristlauf, macht er das erst NACH Vertragsschluss dann ein Monat Fristlauf.