Gibts in München eigentlich auch einen Werksverkauf? Oder wurde dort nur geplant, aber nicht produziert?
Beiträge von booner
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Link geht nicht. Und wie kommst du von 573,35€ auf 474€?
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Ahja

Die Klausel wäre, wenn sie denn wirksam einbezogen worden wäre, schon wegen § 309 Ziff. 5 litt. b BGB unwirksam. Hier fehlt es aber an einer wirksamen Einbeziehung.
Auch dürfte die Klausel überraschend sein, so dass selbst bei einer entsprechenden optischen Gestaltung des Angebots keine Einbeziehung erfolgen würde.
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Wo stehen diese AGB und wie sollen sie einbezogen worden sein? Weder im Angebot noch auf der mich-Seite kann ich etwas finden.
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Hier gibt es weisse für 119€
http://cgi.ebay.de/SIEMENS-SXG…ZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
Allerdings Farbwahl nur solange Vorrat reicht!
Klappt bei jemanden das Herunterladen der Kartendaten i.V.m. einer simyo-Karte?
Ich bleibe immer bei "Adresse wird bestätigt" hängen. Das WAP-Profil funktioniert aber mit dem Browser, d.h. ich kann mit dem SXG75 im Netz surfen.
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Zitat
Original geschrieben von f l a m 3
Mir wurde das anders beigebracht! Der Lieferant, sei es nicht der Hersteller, kann gegenüber dessen Lieferant wiederum die Gewährleistungsansprüche geltend machen, deshalb ist es mir egal was der Lieferant mit dem Hersteller für Deals hat. Fakt ist das Discount 24 sowieso nicht bei sich reparieren lassen wird, sondern auch gewährleistungsansprüche geltend macht, gegenüber seines Lieferanten... ui jetz weiß ich nicht mehr wo ich angefangen habe
Du meinst den Unternehmerregress.
Aber was hat der mit dem Sachverhalt hier zu tun?
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Zitat
Original geschrieben von f l a m 3
Nagut bei einer Onlinebestellung musst du immer die AGBs lesen und diese mit einem Kontrollhaken bestätigen.Nach wohl h.M. genügen AGB auf einer Homepage aber nicht der erforderlichen Textform.
Zitat
Firmaxy wollte sich bei mir auch mit der Ausrede, das es unverhältnismäßig große Kosten wären rausreden. Schmarn, die haben nur ins Lager zu gehen und ein neues Gerät an Dich zu liefern, keine Ahnung was da unverhältnis mäßig hoch ist.
Unverhältnismäßig wäre, wenn es das Gerät nicht mehr gäbe oder du eine Spezialanfertigung hättest. Das ist mein Wissensstand
Angenommen, die Nachbesserung verursacht Kosten von 150€.
Die Nachlieferung kommt auf 250€ (Rückversand des defekten LCD, Neuversand des neuen LCD, Wertverlust am defekten LCD).Dann läge eine relative Unverhältnismäßigkeit der Nachlieferung ggü. der Nachbesserung vor. In der Folge kann der Verkäufer sein Leistungsverweigerungsrecht aus § 439 III BGB geltend machen, so dass er keine Nachlieferung schuldet.
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Zitat
Original geschrieben von hamburg
Hab ja online bestellt, wer soll mich da belehren?Dein Verkäufer sollte dich in Textform über dein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehren. Macht er das VOR Vertragsschluss, dann 14 Tage Fristlauf, macht er das erst NACH Vertragsschluss dann ein Monat Fristlauf.
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Wurde vor oder nach Vertragsschluss belehrt?
Wenn davor, in welcher Form wurde belehrt? -
BTW: Wie und wann wurdest du über dein Widerrufsrecht belehrt und wann wurde das LCD geleifert?