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Original geschrieben von hamburg
Und wie soll ich da vorgehen, hast du einen Vorschlag?
Danke
Gunnar
Einschreiben, Aufforderung zur Nachlieferung eines anderen LCD, strittig ist ob auch angemessene Fristsetzung zur Nachlieferung eines anderen LCD erforderlich ist, für das erfolglose Verstreichen der Frist den Rücktritt androhen oder bereits bedingt erklären, Schadensersatz oder Ersatz frustrierter Aufwendungen androhen (...)
Wenn aber nur eine Kleinteil defekt ist, der Mangel durch Nachbesserung behhebbar ist und eine geforderte Nachlieferung daher relativ unverältnismäßig wäre, könnte bspw. Discount24 auch noch nach dem vollzogenen Rücktritt die Einrede der Unverhältnismäßigkeit erheben, so dass nur ein Anspruch auf Reparatur bestünde.
Pauschal und per Ferndiagnose kann man das nicht beurteilen. Wenn du das Gefühl hast, Discount24 möchte dich um deine Rechte bringen, beauftrage einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung deiner rechtlichen Interessen oder lasse dich kostengüstig von einer Verbraucherzentrale beraten.
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Original geschrieben von hamburg
Einen Austausch hätte ich lt. discount24 nur in den ersten 14 Tagen machen können. Danach wird repariert. Stimmt das so?
Nein, das ist falsch. Eine zeitliche Komponente spielt bei einer Gattungsschuld wie hier überhaupt nicht rein. Nur Unmöglichkeit oder Unverhätlnimsäßigkeit.
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In solchen Fällen immer an den Verkäufer halten, schon deswegen, weil ein Montagsgerät gerne weiteren Ärger produziert und dann, falls der Verkäufer nicht, nicht fristgemäß, nur unzumutbar nacherfüllt oder wenn die Nachbesserung als fehlgeschlagen gilt der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden kann.
Sebi:
Grds. hat der Käufer ein Wahlrecht, ob die Nacherfüllung i.d.F. der Nachlieferung (neues Gerät) oder Nachbesserung (Reparatur) erfolgen soll. Dieses Wahlrecht kann bei einem Verbrauchsgüterkauf vom Verkäufer auch nicht beschnitten werden.
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Original geschrieben von SilentBoB
...was ist, wenn zwar mein fahrzeug 'falsch parkt', aber ich nicht weiß, wer es dort abgestellt hat...?
geht das so einfach?
Dann dürftest du Zustandsstörer sein.
Bei Ordnungswidrigkeiten im stehenden Verkehr haftest im Übrigen auch du als Halter.
Benny benz: Mandantenakquise mit einer Reichweite von 110137 Opfern wäre was

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Soweit sind wir jetzt schon 
Die Problematik wurde hier ja bereits mehrfach thematisiert, nun gibt es die Lösung, auf die alle gewartet haben: Eine Online-Abmahnung gegen den Offline-Parkplatzdieb .
http://www.parkplatzdieb.de/abmahnung/
Kann ich eigentlich auch abmahnen lassen, weil ich zuerst in Richtung freier Supermarktparkplatz geblinkt habe?
Wer probierts aus?
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Wer ist denn alles von der Nichtlieferung des Datenkabels beim Verkäufer "interphones" betroffen?
Evtl. erreichen wir gemeinsam mehr.
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Hier mal die Antwort von interphones auf das Fehlen des Datenkabels:
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hallo
wir warten auch noch darauf, erst hat Siemens gesagt das es dazu kommt dann widerum soll es nicht dabei sein, hin und her. Wir müssen jetzt erstmal selbst abwarten aber es kommt schon was. Danke

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Re: Tausch 50€ Galeria Kaufhof <> Amazon
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Original geschrieben von SupaRitchie
Ich biete hier einen 50€ "Offline"-Galeria Kaufhof-Gutschein zum Einlösen in den Kaufhäusern. Möchte den gegen einen Amazon-Gutschein in gleicher/ähnlicher Höhe eintauschen.
Grüße
Damit bist du hier falsch. Geh ins B/T.
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Gibt es mittlerweile Kartendienste, die eine Breiten-/Längengradeingabe unterstützen?
Ich kenne nur http://www.mapquest.com/. Da funktioniert es einwandfrei. Allerdings wäre ein stärkere Zoom noch besser.
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Original geschrieben von tribun72
warum kann das teuer werden ???
Übrigens ist es doch keine Behauptung wenn er 99,4 u. Luxor 99,8 hat.
Weil du damit u.U. Rechte des Verkäufers verletzt, sich dies geschäftsschädigend auswirkt und ihm dadurch ein Schaden entsteht?
Mit ging es nicht um den zutreffend dargestellten Bewertungsvergleich, sondern um
"Der ist auch nicht seriös !!!"