Beiträge von booner

    Warum reden hier viele immer von Schadensersatz? Noch befinden wir uns auf Primärebene. Die Vermittlung des vereinbarten Vertrages ist weiterhin möglich. Allein die Konditionen für die Beteiligten haben sich verschlechtert, was aber noch lange nicht den Tatbestand des § 275 II BGB erfült.


    Egal, ob man den Kaufvertrag über die Hardware nun als aufschiebend und auflösend bedingt wertet, beide Male kann sich der ebay-Verkäufer nicht herausreden, wenn bei der Weiterleitung der Unterlagen /Freischaltung "getrickst" wurde. Denn gem. § 162 BGB wird bei einer aufschiebenden Bedingung deren Eintritt, bei einer auflösenden Bedingung deren Ausbleiben fingiert, wenn der jeweils durch den Eintritt/Ausbleiben der Bedingung "Benachteiligte" treuwidrig und ursächlich auf das Ausbleiben bzw. den Eintritt einwirkt .



    Liegt das treuwidrige Verhalten alleine bei HVS, so wird man die Vereitelung/Herbeiführung der Bedingung dem ebay-Verkäufer via § 278 BGB zurechnen können, da HVS wohl mit Wissen und Wollen des ebay-Verkäufers in dessen Pflichtenkreis ggü. dem Käufer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eingesetzt wird, mithin Erfüllungsgehilfe des ebay-Verkäufers ist.


    Nicht übersehen werden darf allerdings, dass jeder der Rechte ggü. seinem Vekräufer durchsetzen möchte wohl auf das Wohlwollen seitens VF angewiesen ist. Sagt VF nichts dazu, warum der Vertrag nicht zustande kam stehen die Chancen schlecht, da derjenige, der sich auf § 162 BGB beruft in der Beweispflicht steht.

    Die Scheinheiligkeit "kein Schaden entstanden, also alles gut" stinkt hier wirklich zum Himmel.


    @phoneparadies: Angenommen ihr habt ein Ladengeschäft, der Kunde schließt einen für euch lukrativen Vertrag mit Schrotthandy das noch nicht mitgegegeben wird. Am nächsten Tag kommt er reuig zurück und teilt mit, sein Hausdrache genehmige diese Tat nicht und habe sein Taschengeld gekürzt. Lasst ihr den Kunden aus dem Vertrag? Ich meine, Schaden ist euch bis auf die Internetverbindung für die Freischaltung keiner entstanden?

    Hallo,


    es geht um einen Festnetzanschluss bei T-Com im Tarif Call & Surf Comfort. Da ist standardmäßig DSL6000 mit einer Flatrate inclusive.


    Heute sind auf meiner T-Online email-Adresse folgende drei Mails von T-Online aufgeschlagen. Fake kann ich ausschließen, da persönliche Anrede und T-Online Nummer korrekt:



    Kann ich schonmal nicht nachvollziehen, da bisher nur für DSL6000 gezahlt und dieses genutzt wurde. Ob evtl. wirlich 16.000 kbit/s auf der Leitung waren kann ich nicht beurteilen, da nur Hardware für DSL6000 vorhanden.


    Zweite Mail, 10 Minuten später:





    Dritte Mail, gleich Uhrzeit:






    Es wurde keinerlei Änderung beauftragt. Im Kundencenter von T-Online findet sich auch keine Änderung, Tarif immer noch C&S Comfort. Ebenso in "Mein T-Home", kein Auftrag gefunden, Tarif C&S Comfort.


    Anfang November hatte ich mich für einen Pilottest bei T-Home registriert, bislang aber keine Bestätigung erhalten:


    https://ram-pilot.t-home.de/
    http://www.teltarif.de/arch/2007/kw44/s27727.html


    Eigentlich sinnlos wie ich gerade sehe, da eh nur bis 6016 kbit/s geschaltet wird.


    Noch jemand solche Mails bekommen?

    Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Richtig. Aber was offenbar alle nicht sehen wollen, ist doch: HVS ist gar nicht Vertragspartner. Wo hat HVS denn mit dem jeweiligen Kunden/Ersteigerer einen Vertrag geschlossen? Es gibt höchstens Verträge zwischen Kunde und eBay-Verkäufer x. x dürfte aber in allen Fällen nicht HVS sein.


    So sehr alle also HVS auch hassen, die sind doch fein raus.


    Sehe ich genauso. Aber nichts desto trotz gibt es mit HVS hier im Forum überdurchschnittlich oft Probleme.


    Selbst wenn wie bei manchen Angeboten irgendwo versteckt in den AGB steht, es handle sich um ein Angebot von HVS sehe ich keine wirksame Stellvetretung für/gegen HVS (ich denke nicht, dass hinter den ebay-Accounts auch HVS steckt), da dies im Rahmen von ebay Angeboten ohnehin nur erschwert möglich ist.


    Aber bis auf die Tatsache, dass eine weitere Partei im Spiel ist ändert das nichts an der Rechtslage. Deswegen ist der Vertragspartner/ebay-Verkäufer beim vollzogenem Sofortkauf genauso verpflichtet, den Vertrag über HVS an den Provider zu vermitteln und bei erfolgreicher Vermittlung den Kaufvertrag zu erfüllen. Wirkt der Käufer wie vereinbart mit (Unterlagen vollständig und fristgemäß eingesant, Bonität steht nicht entgegen usw.) und vereitelt der ebay-Verkäufer die Vermittlung, handelt er treuwidrig.

    Mal wieder der Herr Renz von HVS. Stets gut vertreten in diesem Forum ;)


    Es gibt zu einer vergleichbaren Sachlage (allerdings mit mehreren Genion S Card Verträgen) einen Thread namens "Handy24" im Werbeforum.


    Dort wurden allerdings abweichend die Verträge schon geschaltet, dann stellte Handy24 fest, dass die Provisionen gekürzt worden sind, veranlasst für etliche Verträge ein "Händlerstorno".
    o2 hat manchen betroffenen Antragstellern dann bestätigt, dass von Seiten o2 nichts gegen die Verträge gesprochen hätte und diese ausschließlich auf Drängen von Handy24 gecancelt wurde.


    Der User "eisi" ist dann anwaltlich gegen Handy24 vorgegangen, siehe Thread. Sein erster RA sah damals die Chancen wegen § 313 BGB auch schlecht.


    Meiner Meinung gteift § 313 BGB hier nicht durch, das Absinken der Provisionen fällt alleine in den Risikobereich des ebay-Verkäufers. Er kann nicht Hardware zum Preis x bis Ende des Monats y anbieten und sich dann hinterher über zwischenzeitliche Provisionssenkungen beschweren. Erst Recht nicht, wenn ein Betriebsurlaub erst dazu führt.


    Allerdings gibt es natürlich Mittel und Wege, den Vertragsschluss mit VF zu torpedieren. Da werden dann die Anträge nicht oder verspätet ankommen oder der Vertrag mangels Bonität abgelehnt.


    Bieten lassen sollte man sich sowas allerdings keinesfalls.