Beiträge von booner

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    Original geschrieben von henry1313
    Also ich habe ja nicht geschrieben, dass das Gerät neu ist. Habe lediglich geschrieben, dass ich das Gerät nicht benutzt habe. Ich selber kannte die Vorgeschichte des Gerätes ja nicht, da es ein Geschenk zum Fest war.


    Das musst du auch nicht dazuschreiben. Erwähnt werden muss, um Mängelansprüchen des Käufers zu entgehen, wenn es gebraucht ist, beschädigt ist, defekt ist, kurzum negativ von einer üblichen Beschaffenheit abweicht.


    Angenommen du kaufst ein Handy, der Verkäufer hat zur Beschreibung einfach die technischen Daten des Herstellers genutzt. Das Ding ist kaputt, der Verkäufer erzählt dir nun, er hätte ja nicht dazugeschrieben, dass es funktionsfähig sei. Würdest du dies hinnehmen?


    Aus dem etwas plumpen "nicht von mir benutzt" muss ein durchschnittlicher Käufer jedenfalls nicht herleiten, dass es refurbished, also bereits von jemand anderem benutzt worden ist. Vielmehr suggeriert dies, dass Neuware verkauft wird.



    Du bist gemäß der zwischen dir und ebay wirkenden AGB zu einer wahrheitsgemäßen Artikelbeschreibung verpflichtet, insbesondere zur zutreffenden Beschreibung der Artikelzustandes. Diese "Pflichten" wirken, wenn auch nur mittelbar im Wege der Auslegung, im Verhältnis Käufer zu dir.


    Um defintiv zu entscheiden, ob Sachmangel ja oder nein, müsste man die Vorgeschichte des Gerätes kennen. Ist es ein reiner Widerruf-Rückläufer, der nicht benutzt worden ist, wäre es wahrscheinlich keiner. Es gibt Rechtsprechung, dass eine geringe Nutzungsdauer (IIRC waren es bei einem Elektronikartikel 30 Minuten) nicht schädlich für eine Bezeichnung als "neu" ist. Apple wird dir aber kaum die Vorgeschichte mitteilen.



    Andererseits gibt es Rechtsprechung, die sogar eine Anfechtbarkeit aufgrund arglistiger Täuschung bejaht, wenn der Verkäufer nur einen vorhandenen Vorbesitzer nicht erwähnt hat.


    Ein pauschaler Aufwendungsersatz steht dem Käufer keinesfalls zu. Transportkosten hast du zu tragen, den Transportweg kannst du bestimmen. Wenn der Käufer beim Kaufvertrag vorleistungspflichtig war, ist er das bei der Rückabwicklung auch.

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    Original geschrieben von sweetsonny
    in gießen weigerte sich die blöde verkäuferin, die geräte zu scannen (s68 war also vorhanden!) und behauptete, 19,99 wäre n utopischer preis und so ne aktion gäbe es nicht.
    hessen, ehrlich!
    (sorry :))



    Das bestätigt mal wieder, dass man in diese Klitschen besser gar keinen Fuß reinsetzen sollte. Was da an Personal rumeiert ist zwar rasiert und gewaschen, aber...

    Der größte Fehler wäre jedenfalls, die Forderungen wie auch immer anzuerkennen (z.B Bitte um Fristaufschub, Ratenzahlunsgvereinbarung).

    Mir sind noch keine gerichtlichen Verfahren bekannt, wo Internetfallen-Entgelte beigetrieben worden sind, außer der "Schuldner" hat die Forderung anerkannt.



    Ob weitere Schritte eingeleitet werden kann dir niemand sagen. Bei einem Hund auf der Straße weißt du ja auch nicht, ob er beißt. Hier dürfte dir aber ein kastrierter Pudel gegenüberstehen.


    Hier noch ein paar weiterführende Links.



    BTW: Die innovative http://deutsche-inkassostelle.de/ bietet jetzt sogar einen "Schuldnerlogin" an. Evtl. kann man dort sogar gleich die Forderung anerkennen :D

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    Original geschrieben von belinea


    Hat das jetzt auch irgendwie Auswirkung auf Telefon-Treff?


    Offiziell ist es noch nicht, aber man munkelt, dass alle User, die in ihrer Laufzeit bereits einen Beitrag abgesetzt haben bis 1.3. per Briefpost (Einschreiben) nochmals
    ihre Mitgliedschaft bestätigen müssen. Gleichzeitig muss ggü. dem Betreiber eine Freistellungserklärung für etwaige Schadensersatzansprüche Dritter aufgrund solcher Rechtsverletzungen durch Beiträge des jeweiligen Users abgegeben und in Schriftform beigefügt werden.


    Empfohlen wird auch der Abschluss einer Foren-Posting-Haftpflichtversicherung, denn der Poster haftet mit seinem gesamten (auch zukünftigen) Vermögen.


    Ich würde ja erstmal abwarten.


    Es soll auch vereinzelt Richter mit Vernunft geben (und welche die gelegentlich in Pornoforen unterwegs sind) ;)

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    Original geschrieben von BlueSkyX
    Hab mir ein S68 und ein EL71 geholt. Eigentlich war das S68 für meine Frau gedacht ... jetzt sitzt sie auf der Couch und spielt mit ihrem neuen EL71 rum. :(


    Wo? Wo? Wo? ;)