ZitatOriginal geschrieben von haris10
und noch was für euch...!
Der Dreck interessiert hier glaub niemanden. Schickt den Trottel in die Psychiatrie oder lasst ihn absaufen.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von haris10
und noch was für euch...!
Der Dreck interessiert hier glaub niemanden. Schickt den Trottel in die Psychiatrie oder lasst ihn absaufen.
ZitatOriginal geschrieben von Timeslot
Alles soweit völig zutreffend,
aber wie soll der TE denn nun nachweisen können, dass ein Sachmangel am Gerät vorliegt? Da sehe ich schwarz...
Ich möchte hier mal meine "Leidensgeschichte" mit der Umstellung eines bestehenden T-ISDN Standard Anschluss mit DSL6000 auf C&S Comfort erzählen, und gleichzeitig warnen, vor dem Telefonexzess unbedingt auf die schriftliche Bestätigung zu warten.
Vorweg: Das Ganze hat nichts mit Sotel zu tun. Die Abwicklung über Sotel war absolut problemlos. Auch die Auszahlung ist bereits eingetroffen. Vorbildlich :top:
Ich habe die Umstellung auf C&S (die in meinem Fall ja eigentlich ein reiner Tarifwechsel ist) am 27.12.06 über Sotel beantragt. Kurz darauf habe ich mich bei "Meine T-Com" angemeldet (dort kann man seinen Anschluss online "verwalten"). Am 4.1. habe ich die Zugangsdaten für Meine T-Com erhalten, mich eingeloggt. Status meines Anschlusses: T-ISDN Standard (also noch kein C&S aktiv), jedoch war unter "Bestellstatus" die Umstellung bereits vermerkt (es stand jedoch nur "Termin" dabei, ohne konkretes Datum).
Am 6.1. nochmal nachgeschaut, jetzt unter mein Anschluss "C&S Comfort mit DSL6000" Gefreut und gleich 2h telefoniert. Natürlich ohne Call by Call Vorwahl, das liefe ja nicht über C&S.
Abends erneut eingeloggt. Kein C&S mehr, wieder T-ISDN Standard ![]()
Hotline angerufen (erbärmlich, 2x rausgeflogen, nach 40min dann einen halbtoten Hotliner dran. Auftrag sei im System steckengeblieben, wird an meine Niederlassunf weitergeleitet. Mir konnte kein Umstellungsdatum genannt werden).
Gestern abend mal wieder eingeloggt, siehe da, wieder C&S unter Mein Anschluss. Jetzt aber, dachte ich mir ![]()
Mit Telefonieren bis heute früh zurückgehalten, heute um 8.00 Uhr immer noch C&S aktiv unter Meine T-Com.
Heute insgesamt drei Stunden zur Hauptzeit telefoniert (macht 3,60€ die Stunde über T-Com, wenn man kein C&S hat :flop: ).
Um 17.00 Uhr nochmal meine T-Com konsultiert. Zur Abwechslung mal wieder "T-ISDN Standard". Also heute wohl knappe 11€ Kosten produziert...
Wieder Hotline, wieder halbe Stunde warten. Hotlinerin freundlich, aber überfordert. Konnte mich nicht ins Backoffice durchstellen, angeblich alle Leitungen besetzt.
Gutschrift über 10€ wurde in Auftrag gegeben.
Morgen soll Rückruf mit definitiven Umschalttermin erfolgen (wers glaubt...)
Mir geht es in der Sache nicht um die paar Euro. Aber wenn man einen Dienst wie "Meine T-Com" anbietet, dann sollte der auch funktionieren.
Also: Wartet ab mit dem Telefonieren, bis ihr es schriftlich habt.
bestellbestätigung ist nicht gleich auftragsbestätigung und bei onlineversendern idr keine annahme des kundenangebots. Und wo kein vertrag ist, besteht auch keine verpflichtung für wb.
ZitatOriginal geschrieben von galahad13
Und ohne eine vorher ordungsgemäß zugestellte Mahnung ist das Inkasso sowieso unzulässig.
Interessant. Und was ist in den Fällen der Entbehrlichkeit der Mahnung gem. § 286 II BGB? Oder der Sonderregelung des § 286 III BGB, kraft deren der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug gerät, sofern er nicht leistet, und, falls der Schuldner ein Verbraucher sowie der Gläubiger ein Unternehnmer ist, der Schuldner über diese Rechtsfolge in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist?
@No Teen:
Zitat:
--------------------------------------------------------------------------------
Das ist es auch schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Auch Privatleute geraten automatisch nach Verstreichen der Zahlungsfrist oder - wenn keine Frist gesetzt wurde - nach 30 Tagen in Verzug.
--------------------------------------------------------------------------------
Das stimmt so nicht. In deinem Link fehlt etwa der Hinweis auf eine eineme Verbraucher ggü. erforderliche Belehrung.
ZitatOriginal geschrieben von fufu5000
Aber ich frage mich, wenn ich als Käufer innerhalb von 2 Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten kann, kann es der Verkäufer nicht auch, wenn er angibt er habe sich geirrt oder es sei ein Fehler aufgetreten?
Der Verkäufer kann im Fall eines Irrtums z.B. bei der Preisangabe anfechten.
Dazu müsste aber ersteinmal durch Annahme seitens Amazon ein Kaufvertrag zustande kommen.
Sehr schön, 10 Notebooks für die bucklige Verwandschaft ![]()
BTW: In einem meiner Accounts hatte ich zwei 5€ Gutscheine "gebunkert", die nun verrechnet wurden. Wie läuft das im Falle eines Stornos durch amazon mit den Gutscheinen?
Weiß jemand, ob es eine Applikation fürs SXG75 gibt, mittels derer man die GPS-Daten abfragen kann, z.B. per SMS?
Also: Trigger-SMS an das SXG75, Applikation reagiert, liest die GPS-Position aus, packt sie in eine SMS und schickt sie an den Absender der Trigger-SMS?
Wäre eine perfekte Ortungslösung.
Er kann auch einfach widerrufen, ohne auf irgendwelchen Kosten sitzenbleiben zu müssen, da die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.