Zitat
Original geschrieben von Typologe
Gemäß §355 FernAbsG gilt für nichtgewerbliche Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Warenerhalt.
Grauenvoll. Darf das in meine Signatur? Ein FernsAbsG gibt es nicht. "nichtgewerbliche Verbraucher" ist wie gläserne Glasscheibe.
Zitat
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Internetauktion? Belehrung vor Vertragsschluss in Textform erteilt? Unwahrscheinlich!
Daher fehlerhafte Belehrung, da die Widerrufsfrist in solchen Fällen abweichend 4 Wochen beträgt (nach wohl herrschender Meinung). Damit beginnt die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen. Holst du nicht nach, kann der Verbraucher unbegrenzt widerrufen.
Im Übrigen hat der Kunde bereits dir ggü. am 4.12. widerrufen, so dass selbst eine nur zweiwöchige Frist gewahrt gewesen wäre.
Zitat
In wie weit muss ich ihm nun den vollen Kaufpreis erstatten, muss ich das überhaupt, habe das Gerät getestet Akkulaufzeit etwa 15 h laut meiner Hochrechung, hab den heute 7 h laufen lassen und der Ladebalken war halb voll danach.
Wieso sollte der Käufer wertersatzpflichtig sein. Er hat den Ipod wohl nur geprüft. Andererseits ist strittig, ob es überhaupt zu einer Wertersatzpflicht durch Ingebrauchnahme kommen kann, wenn erst nach Vertragsschluss ordnungsgemäß über die Konsequenzen der Ingebrauchnahme belehrt worden ist. Bei dir scheint der Käufer noch gar nicht formal korrekt belehrt worden zu sein...
Der Kunde kann ohne Grund widerrufen, ein Sachmangel muss dafür nicht vorliegen. Daher ist es sch***egal, ob der Akku taugt oder nicht.
Zusammenfassung:
Dringendst zum Anwalt und rechtssichere Shopbedingungen aufstellen lassen. Sonst zahlst du denselben Betrag an einen Abmahnhai - bekommst aber nichts dafür.