Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von Novus
    So nun ist ein Schreiben von nem Inkasso Büro Namens Debt & Asset gekommen (das erste schreiben per Post). Nun soll meine Mutter 135€ bezahlen.



    Jetzt bloß nicht den Schwanz einziehen, Novus!


    Schau die mal die HP an:


    http://www.debtandasset.de/impressum.html


    Da wird je eine 0160er Nummer für Tel & Fax "in Notfällen" genannt. Kann man da etwa eine Ein-Mann-Klitsche vermuten?


    Ich denke, diese Links Links kennst du?


    Man kann so "professionelle" Inkassobüros richtig schön ärgern :D Aber ich würde gar keine Zeit damit verschwenden.

    Zitat

    Original geschrieben von TSA
    Ja.


    Entscheidend ist, dass die gleichen Kommunikationsmittel benutzt werden, sprich die Möglichkeit des Zugangs besteht, nicht der tatsächliche Zugang.


    Verbessere mich booner, wenn ich falsch liege.


    Stimmt :) Da die Mahnung keinerlei Form bedarf, kann sie sogar mündlich erfolgen.


    Allerdings wüsste ich nicht, wie sich der Zugang, also das Einreichen der email-Daten beim email-Server des Providers des Empfängers gerichtsfest nachweisen lassen sollte.


    Evtl. wird das bei manchem Provider für jede email protokolliert. Aber selbst dann kommt der Mahnende nicht ohne weiteres an die Daten. Oder man baut eine Grafik ein, die heruntergeladen werden muss und protokolliert dann die zugreifenden IP und das Datum.

    Zitat

    Original geschrieben von Mastermaster
    Also könnte man sich als dt. Verkäufer ohne Probleme bei ebay.at anmelden, ohne eine bestaätogte Adresse in Österreich zu haben?


    Probiers aus!


    Ob es in .at zu 100% noch klappt, weiß ich nicht. Die ganzen Nigeria-Betrügereien liefen zuletzt ja auch über .at, evtl. hat ebay da jetzt dichtgemacht.


    Über .nl sollte es aber auf jeden Fall noch gehen.

    Zitat

    Original geschrieben von jabrokoss
    @ booner: wow... da iss meine meinung von ebay voll bestätigt... nach der mail hätte ich umgehen einen termin beim anwalt... *kopfschüttel*


    Nur was will der RA tun? Der Käuferschutz wird von ebay ausdrücklich als Kulanzleistung unter Ausschluss des Rechtswegs angeboten. Somit lässt sich ein "Anspruch" nicht durchsetzen.


    Mich wundert in meinem Fall nur, dass man sich so dermaßen plump anstellt und behauptet, ich hätte Fristen versäumt.


    Ich musste nämlich nachweisen, dass versicherter Versand vereinbart worden ist (nur dann greift der KS - im gekauften Angebot war zum Versand gar nichts angegeben und Porto war incl.). Der Verkäufer ist auf meine Aufforderungen zum versicherten Versand nie direkt eingegangen, hat nur immer geantwortet "Versand über DHL ok, schicke die Ware dann los blabla..."


    Daran hätte man den Antrag doch um einiges eleganter scheitern lassen können.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Prinzipiell schon ... auch ich hatte einige "Ausfälle". Und dennoch: Trotz dieses Verschnitts ist das Sparpotential insbesondere für Dinge, die in Deutschland nur über wenige Fachhändler vertrieben werden, derart hoch, dass die (seltenen) Totalausfälle das Ergebnis in meinem Fall bisher kaum beeinflussen konnten.


    Mangels (echter) Alternative bleib ich also weiter bei Ebay ...



    Es kommt wohl vor allem auf die "Branche" an, in welcher man bevorzugt einkauft. Ich kann für etwa 2000 Transaktionen im Bereich Elektronik sprechen.


    Bei 2000 Transaktionen im Bereich Roy-Black-Fanartikel wäre bestimmt weniger passiert :)



    Aber als generelle Regel lässt sich wohl ableiten, dass derjenige, der extrem preisorientiert unterwegs ist (noch) schneller auf die Schnauze fliegen wird.



    Die 08/15-Betrugsangebote entsprechend genau diesem "Beuteschema", verdammt günstige Sofortkäufe, mittlerweile tarnt man sich als Gewerblicher bzw. bedient sich gehackter gewerblicher Accounts.


    Was macht ebay dagegen?



    Warum kann ein Mitglied ab 10 Bewertungen (die es sich binnen eines Tages selbst organisieren kann) sowohl in Menge als auch in Preis unbegrenzte Sofortkäufe einstellen? Warum verlangt man ab xxxx€ Gesamtsumme vorher nicht einen Gewerbenachweis?


    Warum kann man sich in bspw. in Österreich oder den Niederlanden immer noch ohne jegliche Plausibiltätsprüfung der Anmeldedaten erfolgreich anmelden?


    Warum ist bei Verkäufen der Käuferkreis nicht per default auf deutsche Käufer beschränkt?



    Von einer Firma die (nachweislich!) in mehreren Fällen Negativbewertungen nichtliefernder Powerseller löschte, und somit noch mehr Käufer in die Insolvenzfalle tappen ließ kann man wohl nicht erwarten, in den Schutz der Käufer (die sich direkt ja leider nicht melken lassen) Geld zu investieren.


    Wie wäre es mit einer Premiumzone für Käufer, die Minute für 99 Cent, jede Suchabfrage zusätzlich 9 Cent?




    Anderseits sind natürlich die Ansprüche, die man an die eigene Entlohnung bzw. den Stellenwert der Freizeit stellt entscheidend für das verbleibende Sparpotential.


    Gerade mit Rechtskenntnissen kann man mancher "Beschisssituation" vorbeugen bzw. sich daraus retten. Man arbeitet dabei aber ganz schnell für lau, wenn es noch Schnäppchen bleiben sollen. Und den günstigsten Anbieter zu finden kann bei den undurchsichtigen Angeboten (ich sage nur Versandkosten) auch sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Zeit die ich nicht unter Freizeit verbuchen würde.


    Ich vermisse nichts ;)

    Zitat

    Original geschrieben von schokoladenfan
    is des kostenlos? :)


    Zitat

    Hinweis:
    Dieser Service von O2 steht Ihnen bis zum 31.07.2007 kostenlos zur Verfügung.


    War nicht einfach zu finden!


    Oh, ein Troll :o Hoffentlich muss er jetzt kotzen :)

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      Bonner:


    Kann es sein, das Ebay jetzt seinen Haupsitz in Deutschalnd abgemeldet und verlegt hat ?...> Das würde zu diesem Verhalten passen...


    Ebay saß "rechtlich" immer schon in der Schweiz, die Verkäufer wurden Mitglied bei der eBay International AG Schweiz, in der Nähe von Potsdam befand sich bloß eine Zweigniederlassung der eBay International AG, die nur Verwalungstätigkeiten übernahm.


    Zum 1.1.07 wurde der Sitz nun von der Schweiz nach Luxemburg verlegt. Dort kann ebay von vorsteuerabzugsberechtigten Verkäufern noch besser kassieren, da ein USt.-Satz von 15% gilt.


    Ich habe mal etwas recherchiert. Eigentlich kann ich mich noch glücklich schätzen, was da einigen Käufern widerfahren ist, die zwar Ware bekommen haben, die aber nicht der Beschreibung entsprach, ist der Gipfel:


    Ebay möchte im Rahmen des Käuferschutzes dann ein Gutachten sehen, dass der Artikel tatsächlich von minderer Qualität ist. So ein Gutachten gibts natürlich nicht umsonst.


    Ebay übernimmt diese Kosten selbstverständlich nicht, der Auszahlungsbetrag wird also erheblich geschmälert. Ganz hart hat es diejenigen getroffen, die so ein Gutachten haben erstellen lassen, ebay danach aber eine Auszahlung abgelehnt hat, u.a. mit ähnlich schlagfertigen Argumenten wie in meinem Fall.


    EDIT: Schade, da bin ich wohl nicht der einzige, der diese hirnverbrannte Mail bekommen hat. Und ich dachte schon, die haben mich besonders lieb:


    http://malison.org/archives/72…nd-der-Kaeuferschutz.html