Beiträge von booner

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    Original geschrieben von SonyT610
    Stimmt nicht ganz, D1 gibt - aus welchen Gründen auch immer - als alleiniger Netzbetreiber die Lokalisierungsdaten nicht aus.


    Trotzdem funzt der o2 Handyfinder, wenn das o2-Handy bei D1 roamt. Nichts anderes habe ich geschrieben.


    In dem Fall hat D1 auch gar nichts mitzureden, da nicht D1, sondern o2 der Vertragspartner des zu ortenden Kunden ist.

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    Original geschrieben von dixijo


    fynn: Toll, dass du dich nach langer passiver Mitgliedschaft heute dazu durch gerungen hast deine drei ersten Posts zu verfassen. Ein KFB-Verteidigungspost und zwei nahezu sinnfreie! :rolleyes:


    Der Herr. B setzt sich in Fresspausen halt für seinen neuen Arbeitgeber ein :D

    Wenn du ihn zurücktreten lassen willst, ohne dass ihm ein gesetzliches oder vertragliche Rücktrittsrecht zusteht, schließt ihr einen Aufhebungsvertrag. Wie die Konditionen dieses Aufhebungsvertrags aussehen sollen, liegt bei den Parteien. Da muss man sich halt einigen.


    Wenn du dich verschrieben hast, würde ich ihm fairerweise den Kaufpreis samt Porto erstatten. Ebaygebühren und Porto dann zu deinen Lasten. Verkaufsprovision lässt sich ja mit Zustimmung des Käufers zurückholen.

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    Original geschrieben von offline


    Ich hab aber evtl. auch einen Abtippfehler bei der Adresse gemacht, da bin ich mir aber nicht sicher solange ich nciht die verifizierte Adresse habe.


    Das ließe die Geschichte natürlich in einem ganz anderen Licht erscheinen.


    Aber selbst dann dürfte der Käufer in aller Regel nicht ohne vorherige, erfolglose Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten können. Erneutes Porto geht dann natürlich zu deinen Lasten.

    Ich würde ihm überhaupt nicht drohen. Ein Einschreiben kostet auch wieder nur Geld.



    Ich würde ihm eine email schicken, darin erklären, dass mit Übergabe an Hermes ordnungsgemäß, also auch rechtzeitig geleistet worden ist und die Erfüllung des Vertrages nur dadurch verzögert bzw. verhindert wurde, dass der Käufer seiner Vorleistungspflicht verspätet nachgekommen bzw. er eine falsche Adresse übermittelt hat.


    Ist das zufällig ein Ösi?


    Wenn der Versand wie vereinbart an die vom Käufer genannte Adresse erfolgt ist, sehe ich keinen Raum für eine Pflichtvleretzung. Ein evtl. Verschulden seitens Hermes ist dem Verkäufer auch in keinem Falle zuzurechnen.


    Dagegen stellt die Nennung einer falschen Lieferadresse eine Pflichtverletzung dar.


    Von daher würde ich - sollte der Käufer bei seinem rüden Ton bleiben - meinen Hintern auch nur gegen Vorleistung einer entsprechenden Aufwandsentschädigung gen Post bewegen - zusätzlich zum Porto.

    Angemessene Frist zur erneuten Portozahlung und Nennung zustellungsfähiger Adresse setzen, für den Fall des erfolglosen Verstreichens die Enstsorgung des Gegenstands androhen :)


    Wieso sollte der Käufer zurücktreten können? Ich denke nicht, dass vereinbart worden ist, der Kaufvertrag solle mit Lieferung bis spätestens 24.12.06 stehen und fallen?

    Du kannst dein Angebot regelmäßig nicht mehr eigenmächtig beseitigen. Liegen bereits Gebote vor, und beendest du die Auktion ohne dass dir z.B. ein Anfechtungsgrund wegen eines Irrtums bei Abgabe des Angebotes zusteht, wird der im Zeitpunkt der Beendigung Höchstbietende zum Käufer.


    Ggf. hast du dich dann zweimal zum Verkauf verpdlichtet, und das erste Mal meist weit unter Wert.

    Hatte kurz nach Weihnachten nochmal eine email dorthin geschickt, worin der gesamte email-Verkehr zwischen mir und dem "Sicherheitsteam" chronologisch aufgeführt war (und woraus sich zu 100% ergibt, dass von mir alle Fragen beantwortet wurden, und dies auch fristgemäß), ja ich habe sogar das Faxjournal und den EVN gescannt und darin verlinkt und darum gebeten, mir doch endlich mitzuteilen WAS ich WANN versäumt hätte. Die Antwort bringt zur Sache nichts Neues, daher möchte ich hier auch nur einen Auszug reinsetzen, der offenkundig macht, was im "Sicherheitsteam" für Hampelmänner sitzen müssen:


    Zitat

    (...)
    Aus diesem Grunde verweisen wir nun letztmalig auf unsere vorangegangenen E-Mails und werden zukuenftige E-Mails zu diesem Thema lesen, aber nicht mehr beantworten.


    Vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis.



    Seit der Mitteilung Ablehnung des Antrags ist das meine 2. email, die werden also keineswegs von mir bombardiert...


    Ich stehe nun mit einer Verbraucherzentrale in Kontakt. Mit dieser "Kulanzleistung" werben, Verbraucher zu einem "unbeschwerten" Einkauf animieren und dann willkürlich mit fadenscheinigen Ausreden die Zahlung verweigern, könnte ein Wettbewerbsverstoß darstellen.



    Förderlich wären aber weitere Fälle willkürlicher Zahlunsgverweigerungen. Dass bei der Auszahlung auf Zeit gespielt wird, ist schon lange bekannt, aber wohl nicht zu beanstanden.


    Für meinen Teil kann ich aber nur ausdrücklich davor warnen, über diesen Laden irgendetwas zu kaufen. Wer es Betrügern dermaßen leicht macht, und hinterher den Schwanz einzieht, müsste eigentlich über kurz oder lang den Bach runtergehen.


    Ich bin seit einem halben Jahr abstinent - und habe es in keinster Weise bereut. Im Schnitt machen Ärger und Risiko jede Ersparnis wieder kaputt.

    Selbige Meldungen hatte ich vor ein paar Jahren regelmäßig bei Loop. Scheint ein Überlastproblem zu sein.


    Die Meldung ist ohnehin Humbug, da der Handyfinder sehr wolh im D1-Roaming läuft.