Beiträge von booner

    Im Münchner Lokalteil der heutigen SZ wird unter der Überschrift "Sperre ohne Mahnung" von einer Klage (Az.: 12 O 12375/06) der VZ Bundesverband gegen o2 berichtet.


    Gegenstand ist eine AGB-Klausel, in der sich o2 eine sofortige Anschlusssperre vorbehält, falls der Kunde seinen "Nutzungs- und Mitwirkungspflichten" nicht nachkomme.


    Das Gericht befand die Klausel als unangemessen benachteiligend und gegen das Transparenzgebot verstoßend, mithin für unwirksam.



    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



    o2 geht in letzter Zeit ja kräftig baden mit seinen AGB. Evtl. mal die Rechtsabteilung modifizieren...

    Hatte ich im Sommer auch, ein paar Wochen später wurde die Gültigkeit still und heimlich um 6 Monate zurückgenommen...


    Hat simyo in der letzten Zeit aber nicht Minibeträge von sich aus aufgeladen, dass das Guthaben aktiv bleibt? Dann wären 12 Monate normal, wenn man innerhalb kurzer Zeit 2x auflud gab es meines Wissens immer 2 6 Monate zusätzlich.

    Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Als ob es für Saturn einen Unterschied macht, ob ich vor dem Kauf nach der Tiefpreisgarantie frage oder kaufe und dann eben 5 Minuten später auf diese Garantie zurückgreifen will.


    Das macht es ja gerade nicht, aber nur unter der Voraussetzung, dass nach dem Kauf das Konkurrenzangebot auch noch verfügbar ist (siehe bereits oben).


    Und das ist es im konkreten Fall des TE ja gerade nicht. Oder warum sollte er sonst wegen eines weiteren S68 zum Saturn rennen?

    Zitat

    Original geschrieben von Heinz Ketchup
    Schon recht... :rolleyes:


    Wer fähig ist, den Satz Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen ein bei uns gekauftes Produkt - bei gleicher Leistung und in unserer Region - günstiger sehen, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag oder nehmen das Gerät zurück korrekt zu lesen, verstehts auch. Also probiers nochmal...

    Zitat

    Original geschrieben von Heinz Ketchup
    Jein. Mit dieser Garantie wird schlicht und ergreifend suggeriert, dass MM und Saturn die günstigsten Läden der Region sind. (Dabei dürfte eher das Gegenteil der Fall sein.) Sowas nennt man Marketing, ich weiß. Aber dann noch rummscheißen sich auch mal einer darauf beruft, find ich mehr als frech.


    Bei Saturn kaufen - woanders billiger - binnen 14 Tagen beschweren = ok
    Woanders billiger - bei Saturn kaufen - woanders immer noch billiger - binnen 14 Tagen beschweren = ok


    Woanders billiger gewesen - beschweren = nicht ok.

    Hier wird m.E. etwas ganz Erhebliches übersehen:


    Diese "Tiefpreisgarantie" gilt dann, wenn ich ein Produkt bei Saturn gekauft habe, und danach eine günstigere Bezugsquelle vergleichbarer Art nachweisen kann.


    Vgl. auch:



    Zitat

    Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen ein bei uns gekauftes Produkt - bei gleicher Leistung und in unserer Region - günstiger sehen, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag oder nehmen das Gerät zurück.



    Für mich klingt es nicht so, dass Amerikaner bereits in der Vergangenheit ein S68 bei Saturn zu einem höheren Preis gekauft hat. Der Nachweis des Kaufs zu 49€ bei o2 bringt da nichts, da er aus der Vergangenheit datiert und das Angebot auch aktuell nicht mehr vefügbar ist.


    Sinn und Zweck dieser Garantie ist es sicher nicht, zu Saturn gehen zu können, und vor einem Einkauf dort den Verkäufer zu "erpressen".

    Hallo,



    da sich im Forum in letzter Zeit die Threads häufen, in denen um Rat gefragt wird, ob bzw. inwieweit Forderungen sog. Internetfallen berechtigt sind, die Ergebnisse aber i.d.R. übertragbar sind, möchte ich hier eine zentrale Anlaufstelle für die Ratsuchenden einrichten.



    In existenten Threads zu einzelnen Anbietern (dazu siehe unten) finden sich bereits Erfahrungen anderer Nutzer und einzelne Hilfestellungen.


    Klargestellt werden muss dabei ausdrücklich, dass eine individuelle Rechtsberatung hier nicht möglich ist, weil nicht erlaubt und auch nicht sinnvoll. Die Fälle sind zwar i.d.R gleich gelagert, aber dennoch können schon kleine Abweichungen eine völlig andere juristische Bewertung bedingen.


    Als Einstiegshilfe kann ich folgende F.A.Q. der Seite http://www.verbraucherrechtliches.de zum Thema anbieten.


    http://www.verbraucherrechtlic…-internet-vertragsfallen/


    Ich denke, dort lassen sich schon viele Punkte klären. Wer sich über die rechtliche Situation nach wie vor im Unklaren ist, kann es mit einer allgemeinen Anfrage hier versuchen. Im Zweifel sollte jedoch immer ein mit der Thematik vertrauter Rechtsanwalt aufgesucht werden. Minderjährigen, die in eine solche Falle getappt sind sei empfohlen, unbedingt die Eltern darüber zu informieren. Die Anbieter solcher Seiten wissen meist ganz genau, dass ihre Forderungen, insbesondere ggü. Minderjährigen unberechtigt sind. Es wird jedoch häufig auf Drohung mit rechtlichen Schritten und schlimmen finanziellen Konsequenzen gesetzt. Diese Einschüchterungsmasche wirkt gerade bei Minderjährigen.



    Ich werde von Zeit zu Zeit dubios erscheinende Angebote hier nacheditieren, damit man diesen Thread über die Suche leicht findet. Ebenso werde ich auf erste Rechtsprechung zu einzelnen Seiten, so sie mit unterkommt, hier hinweisen.


    Sollte jemand auf eine neue "Falle" stoßen, oder konrekte Erfahrungen mit einzelnen Seiten gesammelt haben, die über die 08/15 Rechnungen/Drohungen/Mahnungen hinausgehen, bitte einfach als Antwort posten. Ich werde es dann ggf. in den ersten Beitrag editieren.


    Bisher sind im Forum folgende Anbieter aufgefallen:



    www.genealogie.de
    Telefonchat der Solidus Media GmbH
    www.123simsen.com
    www.1sms.ch
    www.sms100free.de


    Genau hinschauen sollte man auch bei folgenden Diensten:


    berufs-wahl.de
    iqfight.de
    lebenserwartung.de
    lebensprognose.com
    http://www.firstload.de
    http://www.p2p-heute.com
    witze-heute.com
    vornamen-heute.com
    suchen-heute.com
    tricky.at
    dvden.de
    smscore.de
    simsen.de
    sms-wahn.de
    sms-trend.de
    one2mail.com
    66sms.de
    yourminder.de
    sms-heute.com
    smscase.de
    smstiger.de
    smsbonus.de
    messagemonster.de
    smsfrog.de
    150freesms.de
    Lebenstester.com


    Rechtsprechung zum Thema:


    Kein Auskunftsanspruch gegen Internetprovider aufgrund zivilrechtlicher Forderungen...