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Re: Re: Call&Surf Comfort + Auszahlung oder Modem - bis 30.12.06
Zitat
Original geschrieben von Tuborger2
Hab T-DSL6000 an ISDN und ne Flat bei nem anderen Provider.
Bei Umstellung auf C&S Comfort bekomme ich als Bestandskunde auch 70€, richtig?
Das dachte ich eigentlich schon. Aber folgende Passage verstehe ich dann nicht:
Zitat
50.- Aufpreis, wenn Sie bereits T-DSL haben und den Call & Surf Comfort Plus wünschen
(Sie erhalten immernoch 20.-€ ausgezahlt)
Steht bei dem ersten Angebot ohne Hardware dabei...
Bekomme ich nun, wenn ich bisher mit dem Telefon bei der T-Com bin (kein Call&Surf Tarif) und auch T-DSL 6000 habe 70€ oder nur 20€ Auszahlung beim ersten Angebot?
EDIT: Erledigt, da steht ja ein "Plus" dabei... Dumme Namensgebung!
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Zitat
Original geschrieben von Imp
Das "Englisch" liest sich irgendwie auch wieder verdächtig nach Nigeria oder ähnlichem...
Aber übel, dass die nun schon mit Kleinanzeigen ihre Spiele treiben.
Eher "wieder". Das ganze Spiel fing in den 70ern mit Kleinanzeigen an...
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Mein Tarif "D2-CallYa-Red (2) im 10/10 Sek-Takt" ist also nicht von der Umstellung betroffen? Habe im Moment keinen Zugang zur SIM...
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Zitat
Original geschrieben von www_sotel_de
Gute Frage. Generell alle Telefonbücher und gelbe Seiten. Weiter unten kann man dann wählen, in welchen man auftauchen will.
Ich rate generell zu keinem Eintrag bzw. max. gedrucktes Telefonbuch und Auskunft.
Ich habe unten bei "Aufnahme in folgende Verzeichnisse" ein Kreuzchen bei "kein Eintrag" gemacht.
Dann brauche ich oben bei "Kommunikationsverzeichnisse" gar nichts mehr anzukreuzen, wenn ich nirgends erscheinen möchte?
Weiter unten bei "Ständige Unterdrückung der Übermittlung der Rufnummer" habe ich "nein" angekreuzt. Dann hab ich die standardmäßige Übermittlung mit fallweiser Unterdrückung, oder?
Wie reiche ich die Unterlagen ein? Ist per Fax ok?
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Was bedeutet auf dem Formular "Kommunikationsverzeichnisse"?
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Da habe ich auch schon geschaut, aber weder in den AGB noch den Preislisten was dazu gefunden.
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Zitat
Original geschrieben von jupiter
Also bei uns im MM in der Nähe ist es mittlerweile so, dass Du immer eine Gutscheinkarte bekommst.Dabei ist egal, ob etwas defekt ist und es noch auf Garantie läuft oder innerhalb 14tägiges Umtauschrecht, deswegen kaufe ich auch im Moment nichts mehr dort.Ganz zu Schweigen von der tollen Beratung, aber das ist ein anderes Thema.
Grüße
Dann sollte man vielleicht etwas lauter werden. Schön blöd, wer sich sowas gefallen lässt.
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BTW: Es ist das Urteil eines AG. Das kann man in etwa mit der Richtigkeit eines Horoskops vergleichen...
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Original geschrieben von eisi
Mit 12 Monaten ist klar.
Diese Sache mit dem "Bastlerfahrzeug" kann man (Grundsätzlich) so machen!?
Ist ja krass...
Davon geh ich jetzt auch mal aus, daß es der Umgehung dient...
Da hast du mich jetzt falsch verstanden. Sobald diese Beschaffenheitsvereinbarung als "Schrott" ein Umgehungsgeschäft darstellt, kann sich der Verkäufer auf diese Beschaffenheitsvereinbarung nicht mehr berufen. Da kann man zum einem daraus herleiten, wenn sich der Verkäufer wie in deinem Fall widersprüchlich verhält, also erst mit einem Top-Fahrzeug mit Delle wirbt, andererseits in den Vertrag aber "Bastlerfahrzeug" aufnimmt. Zum anderen stellt es regelmäßig eine Umgehung des § 475 I BGB dar.
Grds. sind die Parteien in der Vereinbarung einer für das Vorliegen von Mängeln maßgeblichen Soll-Beschaffenheit frei. Jedoch kann eine solche Vereinbarung mit dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs u.U. nicht vereinbar sein (siehe Kriterien iim letzten Post), dann wird man eine Umgehung vermuten können, die eben unzulässig ist. Dann liegt keine subjektive Beschaffenheitsvereinbarung vor, so dass Mängel nach dem objektiven Mangelbegriff geltend gemacht werden können. Bei der Bestimmung dieses Mangelbegriffs muss sich der Verkäufer dann auch seine vorherige Werbung zurechnen lassen.
Zitat
Kaufpreis ist 1200€ für einen 10Jahre alten Corsa, TÜV bis 3/07, 115tkm.
So gesehen käme er damit wieder hin, allerdings wird der Wagen natürlich (bis auf eine etwas größere Beule) in "Top Zustand" angepriesen... 
Wie weit liegt der Preis denn unter Liste? So billig klingt es ja auch nicht...
Zitat
Ich hab keinen Bock mich mit den Leuten zu streiten, denn darauf würde es mit Sicherheit hinauslaufen... 
Dann geh woanders kaufen!
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Für den ein oder anderen Pfennigfuchser vielleicht von Interesse:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/82680